Deutschland
Seit dem 1. April 2003 ist der Erwerb und Besitz von Butterflymessern in Deutschland verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet. Das Verbot gilt jedoch nicht für Balisongs, die sowohl eine Klingenlänge unter 41 mm als auch eine Klingenbreite von unter 10 mm haben, da diese nicht als Waffe im Sinne des deutschen Waffengesetzes gelten. Vom Verbot sind Balisongs auch dann ausgenommen, wenn die Klinge entfernt wurde oder unbrauchbar ist (d. h. weder spitz noch scharf), und Trainingsbalisongs, die ebenfalls weder scharf noch spitz sind und über eine nicht schleifbare Klinge verfügen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Balisong#Deutschland