nicht alle Schulden bzw. Arten von Schulden können in das Insolvenzverfahren miteinbezogen werden.
Unter den ausgenommenen Forderung sind:
- pflichtwidrige Unterhaltsschulden
- Schulden aus Steuerhinterziehung
- ausstehende Geldstrafen und Bußgelder
Quelle: https://www.privatinsolvenz.net/restschuldbefreiung/#Ausgenommene_Forderungen
Sofern ich weiß, gehört deine Urheberrechtverletzung zu keiner diesen Ausnahmen
Außerdem sollst du diese wichtige Fragen als allererste deinen Schuldnerberater fragen oder halt einen anderen, vertrauenswürdigen finden