Ich habe selbst keine Erfahrungmit denen. Es gibt aber eine Reportage, ich glaube vom ZDF oder ARD (Die Story). Nachdem ich die gesehen habe würde ich da nicht unbedingt einziehen.
setze dich mit dem Hausverwalter in Verbindung. Der veranlasst dann einen Tausch. Wenn du das nicht machst kommt der Ärger bei der nächsten Ablesung. Man könnte dann auch versuchten Betrug unterstellen. Letztlich wirst du dann wahrscheinlich geschätzt und zahlst zu viel.
Also in jeden Fall den Vermieter/Verwalter informieren.
sofern man ihn anschließen kann, geht das auch
Ja das geht. Ich habe eine Versicherungsagentur. http://www.ralf.snelting.ergo.de/de/Privatkunden/Eigentum/Gegenstandversicherung
Das nennt man Gegenstandsversicherung. Ist abhängig vom Kaufpreis und muss innerhalb eines Jahres ab Kauf (auch von Privat) abgeschlossen werden.
Hilft bei Diebstahl, runterfallen usw.
Du kannst dir auf meiner Seite ein Angebot anfordern. Viele Grüße
Das geht bei der ERGO und heist Gegenstandsversicherung. Sende mir einfach eine Mail und ich sende Dir ein Angebot. Gerät (z.B. Galaxy S4), Kaufdatum und Preis.
5 Tage hinter Schloss u Riegel kann schon sein wenn es eine reine Hauskatze ist.
5 Tage ohne Nahrung ist schon problematisch, alleine auch wg. Hygiene (katzenklo)
Bei Verdacht auf Tierquälerei in jedem Fall das nächste Tierheim anrufen und dort Fragen, die kennen auch die Behörde die für den Wohnort zuständig ist.
Man kann sich per Brwoser direkt auf dem W-Lan AccessPoint einwählen. (z.B. FritzBox: fritz.box) Danach in den Einstellungen unter Sicherheit oder WLan nachsehen wie der Verschlüsselungscode lautet.
Schlecht wäre natürlich wenn das Kennwort für den AP weg ist. Dann hilft nur noch ein zurücksetzen des AP. Steht aber in der Anleitung.
Das kann schon sein. Vielleicht ist bei dem Programm vorgegeben das der Teig noch ruhen (Ziehen...sorry bin kein Bäcker) muss.
Bei einer Mathematikarbeit hat jeder Lehrer ein Bewertungssystem bei dem eigentlich geregelt ist für was es Punkte gibt. Das kann mal die Lösung oder auch der Rechenweg, Zwischenergebnisse ..oder eine Mischung daraus sein. Dieses Schema wird dann bei jedem Schüler benutzt der die Arbeit mitgeschrieben hat.
Warum ist das so wichtig? Weil das der einzige Punkt ist gegen den man vorgehen kann. man kann also nur "Formalfehler" bemängeln.
Tip: Vergleicht das mal mit Arbeiten von Mitschülern. Wurde hier unterschiedlich viele Punkte vergeben oder sich verrechnet, kann man das korrigieren lassen.
Bei Mathe ist das auch nicht zu diskutieren wie z. B. bei einer Erläuterung im Fach Deutsch. Eine subjektive bewertung ist in Mathe fast ausgeschlossen.
Natürlich kann das Punkteschema sehr streng sein, es kommt halt auf die Schwerpunkte an. (Werden Teilpunkte vergeben?...)
Also, die Aussage der Lehrerin , sie nutzt Vorlagen zur Bewertung, ist so schon richtig und üblich. Solange sie die bei allen angewendet hat ist da nichts zu machen.
Aufgrund der Schadenschilderung muss Sie den Schaden ersetzen.
Grundlage dafür § 823 BGB. Einfach ausgedrückt, wer einen Schaden verursacht muss ihn ersetzen. Schuldhaft meint hier, wer war es. Das muss nachgewiesen werden, steht hier aber ja nicht in Frage.
Da ich das Umfeld deiner Freundin nicht kenne (im Haushalt der Eltern, in Ausbildung, Alter) würde ich als Tip mal klären ob sie evtl. noch über die Eltern mitversichert ist.
Bei den Reparaturkosten ist die Frage wieviel die Kamera noch wert ist. Haftpflichtig ist man nur mit dem Zeitwert. Sollten die Kosten unwahrscheinlich sein, muss man das allerdings allerdings als Verursacher beweisen.
Schnell und kostenlos geht es mit MovieMaker. So schlecht ist es übrigens gar nicht. Man darf halt keine Profifunktionen erwarten. Es gibt übrigens sehr gute Anleitungen auf YouTube Wenn MovieMaker die Dateien nicht anzeigt, müssen sie evtl. erst konvertiert werden. In diesem Bereich gibt es auch Freeware, einfach mal nach "Videos konvertieren" googlen. Empfehlenswert sin Suchergebnisse von Chip oder Computerbild, da tappt man nicht in eine Abo-Falle
Wie wurde denn jetzt vereinbart das es weiter geht? Wurde gesagt ob ein Vertrag zugesendet wird, wann der nächste Besprechungstermin geplant ist ..... du kannst dich auch schriftlich bedanken z. b. so
Sehr geehrte ......, vielen Dank für Ihr Telefonat vom ...........
Ich habe mich sehr über Ihre Zusage, am ......., eine Ausbildung zum/r .........., bei Ihnen beginnen zu können, gefreut.
Sofern Sie noch Unterlagen von mir benötigen, bitte ich um kurze Information. Ich werde Sie Ihnen dann schnellstmöglich zur Verfügung stellen.
mfg ...
Schon mal vorab, sollte er einen Anwalt einschalten, wirst du auch einen benötigen.
Grundsätzlich kann ein Vater natürlich einen Umgang mit seinem Kind verlangen und auch erfolgreich einklagen. Hier ist es aber so, das deiner Schilderung nach, der Vater betrunken war oder ist. Dann hast du natürlich gute Karten und jeder wird dir Recht geben das du den Umgang in dem Moment versagt hast. Auf Dauer wirst du aber darlegen müssen das es nicht verantwortlich ist wenn der Vater mit dem Kind Umgang hat. Ohne Anwalt wirst Du das nicht hinbekommen. Die gerichte werden immer zum Wohle des Kindes entscheiden. Das Argument, er kennt sie ja gar nicht mehr wird da nicht alleine ziehen. Er könnte dir auch unterstellen das du es mit Absicht verhindert hast sie zu sehen.
Hallo evenstar, emphelenswert ist ein Tablet oder TabletPC (wie schon beschrieben) mit Windows als Betriebssystem. Sowohl Android als auch IOS (Ipad) haben zwar schöne Apps aber das war es auch. Sobald du Daten oder Dateien austauschen willst bist du da aufgeschmissen. Daten werden dort in Apps gespeichert und nicht als Datei. Auch gute Apps können das nur mit Einschränkung. Es macht sinn die gleichen Programme wie in der Schule zu nutzen. Nur kann man die nicht auf den genannten Tablets installieren. Empfehlung: Schaue dir mal die Microsoft Surface Tabletts an. Kommen in den nächsten Tagen (Wochen) in den Handel. Ich selbst nutze ein Lenovo Tablet X200 mit UMTS und allen Schnickschnack, gebraucht für 400 € mit einem halben Jahr Restgarantie von Lenovo. Seit dem liegt das Ipad in der Ecke, und da bleibt das Spielzeug auch.
Ja, man kann Schmerzensgeld bekommen wenn man verletzt wird. Wird ein Fahrzeug beschädigt muss der Verursacher auch dafür aufkommen. Wird der Schaden von einem Fahrzeug verursacht kann man sich direkt an die gegnerische Versicherung wenden (Direktanspruch). Hier ist der Verursacher ein Fahrradfahrer. Da wird der Schaden von der Privathaftpflicht (sofern vorhanden) übernommen. Wichtig ist zunächst die Beweise zu sichern und den Schaden zu beziffern. Hier ist ein Gang zu Anwalt wahrscheinlich nicht zu umgehen.
Normalerweise meldet sich der Gutachter innerhalb 1-3 Tagen. Die Kostenübernahme bestätigt die Versicherung sobald sie das Gutachten hat. Besprechen Sie das mit dem Gutachter (wann er das Gutachten fertig hat und weitergibt) Ich habe jetzt mal unterstellt das es wirklich ein Hagelschaden war.
Auf der Internetseite von Lenovo kann man das genau raus bekommen. Man benötigt dazu die Typ-Nummer des Gerätes (z. B. 7654-ABC)
http://support.lenovo.com/de_DE/
Ein Wort
Kult oder Tradition
PS: würde ich gerne mal sehen
rot ist rot. Wenn keine Ampeln oder Schilder was anderes sagen muss man halt warten. Das ist nun mal so
Eine etwas ungewöhnliche Konstellation, das ein Verein eine Revisionskommission hat.
Aber nach der Satzung (ohne sie genau zu kennen) dürfte Sie nicht teil des Vorstands sein und damit auch nicht berechtigt an den Sitzungen teilzunehmen. Aber wenn es eine Revision gibt, darf sie zumindest in Betrieben die Protokolle und Unterlagen, wie z. B. Belege, Buchungsunterlagen u. ä. einsehen und auf Ordnungsmäßigkeit kontrollieren. Bei der Entscheidungsfindung hat die Revision nichts zu suchen.
Selbst wenn es erlaubt ist teilzunehmen dürfen sie nichts sagen, sie sind eben nicht der Vorstand.
Letztlich hilft aber nur ein Blick in die Satzung.