Hey,

ACHTUNG NUR THEORIE: Ich bin mir ziemlich Sicher das es am Ende von One Piece zu einem Showdown kommt zwischen Ruffy und Corby, und dieser wird jeden Kampf in den Schatten stellen.

Lg

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Erstmal, sehr selbstbewusst, als Admin eines One Piece Browsergames kann ich deine Begeisterung nach empfinden.

Ich finde deine Idee Klasse, dir sollte allerdings bewusst sein das die Gesellschaft in der wir Leben das eher mit gelächter entgegen nimmt, da solltest du aber drüber stehen, meist ist es Neid weil sie nicht den Mut besitzen aus der Menge herauszustechen.

Lg

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Sanji gewinnt, weil

Ich denke Sanji würde ganz klar siegen.

Jimbei => Stark aber langsam, ist im Nahkampf am stärksten.

Sanji => Besitzt die Möglichkeit durch Reibung Hitze zu erzeugen, und ehrlich! Jimbei ist ein Fisch! Die Strohhüte müssten zwar auf Ihren Steuermann verzichten es gäbe aber Abends lecker Fischstäbchen mit Gurkensalat.

lg. opwx.de

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Vorab: Wer was wissen will, sollte die Frage echt detaillierter stellen!

Wann hast du es denn beantragt?

Im September -> Wurde aber erst Oktober bearbeitet

Im Oktober

Wenn ersteres sollte es dir rückwirkend zustehen, wenn zweitens sieht es glaube schlecht aus.

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Solange du bei deinen Eltern lebst und dort gemeldet bist bist du Teil dieser Bedarfsgemeinschaft und dein Gehalt wird bei den Leistungen deiner Eltern mit verrechnet, wie viel es genau ist kann ich nicht sagen, aber es wird nicht zu wenig sein.

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Ja, dass kannst du.

Link: https://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?1,33597

Da findest du evtl. Was du suchst.

LG

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Im ersten bekommt er sicher ALG 1 und ALG 2 weil ersteres wahrscheinlich zu wenig ist.

Ob er seine Kosten decken kann ist nicht Aufgabe vom Jobcenter, wie jeder Andere erhält auch er nur Geld für die Grundsicherung (Nahrung, Trinken, Kleidung u.ä.).

Tut mir leid, er könnte evtl. Wohngeld in betracht ziehen, alles andere wird nicht helfen.

LG

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Deine Eltern sind verpflichtet dir Unterhalt zu bezahlen, ABER...

Sie müssen nicht zwingend in Form von Geld aufbringen:

Wenn keine häusliche Gewalt vorliegt oder ähnliche Fälle, es keinen Grund zum Auszug gibt, der Platz in der Wohnung/Haus ausreicht sind sie nicht verpflichtet dir nach dem freiwilligen Auszug einen Barunterhalt zu zahlen.

Kindergeld steht dir zu, evtl. Auch Wohngeld dafür müsste man sich aber näher informieren.

Wenn es dir bei deinen Eltern gut geht, würde ich es erst in betracht ziehen dort auszuziehen wenn du ein geregeltes und ausreichendes Einkommen hast.

Mit Lehrgeld und Kindergeld ist es möglich, aber wer will schon jeden Cent 3x umdrehen müssen um über die Runden zu kommen.

LG.

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Für die Berechnung von Hartz IV sind viele Fakturen wichtig.

Geld wirst du vielleicht nicht bekommen, jedoch würde ich es beantragen um zu schauen ob sie vielleicht einen Teil der Miete übernehmen.

Parallel kannst du auch Wohngeld in betracht ziehen, dafür musst du dich einfach mal im Internet bzw. Behörde informieren.

LG

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Person A ist Versicherungsnehmer welcher Person C als Fahrer mit eintragen lässt damit er auch versichert ist und Person B muss als Halter eingetragen werden weil ihm ja das Auto offiziell gehört

Grüße

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Nein oder du Adoptierst diese Kinder.

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Bindenboy, ernsthaft? XD

Vielleicht verkauft eine Tankstelle Binden oder Tampons.

Grüße

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Für den Anspruch auf ALG 1 musst du mindestens 1 Jahr ohne Pause in einer Versicherungspflichtigen Beschäftigung gewesen sein, so mein Wissenstand.

Was mich interessiert, Sie sperren dich ja nicht einfach so, es wird sicher seinen Grund gehabt haben und wenn du ALG 2 bezogen hast welches Sie dir nun gesperrt haben dürftest du keinen Anspruch auf ALG 1 haben da dies immer eher gezahlt wird wenn dies abgelaufen ist und man immer noch nicht auf dem Arbeitsmarkt fündig geworden ist kann man Hartz 4 beantragen, es seitdenn man hat so wenig verdient dass das ALG 1 nicht ausreicht und man aufstockend ALG 2 beantragen muss dafür ist deine Fragestellung aber nicht aussagekräftig genug.

Grüße

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Sozialphobie und Umschulung im Homeoffice?

Bei mir geht es um folgendes, und zwar habe ich heute die Nachricht bekommen, dass ich durch die entschuldigten Fehlzeiten, die ich "dank" meiner Sozialphobie angesammelt habe, nicht zur IHK-Zwischenprüfung zugelassen werde und damit die Umschulung zum Mediengestalter D&P von meiner Jobcenter-Sachbearbeiterin beendet wurde ("Ich nehme sie aus der Umschulung").

Seit 2 Monaten allerdings kämpfe ich mit Behörden und der Standort-Leitung darum, dass ich die Umschulung im Homeoffice machen kann, so wie es schon 2 aus dem selben Umschulungs-Kurs tun. Dafür wurde im Dezember ein psychologisches Gutachten vom Psychologischen Dienst des Jobcenters erstellt, mit der Empfehlung zum Homeoffice (zeitlich begrenzt auf 4-6 Monate), in Zusammenhang mit einer ambulanten Psychotherapie. Dank der Terminvergabestelle der Kassenärztlichen Vereinigung S-H habe ich auch sehr schnell einen Platz gefunden, habe also somit die Voraussetzung für das Homeoffice erfüllt. Das Gutachten wurde am 11. Dezember 2017 erstellt, den Therapieplatz hatte ich nicht mal eine Woche später in der Tasche. Das war vor nun 4 Wochen. Seitdem war ich krank geschrieben, aufgrund einer wiederkehrenden mittelgradigen depressiven Episode und eben der Sozialphobie. Innerhalb dieser 4 Wochen ist auf Seiten des Jobcenters NICHTS PASSIERT und meine Sachbearbeiterin hat mich immer weiter vertröstet. Heute kam eben der Anruf von meiner Sachbearbeiterin, dass sie mich aus der Umschulung heraus nimmt, womit sie mir erst recht den Boden unter den Füßen weggezogen hat.

Meine Frage ist nun: Habe ich eine Möglichkeit, gegen diese Entscheidung vorzugehen, oder wäre das ein Kampf gegen Windmühlen? Schließlich geht es hier um meine berufliche sowie private Zukunft. Die Umschulung hat mir bis dahin auch wirklich Spaß gemacht und ich habe jede Themenfeldprüfung bis auf eine Ausnahme mit 90% und mehr bestanden. Außerdem hat meine Sachbearbeiterin entgegen der Empfehlung des psychologischen Gutachtens gehandelt.

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Wenn ich mich richtig belesen habe entscheidet sowas nicht das Jobcenter sondern die IHK wenn du einen % Satz der Gesamtzeit dieser Schulung Krank gemeldet hast wirst du nicht zur Prüfung zugelassen wie in jeder anderen Ausbildung, ich glaube es sind 10%, sicher bin ich mir da aber nicht.

Und wenn das Jobcenter die Gefahr sieht das dies erneut passiert, also das du wieder Kasse machst kann sie dich für die Schulung sperren, da es ja nun auch Geld kostet und das nicht wenig.

Grüße.

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Nur das sie nicht mit sich reden lässt, echt armes Deutschland wenn man Vater wird hat man echt verloren

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Frag dich deinen Trainer der Müsste es Eigentlich am besten wissen :) das ist von Type zu Type immer unterschiedlich am besten viel Eiweiß Hühnchen ect... und zum Kampf Kohlenhydrate in Maßen nicht in Massen denn diese Liefern wichtige Energie für den Tag und auch nur Früh sonst wirst du träge und faul und wirst müde

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Wieso solltest du es nicht können? 

Suche eine Schule in dem Bundesland und telefoniere mit denen, die werden dir sicher mehr sagen können.

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