Geldstrafen oder Auflagen jeglicher Art die rechtzeitig beglichen wurden ziehen keine Verfahren oder ähnliches nach sich. Somit erfolgt auch keine Eintragung in das öffentliche Führungszeugnis, lediglich eine Eintragung in ein nicht öffent. Führungszeugnis oder in das Erziehungsregister ist möglich. In diese beiden Unterlagen haben aber nur Behörden der judikative und exekutive Recht der Einsicht. Näheres kannst du auch bei der zuständigen Staatsanwaltschaft die für den Fall zuständig ist erfragen. In der Regel steht aber alles weitere im Anklageschreiben der StAnw.

LG Phil (ErOr) Ermittlungsgesellschaft Sachsen-Anhalt

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Ja du kannst in der Regel bei allen Behörden in bar zahlen. Ein Rechnungsbetrag der per PayPal bezahlt wurde, darf auch mit einer Zahlbestatigung von PayPal belegt werden, es geht hierbei um die Ermittlung des Werts des Gegenstandes was dadurch belegt wird.

Phil (ErOb) Ermittlungsgesellschaft Sachsen-Anhalt

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Wer ist im Recht? Nachbarn? Wir? Keiner?

Hallo alle miteinander! Folgende Situation: Wir (drei Mamis) leben in einem Haus. Wir sind die Parteien aus Haus Nr. 2. Neben an steht Haus Nr 4. Hinter den Häusern haben wir einen recht großen Gemeinschaftsgarten, der von allen Mietern aus Nr 2 und 4 genutzt werden darf (Grillabende, Feierlichkeiten, oder einfach bloß rumsitzen und das Wetter genießen)

Wir Mamas haben uns kürzlich dazu entschlossen, für unsere Mädels (2x 3 Jahre und 1 Jahr) ein Trampolin (4,20m im Druchmesser) zu kaufen und dieses hinten in den Garten zustellen, nach dem wir das OK von unserem Vermieter bekommen haben.

Vor zwei Tagen kam es dann, und unsere Männer haben es aufgebaut, was einige Mitmieter (zu denen ich gleich noch komme) gesehen haben.

Nun, 2 Tage später ist ein RIESEN Theater in den Häusern, das Ding würde nur Lärm machen, (die Kinder waren nur nach dem Aufbau am späten Nachmittag einmal eine halbe Std drauf, und seit dem regnets hier) und es stört, und es ist doof , es steht zu nah an den Balkons (Balkonen?? ah..egal) usw . Diese Beschwerden kommen von all denen, die uns beim Aufbau zugesehen haben und KEIN Wort über eventuellen Ärger verloren haben. Nun wird von uns verlangt, es abzubauen.

Wir haben uns nun überlegt, es weiter hinten in den Garten zu stellen, der ja schließlich ALLEN zugleich gehört. Aktuell steht es vor unserer Haushälfte wirklich bloß zwei Meter vom Balkon entfernt, würde dann aber rüber auf die andere Seite wandern, aber dafür weiter weg vom Haus. (Der Garten ist nicht unter die Häuser 2 und 4 aufgeteilt, er gehört jedem zugleichen Maße). Der Vermieter sagt, es muss nicht gleich abgebaut werden, aber eine Lösung soll gefunden werden, doch die Lösung meiner Nachbarn heißt "Abbauen"

Und das Problem ist nicht das Gerät selbst Eigentlich geht es mehr um uns....es geht um die Ruhestörung in der Mittagszeit...nur wie gesagt, es wurde Dienstag aufgebaut, wie ich von der Arbeit heim kam (17 Uhr) dann waren die Kinder etwas drauf, und dann war auch schon wieder Abendbrot-Bettzeit...und gestern und heute hat es nur geregnet...Mal davon ab das die beiden großen Mädels bis 15 Uhr in der Kita sind. :D Also wenn die lieben Nachbarn ehrlich sind, ist nicht das Trampolin an sich ein Problem, sondern sie Tatsache, dass es uns gehört.

Von der Größe hat niemand geredet, nur von Ruhe haben wollen, und sowas.

Und ich bin zu Kompromissen natürlich bereit, aber der Kompromiss lautet nicht, ich tu, was ihr verlangt...der Kompromiss wäre, es wirklich weiter weg vom Haus zu stellen und die Leute ihr Mittagsbubbu machen zulassen. Denn WIR sind über Mittag sowieso alle Arbeiten und in den Kindergärten.

Also ist meine Frage...Darf das Trampolin für unsere Kinder stehen bleiben?? Denn eigentlich weigern wir uns ja.

Und bitte...nur Antworten, wenn mir damit auch geholfen ist

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Hallo, nach einen Urteil des Landesgerichts Braunschweig ist Kinderlärm im rechtlichen Sinne keine Ruhestörung!

Geräuscheinwirkungen die von Kinderspielplätzen ausgehen ist es unzulässig, Immissionsgrenz- und richtwerte heranzuziehen, da die Geräusche im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung darstellen. Kinderlärm sei hinzunehmen, so das Urteil des LG Braunschweig.

Mit Urteil wurde die Klage, die darauf gerichtet war, durch geeignete Maßnahmen zu verhindern, dass es nicht zu wesentlichen Lärmbeeinträchtigungen durch den KinderSpielplatz auf dem Gelände der Kindertagesstätte kommt, abgewiesen.

Der Sachverhalt

Die Kläger des Rechtsstreits sind Eigentümer eines Wohnhauses, welches sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Kindertagesstätte befindet. Betreiberin der Kindertagesstätte und Beklagte ist eine katholische Kirchengemeinde aus Wolfsburg. Die Kläger begründeten ihre Klage damit, dass von der Kindertagesstätte, insbesondere dem Kinderspielplatz und dem Außenspielgelände eine Lärmbelästigung ausgehe, die nicht zumutbar sei.

Die Entscheidung

Das Gericht hat in den Urteilsgründen ausgeführt, dass die Kläger verpflichtet seien, die Geräuscheinwirkungen, die durch die Benutzung des Spielplatzes entstünden, zu dulden. Aufgrund der Einführung der am 20. Juli 2011 in Kraft getretenen Regelung in § 22 Absatz 1 a BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz) stellen Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehen, im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung dar.

Immissionsgrenz- und richtwerte dürfen nicht herangezogen werden

Gemäß § 22 Abs. 1 a Satz 2 BImSchG sei es daher auch nicht zulässig zur Beurteilung von Geräuscheinwirkungen Immissionsgrenz- und richtwerte heranzuziehen. Aufgrund dessen komme es auf das Ergebnis des eingeholten Sachverständigengutachtens für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht mehr an. Hintergrund für die neue gesetzliche Regelung sei der Gedanke gewesen, dass Geräusche spielender Kinder Ausdruck von kindlicher Entwicklung und Entfaltung seien und deshalb grundsätzlich zumutbar seien.

Ausnahmefälle bei Kinderlärm

Nur in Ausnahmefällen seien Abwehransprüche gegeben. Ein derartiger Ausnahmefall liege nicht vor, da das klägerische Grundstück zu normalen Wohnzwecken benutzt werde. Lediglich bei besonderen Umständen, wie zum Beispiel wenn die Kindertageseinrichtung sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu Krankenhäusern oder Pflegeanstalten (sensible Wohn- und Lebensbereiche) befinden würde, könnte im Einzelfall eine anderweitige Beurteilung unter Umständen gerechtfertigt sein.

Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Berufung eingelegt werden.

Gericht: Landgericht Braunschweig, Urteil vom 16.03.2012 - 2 O 1307/09

LG Phil (ErOb) Ermittlungsgesellschaft Sachsen-Anhalt

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Den Inhalt also die Dateien die du auf den Stick hättest kannst du nur noch professionell versuchen wiederherstellen zu lassen von einen Fachmann der die nötige Software hat. Nach einer Formatierung sind in der Regel alle Dateien gelöscht ausser du hast eine Sicherungskopie und das nötige Programm dazu. Für "normalos" ist es nach einer Formatierung nicht mehr möglich ohne Hilfe-Software an die Daten zu kommen.

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Minderjährige und Vertragsgültigkeit

§ 110 BGB besagt, dass Minderjährige eben doch Verträge abschließen dürfen, wenn Sie die anfallenden Kosten aus eigenen, zur freien Verfügung stehenden, Mitteln bestreiten können. Insofern müsste man hier schon einmal wissen, um was für ein Internetangebot es sich handelt und welcher Preis im Raume steht.

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 BGB in der Geschäftsfähigkeit beschränkt. Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Schließt der Minderjährige einen Vertrag ohne die erforderliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, so hängt die Wirksamkeit des Vertrags von der Genehmigung des Vertreters ab. Fordert der andere Teil den Vertreter zur Erklärung über die Genehmigung auf, so kann die Erklärung nur ihm gegenüber erfolgen; eine vor der Aufforderung dem Minderjährigen gegenüber erklärte Genehmigung oder Verweigerung der Genehmigung wird unwirksam. Die Genehmigung kann nur bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Empfang der Aufforderung erklärt werden; wird sie nicht erklärt, so gilt sie als verweigert.

Lieben Gruß, Phil (ErOb) Ermittlungsgesellschaft Sachsen-Anhalt

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Rechtlich gesehen müssen Kurse die ausfallen, egal welcher Grund (außer höhere Gewalt z. B. Unwetter usw.) nicht gezahlt werden, in deinem Fall habt ihr die Kosten vorbezahlt, somit ist der Anbieter/Veranstalter verpflichtet die Anzahl an Kursen nachzuholen. Es gibt jedoch meines Wissens keine zeitliche Begrenzung wann diese nachzuholen sind.

D. h. ihr erhaltet alle Bezahlten Kurz-Stunden auf jedenfall, aber zu einen euch angegebenen Zeitpunkt. Solltet ihr zu diesen Zeitpunkt verhindert sein, wird dieser Kurs verfallen oder ihr hofft auf Kulanz des Anbieters und nehmt an einen späteren Kurs teil damit ihr/Du auf eure/Deine Kursanzahl kommt. Weiteres Regelt der jeweilige Vertrag den Du abgeschlossen hast.

Wann ein Kurs ausfällt oder vorerst ausgelassen wird, entscheidet der Anbieter/Veranstalter und muss euch das rechtzeitig bekanntgeben. Ebenfalls muss er euch die Ersatztermine rechtzeitig mitteilen.

Lieben Gruß, Phil (ErOb) Ermittlungsgesellschaft Sachsen-Anhalt

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Hallo,

sehr interessante Frage. Also so gesehen ist es nicht strafbar Bücher vorzulesen bsw. ein eigenes Hörbuch zu erstellen. Immerhin gibt es ja auch öfters öffentliche Vorlesungen in Schulen usw. jedoch wäre ich insofern vorsichtig, da Du ja mit Sicherheit das komplette Buch vorliest! Die meisten Bücher besitzen ein Copyright bei den jeweiligen Autoren oder Verlegern. Das heißt im Endeffekt das Du das Buch fernmündlich Kopierst und dies steht normalerweise unter Strafe.

Bevor Du ein Buch öffentlich vorliest würde ich dir anraten eine schriftliche Genehmigung von den Autoren bsw. Verlegern einzuholen um auf der sicheren Seite zu sein. In der Regel verfolgen Strafverfolgungsbehörden den Fall auch nur dann wenn eine entsprechende Anzeige eingeht, somit kannst Du dein Vorhaben auch auf eigenes Risiko durchführen.

Lieben Gruß, Phil (ErOb) Ermittlungsgesellschaft Sachsen-Anhalt

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Hallo,

ich würde Dir vorschlagen in einem lokalen Handygeschäft einen unverbindlichen Kostenvoranschlag für eine Ausbesserung dieser Kratzer einzuholen und dann zusammen mit einen Elternteil zu der jeweiligen Lehrerin oder Direktorin zu gehen und nochmals das Gespräch aufzusuchen. Da ich aber davon ausgehe das Dir das Handy entnommen wurde weil es den Unterrichtsablauf gestört hat, kann ich Dir in deinem Fall keine großen Hoffnungen machen. Sollte Dir und den anderen das Handy vor einer Prüfung abgenommen wurden sein aufgrund zur Vermeidung eines Betrugsversuches ist dies was anderes. Aber wichtig ist, Du stehst immer in der Nachweispflicht und musst Beweisen das deine Lehrerin das Display zerkratzt hat!

Lieben Gruß, Phil (ErOb) Ermittlungsgesellschaft Sachsen-Anhalt

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Harte Antwort, aber er kann alles pfänden was DIR gehört und noch gut zur Versteigerung geeignet ist. Das was nicht dir gehört oder zum Leben wichtig ist z.b. Kücheneinrichtungen usw. Kann man nicht Pfänden. Bei einen hohen Geldbetrag kann sogar das gepfändet werden, solang es niemanden beruflich einschränkt und somit die Arbeitsstelle gefährdet. Gruss Ermittlungsgesellschaft Sachsen-Anhalt

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Ich würde dir dazu raten nichts zu tun um diese Affäre aufrecht zu erhalten!!! Lieber solltest du dein Handeln überdenken und dein Partner darüber über deinen FEHLER informieren und reden. Eine Affäre ist eine Sache die moralisch sehr anzweifelbar ist und sich nicht gehört! Sollte es sexuell in einer Beziehung Störungen geben sollte man sich fachlichen Rat bei einer Psychologin einholen um das Problem zu lösen und nicht nach eigenständigen Lösungen suchen, die anderen schaden können. SEX IST LIEBE UND KEIN ZEITVERTREIB! Ich spreche aus eigener Erfahrung. Sollte es dein Partner herausbekommen was vorgefallen ist kann das böse ausgehen, je nach dem wie die psychologische Verfassung des Partners ist, dies kann sogar selbstmordgedanken hervorrufen wenn dein Partner labil ist und dieses Minderwertigkeitsgefühl hervorgerufen wird nicht gut genug zu sein. Ich habe mir damals Hilfe geholt als meine exfreundin eine Affäre hatte, sonst könnte ich dir jetzt nicht mehr schreiben. Denk drüber nach!

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Ein FM-Transmittler ist dafür zuständig Musik von einen Datenträger in FM-Wellen umzuwandeln um diese dann wie bei normalen Radiosender per FM-Wellen zu empfangen. Ein Anschluss an ein Radio ist nicht möglich. Die Stromversorgung erfolgt über den 12V-24V Zigarettenanzünder. Ich weiß nicht ob es einen FM-Transmittler mit Kassetten Fach gibt, in der Regel haben die neuen nur einen SD-Karten Spot und USB sowie AUX Eingang.

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Diese zylinderförmigen Geräte auf Ampeln sind keine Kameras. Sie dienen der Erkennung eines Fahrzeuges und lösen bei Bewegung den Vorgang aus die Ampel auf Grün zu schalten. Also sind diese "Dinger" nichts weiter als Bewegungsmelder die die Induktionsschleife der Ampelschaltung in Gang setzt. LG Phil (Strassenwärter/ Autobahnmeisterei Börde)

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Also strafbar macht sich niemand von euch beiden solange wie niemand sexuelle Praktiken bei euch nachweisen kann oder mitbekommt. Es ist jedoch ein moralischer Aspekt ob man in diesen Fall eine Beziehung anfangen sollte, denn man bedenke wie ER bei seinen Kollegen und Freunden rüberkommt und ob eure Eltern dahinter stehen. Ich selber hatte eine ähnliche Erfahrung als ich 19 war und eine 12 jährige mit mir zusammen sein wollte. Ich habe die Beziehung im Endeffekt nach 1 1/2 Jahren aufgegeben, obwohl unsere Eltern einverstanden waren. Man sollte auch die Interessenunterschiede in Betracht ziehen!

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Hallo,

ich habe mir mal die Abfahrt sowie die nähere Umgebung angeschaut. Mir ist auch aufgefallen das die Abfahrt sicher einmal als Autobahnkreuz geplant war.

Richtung Nord-Westen sollte sicher mal ein Anschluss an die A46 erfolgen und in Richtung Süd-Osten an die A4.

Vielleicht wurde aber damals die Planung verworfen oder ist vielleicht noch in Planung.

Weitere Informationen könntest Du vielleicht bei der Zuständigen Niederlassung der Straßenbauverwaltung oder der Autobahnmeisterei erhalten. Andernfalls würde ich es nochmal beim Ministerium per Brief erfragen.

Lieben Gruß ,Phil

Straßenwärter Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt

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Die Markierungsstoffe sind unterschiedlich.

Man unterscheidet:

Neue Auflistung

  1. Farben:
  • Lösemittelreiche Farben (Lösemittelanteil > 25 Gew.-%)
  • Lösemittelarme Farben (Lösemittelanteil < 25 Gew.-%)
  • wasserverdünnbare Farben (Lösemittelanteil < 5 Gew.-%)
  • Lösemittelfreie Farben
  • Farben ohne aromatische Lösemittel
  1. Plastikmassen:
  • Heißplastikmassen
  • Kaltplastikmassen
  • wasserverdunbare Plastikmassen
  1. Folien

Die Applikation, also das Auftragen erfolgt durch:

  • Spritzverfahren
  • mit dem Ziehschuh
  • Extrusionsverfahren
  • durch Aufkleben
  • durch Aufrollen
  • Spezialverfahren

Beistoffe:

  • Voranstrichmittel (Primer)
  • Kleber
  • Nachstreumittel
  • Verdünnungsmittel
  • Markierungsmaterialien:

    • Typ 1 (herkömmliche)
    • Typ 2 (bessere Nachtsichtbarkeit)

Preise und ähnliches lassen sich hier errechnen:

http://www.din-bauportal.de/VS/fahrbahnmarkierung.html

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@ Benjy:

Ich bin von der Straßenbauverwaltung Sachsen-Anhalt und muss sagen, dass wir noch nie einen Cent von der LKW-Maut gesehen haben! Die LKW-Maut ist meist für andere Zwecke bestimmt, anstatt für die Intandhaltung und Bau der Straßen, z.B. für öffentliche Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten, die damit gefördert werden.

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