Hallo! Entscheidung bereits gefallen?? Ich habe einen GSS und bin super Happy. Bei Bedarf kann ich mit sehr guten Tipps helfen......!!

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Hallo! Ich bin Inhaber einer Zeitarbeitsfirma! Genau zu diesem Thema habe ich bereits eine Frage beantwortet! Ich nenne nochmal das Beispiel: Wenn eine Bäckerei zum "schleppen" von Mehlsäcken eine "Hilfskraft" von einem ZU anfordert, die Hilfskraft eine Ausbildung zum Bäcker gemacht hat, aber beim ZU als Hilfskraft E1 eingestellt und immer als Hilfskraft beschäftigt ist, eingesetzt wird, muss sie in diesem Fall aber trotzdem mit E3 für die Zeit des Einsatzes in seinem erlenten Beruf bezahlt werden!!! Wenn ein Unternehmen eine "Schreibkraft" anfordert, die Schreibkraft allerdings eine Abgeschlossenen Berufsausbildung als Bürokaufmann hat, so wie in deinem Fall, dann muss auch Sie mit E3 bezahlt werden. Das ZU muss dich mit E3 einstellen, lass dir da nix erzählen. Der erste Einsatz ist ausschlaggebend für deine Eingruppierung. Wenn sie dich erst als Produktionshelfer eingestellt hätten, wäre im Arbeitsvertrag E1 korrekt und bei Einsatz in deinem erlernten Beruf entsprechend E3, aber gleich E2 und dann Einsatzzulage, das ist nicht korrekt. Zumal du dann auch bei Krankheit, einsatzfreien Zeiten und Urlaub nur E2 bekommen würdest.....!! Zusammengefasst: bei Einsatz im Bereich deines erlernten Berufes, und dabei spielt die genaue Tätigkeit keine Rolle, mußt du mit E3 entlohnt werden!!

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Qualifikation im Arbeitsvertrag ist verbindlich für die Vergütung. Der erste Einsatz zählt. Wenn er als Hilfskraft E1 eingestellt ist muss er auch im ersten Einsatz als Hilfskraft überlassen werden. Wenn er in Folge Tätigkeiten übernimmt, für die er Qualifikationen nachweisen kann, wie z:b: Staplerschein oder in seinem Fall im Bereich IT erhält er für diese Zeit entsprechend mehr Gehalt. Auch wenn er als Facharbeiter E3 eingestellt ist und kein Einsatz in seinem Beruf ansteht und er geringqualifizierte Arbeiten verrichten muss gilt sein Gehalt E3. Arbeit ablehnen gilt nicht. Für die unzumutbar lange Fahrtstrecke kann er VMA (Verpflegungsmehraufwand) "erbitten" gezahlt werden muss dies nicht. Allerdings ist dies ein gutes Argument um beim Arbeitsamt seinen "Austritt" zu rechtfertigen.

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Anzeig an die Aufsichtsbehörde des Arbeitsamt im jeweiligen Bundesland. Alleine die Drohung damit macht dem ZU Beine......!! Da gibt es eine saftige Strafe bis hin zum Entzug der Erlaubnis!

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Wenn das ZU im AÜV, also im Arbeitnehmerüberlasungsvertrag den das ZU mit dem Kunden abschließt, eine Vereinbarung zur Übernahme hat, hast du keine Chance. Wenn diese nicht besteht kannst du ganz normal fristgerecht kündigen und regulär im Unternehmen FEST anfangen!!

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Wann hast du angefangen? Je nach Beschäftigungsdauer beträgt die Kündigungsfrist zwischen 2 Tagen und 4 Wochen. Du solltest aber auf jeden Fall mit dem Arbeitsamt absprechen, dass du das Arbeitsverhältniss auflöst, weil du die Möglichkeit einer Festanstellung über ein vorangegangenes Praktikum wahrnehmen möchtest. Ansonsten riskierst du eine Sperre!!

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Wahl Personalservice in Mannheim, Herr Wendel....mucha suerte.....

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Es kommt auf die Formulierung in der Zusatzvereinbarung an. Wir haben eine Pasage darin die besagt, dass bei einer Tariferhöhung die Zulage entsprechend gekürzt wird, der Mitarbeiter also weiterhin mehr bekommt, aber nicht zusätzlich die Tariferhöhung noch oben drauf. Sei froh, dass du von vorn herein mehr bekommst!!!!!

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Ich bin Inhaber einer Zeitarbeitsfirma!!Natürlich gibt es einen Mindestlohn im Bereich Maler/Lackierer und selbstverständlich MÜSSEN WIR uns daran halten. Deshalb heißt es ja auch "Mindestlohn"...!!!!!!!!!Dieser beläuft sich auf 11,75/Stunde. Wichtig ist, dass der "Entleihbetrieb" dem Maler/Lackierehandwerk angehört!!! Ansonsten steht dir "nur" das Facharbeitergehalt zu!!!Und Leute, es gibt auch einen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche, dieser beläuft sich auf 7,79€Weißtbescheid.......

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Schriftlich mit Frist "Anmahnen" und eine "korrigierte" Abrechnung verlangen, jedoch hast du eine "Ausschlußfrist" das bedeutet, du kannst max. 3 Monate zurückliegende Abrechnungen "anfechten"!! Danach - keine Chance! Zuständig ist das Arbeitsgericht!

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Ich habe seit ca. 14 Monaten ein Zeitarbeitsunternehmen und bisher 16 Mitarbeiter nach der Überlassung ABLÖSEFREI in die Festanstellung gebracht. Ausnahmslos ungelernte Hilfskräfte und sogar 2 über 60 Jahre!!!!!!! Wenn das Zeitarbeitsunternehmen fair mit dir umgeht, hast du immer die Chance dich mit deiner Arbeit beim Kunden für eine Festanstellung zu empfehlen. Lass dich hier nicht madig machen, leider kommentieren hier überwiegend Menschen, die schlechte Erfahrungen gemacht haben und hie ihren Frust loswerden. Dafür habe ich grundsätzlich auch Verständnis, jedoch sollten nicht alle ZU über einen Kamm geschert werden. Ich muss aber leider zugeben, dass es mehr schwarze und graue Schaafe gibt als weiße.....!!!!!

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Hallo, ich bin Inhaber eines Zeitarbeitsunternehmens! Die "Überlassung" ins Bauhauptgewerbe ist den Zeitarbeitsunternehmen VERBOTEN. Der Entleiher würde damit das "Schlechtwettergeld" umgehen. Für Bereiche wie Elektro, Installation..etc. gilt das nicht, lediglich für das Bauhauptgewerbe!Auch wenn der Entleihbetrieb nicht dem Bauhauptgewerbe angehört, die durchgeführten Arbeiten allerding klar dem Bauhauptgewerbe zuzuordenen sind, macht sich das Zeitarbeitsunternhemen im Falle einer Kontrolle durch den Zoll und das Arbeitsamt strafbar.

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Hallo! Ich bin Inhaber einer Zeitarbeitsfirma. Je nachdem, wie und was in deinem Arbeitsvertrag steht, ist die Vertragsstrafe "Rechtsgültig". Dazu gibt es auch Grundsatzurteile!! Ich hatte gerade letzte Woche einen Termin zu diesem Thema, weil ein Mitarbeiter mehrfach nicht zur Arbeit erscheinen ist und unter Alkoholeinfluß einen hohen Sachschaden verursacht hat. Ich habe ihm eine "Konventionalstrafe von einem Monatsgehalt abgezogen, das war in seinem Fall ca. 900.-€. Die Richterin hat mir grundsätzlich Recht gegeben, jedoch war meine Formulierung im Arbeitsvertrag nicht eindeutig, sodass ich nur 450,-E einbehalten durfte. Er hat sich wiederholt Vertragswiedrig verhalten und mir ist durch sein Verhalten ein Wirtschaftlicher Schaden entstanden. In einem SOLCHEN Fall hat die Zeitarbeitsfirma gute Chancen mit der Vertragsstrafe durch zukommen, in deinem Fall eher nicht!!!!! Ich kann dir nur raten, sprich mit deinen Vorgesetzten und bestimmt kannst du dich auf einen Auflösungsvertrag einigen. Einfach hinschmeißen geht nicht!!!! Immer "vernünftig" reden.....Viel Erfolg

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Ich bin Inhaber einer Zeitarbeitsfirma!

Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe MUSS von der "Zeitarbeitsfirma" gestellt werden!!

So steht es auch im AÜV denn der Kunde erhält.

Wir ziehen dies 1:1 also ohne Gewinn dem Mitarbeiter vom Lohn ab, wenn er allerdings ausscheidet und die Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe zurück gibt, bekommt er dieses Geld erstattet!!!!

 

 

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Ich bin Inhaber eines Zeitarbeitsunternehmens und habe gestern aktuelle Infos dazu bekommen.

Ganz klar zum Ost-Tarif 6,89€ !!!!!!!!!!!!!!

Aber wer weiß, ob sich daran nicht doch etwas ändert!?!?!?

 

 

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Wenn du VERNÜNFTIG kommunizierst, dass du nicht mehr arbeiten möchtest und ihnen anbietest per Auflösungsvertrag auszuscheiden, kannst du bestimmt früher gehen. Je nach Einsatz vielleicht sogar sofort, wenn ein adäquater Erstaz für dich gefunden wird!

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HI, ich bin Inhaber eines Zeitarbeitsunternehmens!! Sie mussen dich entsprechend deines 1. Einsatzes im Arbeitsvertrag, in der entsprechenden Entgeldgruppe einstufen und MÜSSEN dir auch bei Arbeiten in niedrigeren Entgeldgruppen das bezahlen, was laut Arbeitsvertrag vereinbart war. Umgekehrt, wenn du als Facharbeiter 1. Hilfsarbeiten machst, du dann aber als Facharbeiter auf deinem erlenten Beruf eingesetzt wirst, müssen sie dir den Facharbeiterlohn bezahlen. Nach Beendigung der Facharbeitertätigkeit fällst du dann wieder zurück in die Entgeldgruppe die im Arbeitsvertrag vereinbart ist. ALSO, es MUSS immer mind. die Entgeldgruppe bezahlt werden die im Arbeitsvertrag vereinbart ist!! Nie drunter! Lass dir da nix erzählen!!

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Hallo! Mein alter Retriver hat es von abends 20 Uhr bis teilweise Sonntags, wenn wir lange geschlafen haben 12 Uhr ausgehalten. Mein Grosser Schweizer ist jetzt 14 Monate und er hat, bis er mit 8 Monaten Stubenrein wurde 5-.....x pro Tag ins Haus gepinkelt. Trotzdem hält er es mittlerweile von abends 20 Uhr bis morgen teilweise 9 Uhr ohne Probleme aus.....!! Ich denke es ist eine reine Gewohnheit/Training Sache!!

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