Darf die ARGE meinen Antrag auf Fahrtkostenerstattung wirklich ablehnen?

Ich bin schon seit vielen Jahren, abgesehen von wenigen ganz kurzen »Episoden«, langzeitarbeitslos. Da ich seit mehr als 13 Jahren nicht mehr in meinem Beruf als Steuerfachgehilfin gearbeitet und damit vermutlich so ziemlich den Anschluss verpasst habe, gelte ich mittlerweile als »ungelernte Arbeitskraft«. Aufgrund verschiedenster körperlicher Beeinträchtigungen habe ich einen Behindertenausweis und kann für keinerlei körperliche Arbeiten eingesetzt werden. Eine Tätigkeit im Bürobereich sehe ich als meine einzige Chance. Eine geeignete Weiterbildung, die mir einen Job in dem von mir gelernten oder einem verwandten Beruf ermöglichen könnte, verweigert mir die ARGE schon seit Jahren konsequent. Da ich mir mittlerweile keine Chancen mehr ausrechne, dass ich ohne eine Weiterbildung jemals wieder als Steuerfachgehilfin oder als Buchhalterin arbeiten kann, bewerbe ich mich mittlerweile weniger um eine Arbeitsstelle als um einen Ausbildungsplatz. Nun habe ich einen Termin für einen Eignungstest erhalten und wollte die ARGE um die Übernahme der Fahrtkosten bitten.
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Da mich mein Sachbearbeiter anfang der Woche wegen einer Unterschrift auf der Eingliederungsvereinbarung angerufen hat, erwähnte ich bei diesem Telefonat, dass ich ohnehin wegen der Beantragung dieser Fahrtkosten noch bei ihm reinschauen wolle. Daraufhin teilte mir nun dieser Sachbearbeiter mit, dass die ARGE nur Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch für einen Arbeitsplatz übernehmen könne - nicht aber, wenn es »nur« um einen Ausbildungsplatz und dann auch noch »nur« um einen Eignungstest handelt. Ich kann mir allerdings nur schwer vorstellen, dass diese Aussage wirklich richtig ist. Kann es tatsächlich sein, dass mir die Chance auf eine neue Ausbildung mit einer späteren Möglichkeit auf eine Beschäftigung verweigert wird, weil ich mir die Fahrt zum Eignungstest finanziell nicht erlauben kann? Falls das wirklich so ist, kann ich allmählich die Hartz-IV-Empfänger verstehen, die sich gar nicht mehr aktiv um Arbeit bemühen...
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Hier meine Frage: Kennt sich jemand mit den zugrundeliegenden Bestimmungen aus und kann mir bestätigen, dass der Sachbearbeiter Recht hat? Oder kann mich jemand mit dem entsprechenden Wissen versorgen, mit dem ich meine Forderung durchsetzen kann?

ALG II, ARGE, Hartz IV, Fahrtkostenerstattung

Warum gibt es so viele »schlechte Verlierer«?

Meine beiden (mittlerweile erwachsenen) Töchter und ich spielen sehr gerne Gesellschaftsspiele. Dabei ist es uns egal ob es sich um ein Spiel handelt, bei dem man selbst gute Gewinnchancen hat oder nicht - wir spielen deshalb gerne, weil das Spielen uns Spaß macht.

Wenn aber z. B. mein Lebensgefährte mit uns spielt, verliert er augenblicklich die Lust am Spielen, sobald es um seine Gewinnchancen schlecht bestellt ist. Wir spielen normalerweise nicht um irgendeinen Einsatz. Die »Niederlage« würde niemanden irgendetwas kosten. Trotzdem weigert sich mein Freund mittlerweile immer häufiger, bei den Spielen mitzumachen, bei denen er schon mehr als ein oder zwei mal verloren hat oder vorletzter geworden ist. Eine mir einleuchtende Begründung kann er mir dafür nicht nennen - er sagt lediglich, dass ihm das Spielen keinen Spaß macht, wenn er glaubt, nicht zu gewinnen.

Diese Grundeinstellung ist mir persönlich (und auch meinen Töchtern) absolut fremd. Mir geht es um das Spiel, den Spaß, die Geselligkeit und das Zusammensein, wenn ich spiele - und auch bei den Spielen, bei denen ich (fast) noch nie gewonnen habe, macht mir das Spielen großen Spaß.

Da ich aber außer meinem Lebensgefährten noch viele andere Leute kenne, die auch nur bei den für sie »erfolgversprechenden« Spielen mit von der Partie sind, hoffe ich, dass mir hier jemand einen Grund dafür nennen kann.

Spiele, Spaß, spielen, Verhalten, Kartenspiel, Psychologie, Brettspiel, Gesellschaftsspiele, gewinnen, verlieren

Fahruntüchtig - anonyme Anzeige?

Ich kenne eine Person, deren Namen und deren Verhältnis zu mir ich hier nicht weiter beschreiben möchte. Nur so viel: die Person ist 63 Jahre alt und hat vor einigen Jahren einen schweren Schlaganfall gehabt. Durch die Folgen dieses Schlaganfalls ist sie meines Erachtens nicht mehr in der Lage, ein Auto sicher zu steuern. Ich bin in letzter Zeit ein paar Mal kurze Strecken mit ihr gemeinsam gefahren - und sie hat das Auto gefahren. Ich selbst bin wirklich kein ängstlicher Typ - aber neben ihr auf dem Beifahrersitz wurde mir Angst und Bange! Ich habe die Person auch schon ein paar Mal ganz behutsam darauf angesprochen, dass sie in meinen Augen besser nicht mehr selbst Auto fahren sollte - aber davon will sie nichts wissen. Nun denke ich darüber nach, ob ich sie anonym anzeigen soll. Wenn ich diese Anzeige nicht anonym mache, würde diese Person sich sehr durch mich angegriffen fühlen - daher kommt das für mich nicht in Frage. Aber ich bin unbedingt der Meinung, dass von entsprechender Stelle überprüft werden muss, inwieweit sie tatsächlich noch fahrtüchtig ist, und dass danach gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden, bevor sie sich und andere Verkehrsteilnehmer in wirkliche Gefahr bringt. Ich weiß, dass dieser Person die Tatsache, dass sie noch im Besitz eines Führerscheins und eines Autos ist, ausgesprochen wichtig ist. Was soll ich tun?

Auto, MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Anzeige, idiotentest, Schlaganfall, Fahrtüchtigkeit
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