Vermutlich nicht.
Mir wurde im letzten Jahr eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Btm vorgeworfen, welche ich im Jahre 2012 begangen haben soll. Anlass war eine Frage in einem Forum. Eines frühen Morgens standen 3 Polizeibeamte vor meiner Türe mit Durchsuchungsbefehl. Sie nahmen meine Kontoauszüge mit und fanden nichts weiter (wo nichts ist..).
Paar Monate später gabs dann ein Brief, dass das ganze jetzt vor Gericht geht. Man warf mir ernsthaft vor, dass ich in 1 Woche 2000€ erwirtschaftet habe. Wie kamen sie darauf? Weil ich innerhalb einer Woche fast 1000€ auf 3 verschiedene Konten überwiesen habe. Als ich zuhause die Bankkonten hörte.. da kamen sie mir sehr bekannt vor. Auf dem Schreiben war ebenfalls Vermerkt, dass ich den Verwendungszweck mit verschlüsselten Begriffen benannte. Nunja, bei den 3 Überweisungen handelte es sich um 2 Schuhgeschäfte und einmal Amazon.. Verwendungszweck war einfach die Kundennummer. Es reichte die Bankkonten zu googlen und man kam wieder auf die Online Geschäfte. Das gab ich meinem Anwalt (Hatte während der ganzen Zeit nicht einmal Kontakt mit der Polizei haben müssen) und 1 Monat später kam ein Brief, dass die Anzeige fallengelassen wurde.
Das nenne ich astreine Polizeiarbeit!