Die Rundfunkgebühr heißt seit 2013 Rundfunkbeitrag und die GEZ
heißt seitdem offiziell Beitragsservice, wird aber von den Bürgern
immer noch GEZ genannt. Während vor 2013 der Beitrag pro Radio- und
Fernsehgerät gezahlt wurde, gilt er nun pro Haushalt.
Der Pflichtbeitrag zum öffentlich rechtlichen Rundfunk von ARD, ZDF
und Deutschlandradio erlischt deshalb nicht durch den Tod eines
Beitragszahlers, sondern nur dann, wenn der Verstorbene allein gelebt
hat und sein Haushalt aufgelöst wird.
Die Kündigung des
Rundfunkbeitrags erfolgt demnach durch die Abmeldung der Wohnung.
Gründe dafür können nebem einem Todesfall auch ein Umzug ins
Ausland sowie der Zusammenzug mit einem anderen Beitragszahler sein.