Die Fragen betreffen insbesondere den Teil 'Pädagogik' (und ein wenig auch 'Berufsbildungsrecht'). Das hat damit zu tun, dass es für den Inhalt des ergänzenden Fachgespräches eine eindeutige Vorgabe in der AEVO gibt:

„Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.“ - § 4 (3) Ausbilder-Eignungsverordnung Vom 21. Januar 2009

siehe auch http://memopower.de//shop/index.php?page=product&info=81

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Hallo,

die AEVO-Prüfung / -Qualifikation bezieht sich auf die berufs- und arbeits-pädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten.

Wenn Sie einmal in einem anderen Beruf ausbilden, wird auch dort die von Ihnen erworbene AEVO-Qualifikation anerkannt.

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Der Termin ist zwar schon vorbei, aber andere Besucher könnten eine ähnliche Frage haben ...

Meine Antwort besteht

  • einerseits aus den Erinnerungsprotokollen von 11 TNn einer AEVO-Prüfung (Praktischer Teil) und
  • andererseits aus meiner sehr kritischen Kommentierung:

http://www.tkompetenz.de/AdA/mangelhaft.htm

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