Doch du hast Rechte und du musst dir auch nicht alles gefallen lassen !! Da du oben beschrieben hast das dein ex deinen so'n misshandelt hat und das ein nicht unbeachtlicher straftatbestand ist hat das Jugendamt bzw das Gericht bei schuldspruch die Pflicht  deinen Sohn zu schützen aber um 100% sicher zu sein gehe zum Anwalt deines Vertrauens der kennt die Sachlage dann besser und kann dir mehr dazu sagen!!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.