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Darf man in einem Bebauungsplan mit der Kennzeichnung "ED" (Einzelhäuser und Doppelhäuser) ein Mehrfamilienhaus mit 4 WE bauen?

Guten Tag,

ich kann ein Grundstück von einer Stadt in Schleswig-Holstein erwerben. Dort möchte ich gerne 4 Wohneinheiten zur festen Vermietung errichten lassen. Nun bekomme ich immer unterschiedliche Aussagen (seitens der Baubehörde),was dort gebaut werden kann. Natürlich kann ich eine Bauvoranfrage stellen, diese Kostet aber nunmal Geld. In den symbolischen Festsetzung ist das Kürzel "ED" abgebildet. ED §9 Abs 1 Nr 2 BauGB und §§ 22 u. 23 BauNVO. In den textlichen Festsetzung sind die Wohneinheiten auch nicht begrenz wie in manch anderen B-Plänen. Die hiesige Stadt sagt, es sind nur 2 Wohneinheiten pro Haus vorgesehen. Hier verstehe ich nicht warum, eine weitere Aussage der Stadt wird es nicht geben.
Nach meiner Meinung:
Die Festsetzungen des B-Planes weisen bei Einzelhäusern keine Begrenzung von Wohneinheiten auf. Ein Haus mit mehreren Wohneinheiten ist rechtlich betrachtet ein Einzelhaus. Die Definition Einzelhaus und Doppelhaus bezieht sich lediglich auf die Art des Baukörpers und ob dieser auf einem oder zwei Grundstücken steht. Eine etwaig gewollte mengenmäßige Begrenzung von Wohneinheiten wurde im B-Plan nicht festgesetzt - daher bin ich der Meinung, dass man dort 4 Wohneinheiten bauen darf.
Hat jemand Erfahrung damit ?

bauen, Hausbau, Recht, Architektur, Baurecht, Bauvorschriften

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