Ich habe eine Strafanzeige am Hals wegen neulich. Ich bin eines morgens nach dem feiern in ein Bus gestiegen der gerade eine längere "Rast" an dieser Station gemacht hat und bin eingestiegen. Ich war irgendwie komplett fertig und nicht gut gelaunt. Hab auch nicht ganz genau mitbekommen was sich abspielte.
Anscheinend hat mich der Busfahrer drin nach der Fahrkarte gefragt worauf ich nicht reagierte und weiterging. Anschließend als ich auf dem Platz den Fahrer rufen hörte, wollte ich aussteigen. ( Bis hierher wüsste ich keine Straftat die ich begangen habe einschließlich dem Erschleichen von Leistungen)
Nun schließt der Fahrer alle Türen und sagt wir warten auf die Polizei ( evtl. Jedermannsrecht) .
Ich ( in dem Glauben keine Straftat begangen zu haben) meine das ich nicht festgehalten werden darf , wie gesagt da ja keine Straftat vorliegt , und bitte Ihn mehrmals zu öffnen. Nachdem er dieser Bitte nicht nachkommt versuche ich die Türe gewaltsam zu öffnen . Panik machte sich in mir breit da ich plötzlich meine Freiheit entzogen werde.
Polizei kommt und stellt Strafanzeige, Sachbeschädigung ich hätte ihn bedroht...
Jetzt wollte ich nähmlich wissen abgesehen davon dass das BGH entschieden hat das dies im Verhältnis stehen muss, durfte ich im Buss eingesperrt werden obwohl ich ja wieder aussteigen wollte und keine ( im Verhältniss zur Freiheitsberaubungstehende) bzw. garkeine Straftat begangen habe?
Edit:
Es geht mir darum ob ich Leistungen erschlichen habe wenn der Buss hält und ich kurz drinn war, vermutlich wissen das nur Volljuristen