"mir geht es darauf him schon wieder gut"..lall...ich dachte derv rausch ist vorbei...
Spass beseite
eien Joint mitgeraucht heisst was? eine "sportzigarette", eine boah ey riesenrakete? bei einem normalen Joint und wenigen Zügen davon bist du nach durschnittlich 8 stunden sicherlich unter der rechtlich relevanten Nachweisgrenze von 1mg thc /ml Blutserum. es können je nach Stoffwechsel aber auch 20 stunden sein. Hast du bei mehreren joints über den abend hinweg immer ein, 2 Züge mitgeraucht, kann das aber schon anders sein. 60 Studnen später ist dann aber auch nichts aktives mehr im Blut.
Einmaliger Probekonsum: bei einer möglichen Kontrolle zu allem nein sagen, sollte die polizei auf einen Urintest betsehen, ablehnen. dann müssen sie abwägen, ob du so kaputt aussiehst, das sie beim zuständigen Richter eine verfügung zu einer Blutabhnahme erwirken, was so 50/50 passieren kann. Wenn deine Kumpels alle mit Roten augen im Auto und Rauchreste auffindbar sind, dann ist der Richter schon geneigter, einer probe bei dir zuzustimmen. daher ist die polizei von anfang an eher zermürbend, um dich zu einer freiwilligen Urinkontrolle zu bekommen. sollte das doch passieren, im falle eines positiven tests lediglich den Begriff "einmaliger Probekonsum" äussern, keine weiteren konsumnagaben oder wünsche etc machen. diese "konsumcode" ist ein blaues auge vor dem gesetzgeber, und nicht haltbar, wenn du irgeneinen 2. konsum (wunsch) angibst. darüberhinaus ists von Montag abend "jointmitrauchen" bis donnerstag Mittag grenzwertig, noch über 20ng/ml Abbaustoffe (COOH) im Urin zu haben. Das ist so die allgemein unterste /schärfste Grenze, bei dem der Urintests anspringen. Die Polizei verwendet ohnehin mehrfachtests auch für andere Drogen, da lieght es oft bei 25ng Cooh. 75 ng davon sind die erste problemgrenze für Stress mit Behörden. in D land
in Holland gilt übrigens 3ng thc / ml Blutserum als Grenzwert. darunter könnte aber Bussgeld verhängt werden.
Kurz: die chancen sind sehr hoch, keine Probleme zu haben,sie sinken bei unklarem Auftreten bei einer Kontrolle und Angaben zu irgendetwas. erst bei einem Nachweis: einmaliger Probekonsum !