Das ist nur möglich, wenn die Hochschule entsprechende Regelungen getroffen hat. An meiner ehemaligen FH konnte man z.B. im Praxissemester auch Diplom-Pädagogen als Anleiter haben, wenn kein Sozialarbeiter in der Einrichtung beschäftigt wurde. Die Anerkennung dieses Praktikums musste man sich dann aber vom Praktikumskoordinator der FH zumindest pro forma bestätigen lassen.

Theoretisch wäre es möglich, dass z.B. ein Sonderpädagoge als Anleiter-"Ersatz" dienen kann für ein Vorpraktikum für ein Studium der Sozialen Arbeit. Ob das aber tatsächlich so anerkannt wird, solltest du direkt mit der Hochschule klären, weil jede Hochschule sowas selbständig regeln kann.

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Du kannst kein Wohngeld bekommen, wenn du dem Grunde nach BAföG-berechtigt bist. Dem Grunde nach kannst du berechtigt sein und trotzdem nichts bekommen, wenn z.B. das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist.

Sobald du nicht mehr dem Grunde nach BAföG-berechtigt bist (z.B. bei Überschreiten der Regelstudienzeit), kannst du Wohngeld beantragen. Dann musst du nur noch nachweisen, dass du grundsätzlich keinen Anspruch mehr hast und nicht bloß wegen zu hohen Einkommens (z.B. über einen entsprechenden Ablehnungsbescheid vom BAföG-Amt).

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Da ich ich aufgrund meines Auslandsaufenthaltes und sonstigen diversen soziales Engaments auf 1,6 hochgestuft werde [...]

Dein Notendurchschnitt bleibt immer der gleiche. Je nachdem, wie das Studienplatzvergabeverfahren genau geregelt ist, bekommst du z.B. zusätzliche Punkte (bei einem Punktesystem).

Die Einstellungsberaterin dieser "Elite" FH meinte sogar dass man nach ihrem Abschluss außerordentlich gute Chancen hat, da 80% aller Absolventen bereits vor ihrem Bachelor Jobangebote haben.

Was soll die Dame auch sonst sagen, wenn sie von der FH dafür bezahlt wird, Abiturienten anzuwerben?

Normalerweise fängt man nicht erst mit Erhalt des Abschlusszeugnisses an, sich zu bewerben. Dementsprechend haben sehr viele Hochschulabsolventen bereits vor ihrem Abschluss eine Stelle in Aussicht (mal abgesehen vielleicht von "brotlosen" Studiengängen). Das ist also alleine kein Qualitätsmerkmal.

Seit es schick geworden ist, sich als "Elite-Hochschule" zu bezeichnen, gibt es reichlich Blender in der Hochschullandschaft. Oft ist das einzige, was diese Hochschulen für eine schnelle Karriere nach dem Studium vermitteln, ein Netzwerk von finanziell relativ gut gestellten Studienkollegen, deren Eltern teilweise bereits in der Wirtschaft Karriere gemacht haben. Die Qualität der Lehre ist an einigen dieser "Elite-Hochschulen" gerade mal Durchschnitt. Da können auch schicke Gebäude und technisch gut ausgestattete Hörsääle nichts mehr retten.

Wenn du die Möglichkeit hast, dir deinen Studienort auszusuchen, dann solltest du nicht wählen zwischen "Elite" oder "Nicht-Elite". Informier dich lieber über das Betreuungsverhältnis durch die Professoren (wie viele Professoren auf wie viele Studierende, was sagen Studierende zur Qualität des Kontakts zum Professor, ...). Oder über die Ausstattung der Hochschulbibliothek, die fachliche Reputation der Professoren, die Höhe der Mieten für Studentenwohnungen usw. Sonst können drei Jahre Studium drei sehr lange Jahre werden, die dir fachlich wenig nützen. Mit guten Fachkenntnissen bekommst du meistens ziemlich schnell eine Arbeit, egal an welcher Hochschule du sie erworben hast.

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Theoretisch könntest du dort wohl auch Zeitungsartikel finden. Du musst aber das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Jugend-Presseausweis bringt dich nicht weiter.

Voraussetzung für die Zulassung zur Benutzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. [...] Für die Benutzung werden Gebühren erhoben [...] Umfangreiche Handbibliotheken in den Lesesälen sind frei zugänglich und können ohne vorherige Bestellung benutzt werden.

Quelle: http://www.dnb.de/DE/Service/Benutzung/benutzung_node.html

Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, könntest du dich z.B. an Archive von Zeitungsverlagen wenden und dort anfragen, ob du alte Ausgaben einsehen kannst.

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Prinzipiell könntest du alles anstreben, was über einen Bildungsgutschein gefördert werden kann. Über entsprechende Angebote kannst du dich z.B. hier informieren: http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ Die Anbieter solltest du dir genau ansehen, weil manche etwas merkwürdige Vorstellungen von modernen Kursformen haben (z.B. im Bereich Mediation: rein computergestützte Kurse beim Anbieter mit abschließender Prüfung per Video-Konferenz, also null persönlicher Kontakt - außer bei der Anmeldung, wenn du den Bildungsgutschein abgibst...).

Was letztendlich gefördert wird, hängt vom Einzelfall ab. Wenn man in seinem früheren, erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr tätig werden kann, wäre eine komplette Umschulung denkbar (evtl. nicht über das Jobcenter, sondern über einen Rententräger). Bei kompletter "Berufsentfremdung" (4 Jahre und länger nicht mehr im erlernten Beruf tätig gewesen) wären ähnliche Förderungen denkbar. Benötigt man nur eine Auffrischung seiner beruflichen Kenntnisse, wird so etwas vorrangig gefördert, bevor eine ganze Umschulung bewilligt wird.

Überleg dir, in welcher Richtung du gerne arbeiten willst. Such dir dann passende Fortbildungen über den Link oben. Über deine Ergebnissen oder deine Ideensammlung sprichst du dann noch mal mit deinem Fallmanager/Arbeitsvermittler, wie es konkret mit der Förderung aussieht.

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Eine Privatinsolvenz lohnt sich immer dann, wenn man unter normalen Umständen und auch durch einen außergerichtlichen Vergleich nicht in der Lage ist, seine Schulden in kürzerer Zeit loszuwerden, als es bis zur Restschuldbefreiung dauern würde - und gleichzeitig deine Lebensverhältnisse durch die Schulden so sehr belastet sind, dass ein "geordnetes Leben" immer schlechter möglich ist. Das wäre z.B. der Fall, wenn du deine Schulden mit den normalen Raten innerhalb von über 20 Jahren vielleicht oder auch nicht abzahlen könntest und du über einen Vergleich 15 Jahre und mehr bräuchtest, und geichzeitig kaum genug Geld für Miete und Lebensmittel zur Verfügung hättest.

Egal ob Privatinsolvenz, Vergleich oder doch reguläre Abzahlung ggf. über angepasste Raten - du solltest dich in jedem Fall an eine Schuldnerberatung wenden. Adressen findest du z.B. hier: http://www.bag-sb.de/index.php?id=24

Schuldnerberatungsstellen können dich nicht nur über Möglichkeiten zur eigentlichen Schuldenregulierung informieren, sondern auch über Pfändungsschutz, Einsparmöglichkeiten im Haushalt oder ggf. Beantragung von Sozialleistungen, falls dein Einkommen insgesamt zu niedrig wäre. Bevor du eine Privatinsolvenz beantragen kannst, muss dir außerdem eine anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs bestätigen.

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Das Einkommen deines Bruders selbst wird auf keinen Fall auf dein BAföG angerechnet. Für eine Anrechnung müsste eine Unterhaltspflicht bestehen, die es aber zwischen Geschwistern nicht gibt.

Wenn ihr beide BAföG bekommt, bekommt ihr beide BAföG. Euer beider BAföG alleine wirkt sich untereinander nicht aus.

Wenn dein Bruder Einkommen erzielt, ist die Frage, ob er davon leben kann. Falls er davon leben kann, hätten deine Eltern mehr Geld zur Verfügung, um dich zu unterstützen, d.h. es würde evtl. mehr Einkommen deiner Eltern bei dir angerechnet werden. Solange dein Bruder von der Ausbildungsvergütung nicht leben kann, müssen deine Eltern auch ihm Unterhalt zahlen, was mit entsprechenden Freibeträgen beim BAföG berücksichtigt werden kann (d.h. weniger Einkommen, das bei dir angerechnet werden könnte).

Genauer lässt sich das nur schwer sagen, solange du keine konkreten Angaben zur Situation machen kannst (z.B. welche Ausbildungsform und Einkommenshöhe usw.). Mehr zur Anrechnung findest du direkt im Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__25.html

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Geschichte Systemischer Familientherapie?

Guten Abend zusammen,

als Thema für meine nächste Hausarbeit im Studium habe ich mir die "Systemische Familientherapie" ausgesucht. Ein Teil der Aufgabe ist es, Geschichte und Organisation des gewählten Handlungsfeldes zu beschreiben.

Nun habe ich neben mir 8 Bücher zu dem Thema liegen und mein Browserverlauf ist vollgestopft mit demselben Thema. Wie ich das beim Einarbeiten begriffen habe, gibt es hierbei ja keinen "großen Vordenker" wie sonst so oft.

Kennt sich jemand damit aus? Arbeitet vielleicht sogar in dem Bereich, hatte das ganze in der eigenen Ausbildung oder "kennt einen, der einen kennt, der einen kennt?". Oder beschäftigt sich vielleicht rein aus Interesse damit?

Der Grundgedanke des ganzen ist ja schön & gut, auch verständlich. Aber woher weiß ich nun, welche der X Ansätze und Theorien, (aktuelle und "vortheorien") die sich natürlich auch so gut wie nie in den Büchern überschneiden, nun wirklich SO wichtig sind, dass sie auf meine paar Seiten Arbeit gehören?

Wo in dem einen Buch Stierlin, Satir und Minuchin als Kerntheorie aufgeführt werden, sind es im nächsten ein Mailänder Modell, Haley und de Shazer (+ 4 andere). Im darauf folgenden taucht einfach mal nicht ein einziger der vorherigen Namen auf. Ähnlich mit der Geschichte und Ursprung des ganzen, wo das Netz und Buch 1 sagt; Anfänge in USA + Deutschland fängt das nächste mit Freunds Psychoanalyse an während Buch 3 von Großbritannien spricht.

Ich hoffe mein Problem wurde klar.

Ich bitte inständig um Hilfe!

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Verabschiede dich von dem Gedanken, dass du eine bestimmte Person oder ein bestimmtes Land als Ursprung für die systemische Familientherapie ausmachen kannst. Die Personen, Modelle und Länder, die du erwähnt hast, sind alle zu einem bestimmten Zeitpunkt an der Entwicklung beteiligt gewesen. Das eine baut auf dem anderen auf, und irgendwann taucht dann die systemische Familientherapie im heutigen Sinne auf. Je nachdem, wie man die jeweiligen Entwicklungen einschätzt, kann man zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt davon ausgehen, dass die Grundlage für die systemische Familientherapie geschaffen wurde.

Freud gilt als "Urvater" der Psychoanalyse, war aber in dieser Richtung nicht der erste. Es gab vorher schon Ansätze in ähnlichen Richtungen.

Maria Montessori gilt quasi als alleinige Urheberin der Montessori-Pädagogik. Es gab aber schon im 18. Jahrhundert französische Pädagogen, die ganz ähnliche Ideen hatten.

Freud und Montessori waren nur diejenigen, die bestimmte Dinge entwickelt und die jeweilige Idee sehr bekannt gemacht haben. Ähnlich ist es bei der systemischen Familientherapie bzw. es wird ähnlich sein. Diese Therapieform ist bei weitem nicht so alt wie z.B. die Psychoanalyse. Irgendwann wird man vielleicht den systemischen Ur-Familientherapeuten benennen können, aber das kann kaum deine Aufgabe in einer einfachen Hausarbeit sein.

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BAföG ist für den Lebensunterhalt gedacht, dazu zählen Jahreszeitkarten für die Zugfahrt nicht. Du könntest zwar, wenn du BAföG bekämst, das Geld auch für deine Fahrkarte ausgeben. Allerdings bekämst du keinen Zuschag für sonstige Kosten, so dass du alle anderen Kosten mit dem Rest-BAföG oder mit Einkommen aus einem Nebenjob decken müsstest.

Ob du überhaupt BAföG bekommen kannst, hängt von der Schulform und von deinen Lebensumständen ab. Bei manchen Schulformen bekommt man z.B. nur BAföG, wenn man nicht mehr bei seinen Eltern wohnt: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/375.php

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Es ist nicht die Frage, wo du mehr Geld bekämst. BAföG ist eine Leistung, die vorrangig vor Arbeitslosengeld II beantragt werden muss, wenn man einen Anspruch darauf hat. Hast du keinen Anspruch auf BAföG, bekommst du ggf. weiterhin Arbeitslosengeld II. Man kann nicht beide Leistungen gleichzeitig beziehen und auch nicht frei wählen.

Von wem hast du die Empfehlung bekommen, dass du BAföG beantragen sollst? Wenn es das Jobcenter war, dann solltest du den BAföG-Antrag sehr bald stellen.

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Man muss werktäglich per Post für das Jobcenter erreichbar sein. Das erfüllt man theoretisch auch, wenn man sich an einem anderen Ort aufhält und einen Nachbarn hat, der regelmäßig nach der eigenen Post sieht und einen über Briefe des Jobcenters informiert. Dann muss man nur noch zeitnah zum Jobcenter zurückfahren können.

Nachlesen kann man die genauen Regelungen zur Erreichbarkeit in der Erreichbarkeitsanordnung: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A20-Intern/A201-Organisation/Publikation/pdf/Anhang-B-Anordnungen-des-Verwaltungsrats.pdf

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BAföG kannst du nur bekommen, wenn du deinen Anspruch u.a. z.B. mit einem aktuellen Schulbesuch begründen kannst. Da deine schulische Ausbildung aber im Juli endet, wird das nicht funktionieren.

Im August bist du arbeitslos, d.h. es kommen je nach deinen Voraussetzungen Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") in Frage. Während deiner schulischen Ausbildung warst du wahrscheinlich nicht noch gleichzeitig versicherungspflichtig beschäftigt. Also musst du zum Jobcenter gehen und kannst dort Arbeitslosengeld II für August beantragen.

Oder aber du suchst dir für August eine einmonatige Beschäftigung, von der du leben kannst. In dem Monat ist Ferienzeit, da gibt es in vielen Gegenden Möglichkeiten für gut bezahlte "Ferienjobs".

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Im Laufe der Zeit wächst der Bart von alleine schneller (bis zu einem gewissen Grad), das hat nichts mit rasieren zu tun. Durch das Rasieren wird er auch nicht dichter, das passiert nach und nach ganz von alleine. Genausowenig wächst er kräftiger; das wirkt nur so, weil man die Barthaare kurz über der Haarwurzel abrasiert, wo die Haare dicker sind als an der Spitze. Haarwurzeln sind keine Muskeln, die man trainieren könnte.

Wäre es anders, müssten Männer über 50 sich nach jahrzehntelangem täglichen Rasieren wahrscheinlich mehrmals täglich die Borsten aus dem Gesicht sägen. ;)

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Eine mögliche Begründung wäre z.B., dass man als Sozialarbeiter in der Altenhilfe Gerontologie (Alterswissenschaft) gebrauchen kann.

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Mit deinem Semesterticket kannst du nur (Nahverkehrs-)Züge von Unternehmen nutzen, die zu den Tarifpartnern gehören, die das Semesterticket anbieten. Die nutzbaren Züge sind dann normalerweise nur regional begrenzt nutzbar.

HKX gehört mit ziemlicher Sicherheit nicht dazu, weil es sich um einen Fernverkehrszug handelt und die HKX GmbH soweit ich weiß in keinem Bundesland zu solchen Tarifpartnern gehört.

Du müsstest nicht nur einen Aufpreis für den HKX bezahlen, sondern den vollen HKX-Preis zahlen.

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"LOK - Koblenz" dürfte "Landesoberkasse Koblenz" heißen, das wäre schon mal ein Hinweis auf BAföG. Wenn dann noch der Begriff "BAföG" auf deinem Kontoauszug auftaucht, wird der Hinweis bestätigt.

1.860,00 Euro BAföG können auch hinkommen, wenn du den Antrag bereits vor mehreren Monaten gestellt hast. Dann würde es sich um die aktuelle Zahlung plus Nachzahlung handeln (zum 28.06.13 müsste die Zahlung für Juli gebucht worden sein). Es könnte sich um die Zahlungen für April bis Juli handeln, wenn du bei einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule angemeldet bist und nicht bei deinen Eltern lebst (465,00 * 4 Monate = 1.860,00 Euro; Bedarfssätze: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/375.php). Solltest du bereits vor April BAföG beantragt haben, könnten evtl. bereits Erstattungsansprüche des Jobcenters abgezogen worden sein (theoretisch).

Beim BAföG ist es normal, dass du erst die erste Zahlung erhältst und ein paar Tage später den dazugehörigen Bescheid.

Die BAföG-Zahlung solltest du in jedem Fall dem Jobcenter mitteilen und nach Erstattungsansprüchen fragen. Das Geld solltest du erst dann normal ausgeben, wenn du sicher bist, dass du davon nicht noch ALG II für mehrere Monate zurückzahlen musst. Bis dahin solltest du das Geld nur vorsichtig ausgeben.

Der Tipp "gib es einfach aus und wenn es ein Fehler war, dann sag hinterher, du dachtest, das wäre deins!!!" ist ein ganz schlechter Rat. Ein eventueller Erstattungsanspruch z.B. des Jobcenters endet mit dieser Behauptung nämlich nicht ohne weiteres.

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Ein Grundstudium gibt es im Bachelor-Master-System nicht mehr. Ein Bachelor-Studium dauert drei bis vier Jahre, ein Master-Studium ein bis zwei Jahre - wobei man in der Regel für Bachelor und Master insgesamt fünf Jahre braucht. Ein dreijähriger Bachelor wird in der Regel nicht als ausreichende Vorleistung für einen einjährigen Master anerkannt.

Im Studium gibt es Pflichtinhalte, die man absolvieren muss. Pflichtveranstaltungen ergeben sich nur aus diesen Pflichtinhalten, und selbst dann kann man meist noch zwischen mehreren Vorlesungen wählen. Nur muss man halt eine davon dann in jedem Fall wählen. Vom Prinzip her ist das ähnlich wie ein Wahlpflichtfach in der Schule.

Wenn du jetzt Praktika absolvierst, ist das später für die Therapeutenausbildung irrelevant. Falls berufliche Erfahrungen vorausgesetzt werden, gelten ausschließlich Erfahrungen nach Erwerb des Berufsabschlusses (= Studienabschluss bzw. ggf. Verleihung der staatlichen Anerkennung) als solche Berufserfahrungen. Bei der Therapeutenausbildung geht es auch nicht mehr groß um die Frage, ob man diesen Beruf denn auch wirklich gerne ausüben möchte, sondern ob man dafür geeignet und qualifiziert ist. Du wirst später merken, dass das ganz anders abläuft als die Suche nach einem Ausbildungsplatz nach der Schule. ;)

Ich hoffe, du hast dich auch schon über die Kosten für die therapeutische Zusatzausbildung informiert. Da kommen nämlich einige Tausend Euro auf dich zu, die dir eher selten ein Arbeitgeber bezahlt (am ehesten übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten teilweise). Oft muss man selbst Geld investieren. Je nach Studium verdient man nicht unbedingt besonders viel (z.B. als Sozialarbeiter).

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Wenn ihr zusammen lebt, kann dein Mann sich nicht einfach "abmelden" und euch weiter Leistungen beziehen lassen. Ihr geltet nach § 7 Abs. 3 und Abs. 3a Nr. 2 SGB II als Bedarfsgemeinschaft (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html). Selbst wenn dein Mann auf Leistungen verzichten würde und du anschließend selbst zum Jobcenter gehst, um einen neuen Antrag zu stellen, bleibt dein Mann in der Bedarfsgemeinschaft. Dein Mann müsste schon aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen, um aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheiden zu können.

An den Anrechnungsregelungen zu Kindergeld und Elterngeld würde sich nichts ändern. Zusätzlich würden bei einem Einkommen von 400 Euro 240 Euro angerechnet werden (160 Euro anrechnungsfrei).

Ob Minijob + Kindergeld + Elterngeld evtl. ausreichen, um durch ergänzenden Kinderzuschlag und Wohngeld vom Jobcenter loszukommen, müsstet ihr mal nachrechnen lassen. Das hängt stark davon ab, wie hoch euer genauer Bedarf ist.

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Das kann gut sein. Vor allem kann das BAföG-Amt auch von anderen Stellen Daten anfordern und muss sich nicht nur auf das verlassen, was du selbst angibst. Nähere Infos findest du z.B. hier: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/BAfoeG-Datenabgleich/

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Wenn du damit meinst, ein und denselben Text zwei Mal zu verwenden:

Vom Urheberrecht her dürftest du das tun, wenn du die erste Arbeit selbst geschrieben hast und die dort angegebenen Zitate weiterhin korrekt wiedergibst.

Von der Prüfungsordnung her wirst du wahrscheinlich mehr Probleme bekommen. Meistens ist dort davon die Rede, das jede Prüfungsleistung eine eigenständige Leistung sein muss. Damit ist nicht nur gemeint, dass du sie selbst erbringen musst, sondern auch, dass du nicht zwei Mal den gleichen Text für unterschiedliche Prüfungen nutzen darfst. Wobei natürlich nichts dagegen spricht, Argumentationslinien und Zitate aus der ersten Arbeit in die zweite Arbeit einzuarbeiten.

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