

Nein kann man so nicht genau sagen. Solange eine Krankmeldung vorliegt kann man Alg2 beziehen.
Das Jobcenter wird allerdings bei längerer Arbeitsunfähigkeit prüfen, ob über haupt noch Erwerbsfähigkeit vorliegt. Solange dies der Fall ist,muss trotz arbeitsunfähigkeit Alg2 gezahlt werden.. Entscheiden bei dieser Aussage ist, was der Amtsarzt sagt, nur kann dieser den behandelnden Arzt nicht zwingen, trotz der Aussage zur Erwerbsfähigkeit, keine AU-Bescheinigung mehr ausstellen.