Hallo,
ich versuche mal Deine Fragen zu beantworten:
1) Um Deine Klamotten zu verkaufen sollte geprüft werden, ob Du damit keine anderen bestehenden Markenrechte verletzt.
Prüfen lassen müssen, musst Du es denke ich nicht, aber das solltest Du, denn gerade im Markenrechtsstreitigkeiten kann es ganz schnell um hohe Beträge gehen.
Eintragen lassen musst Du die Marke auch nicht, allerdings hast Du dann auch keinerlei Schutz. Wenn Dich dann jemand kopiert und einfach Deinen Namen benutzt und eintragen läßt, vermute ich mal, hast Du keine guten Karten, da Du es ja hättest schützen lassen können.
Eine Eintragung hat auch überhaupt nichts mit einem sog. Kleingewerbe zu tun.
Für die Markenrechtssache empfehle ich ein Beratungsgespräch bei einem Patentanwalt oder vielleicht auch bei der IHK.
2) Um rechtlich komplett abgesichert zu sein in einem Onlineshop ist leider vieles zu beachten. Ich habe selbst einen Onlineshop :-).
Nein, der Onlineshop muss nicht extra angemeldet werden, da reicht die normale Gewerbeanmeldung aus, in dieser werden ja die Bereiche vermerkt für die das Gewerbe gedacht ist. Da kann der Begriff Onlinehandel mit Textilien zum Beispiel dabei sein.
Hier jetzt näher auf Impressum, AGB und Widerrufsrecht (nicht Rückgaberecht, das gibt es nicht mehr) und alle weiteren erforderlichen Informationspflichten die ein Onlineshop erfüllen muss, einzugehen, würde absolut den Rahmen sprengen. Da heißt es entweder selbst reinarbeiten mit Hilfe diverser Seiten im Netz von Rechtsanwälten oder eben einen solchen dann damit beauftragen. Wenn beauftragen, aber bitte einen spezialisierten Anwalt und keinen der eigentlich z. B. Familienrecht oder Strafrecht macht.
Auch solltest Du Dir vorher ein paar Shopsysteme anschauen und verlgleichen, um zu prüfen, welches System Du einsetzen willst. Selbst da gibt es extrem viel Auswahl und auch in allen Preissegmenten. Von kostenlos bis sehr teuer.
Zu 3, 4 und 5 kann ich leider gar nichts sagen. Außer, dass ein Vertrag, bevor eine große Menge beauftragt wird, auf jeden Fall abgeschlossen werden sollte. Meist hat der Hersteller bereits eigene AGB, da müsste dann geschaut werden, ob evtl. noch etwas verhandelt werden müsste.
Ansonsten weiß ich nur, dass wenn Du aus dem Ausland nach Deutschland importierst, zählst Du gesetzlich als Hersteller und musst somit auch alle Pflichten eines Herstellers erfüllen.
Ich empfehle aber auch an einem Existenzgründungsseminar teilzunehmen oder eine Existenzgründungsberatung in Anspruch zu nehmen. Zu den bisher genannten Punkten kommen dann ja auch noch steuerrechtliche Aspekte, welche auch nicht unbedingt unterschätzt werden sollten.
Hast Du Dir bereits einen Businessplan / Kostenplan aufgestellt?
Das solltest Du auf jeden Fall machen um einen Überblick für alle anfallenden Kosten zu bekommen.
Vergiss bitte auch nicht, wenn Du in Vollzeit selbständig bist, was Du mit dem Vorhaben garantiert sein wirst, musst Du auch für Deine Krankenversicherungsbeiträge selbst aufkommen. Ich weiß ja nicht in welcher Lebenssituation Du steckst, aber da würde ich mich dann auch noch erkundigen, ob es heute noch so etwas wie einen Existenzgründungszuschuss oder so gibt.
Ich wünsche Dir viel Glück mit Deinem Vorhaben.
LG