Die Fragen der Prüfer im Fachgespräch müssen sich nach der AEVO auf die "Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation" beziehen.

Auf Basis dieser Vorgabe und aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen bietet der Herausgeber der AEVO-Lernkartei eine Sammlung von 32 Fragen an, auf die Sie für das Fachgespräch gut vorbereitet sein sollten. – Dieser Fragenkatalog ist allerdings kostenpflichtig (4,90 EUR), siehe http://memopower.de//shop/index.php?page=categorie&cat=5

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Hierzu ist das Lehrgespräch (die fragend-erarbeitende Methode) passend. - Zur Frage 4-Stufen-Methode oder Lehrgespräch finden Sie eine Begründung im speziellen AEVO-Forum: http://www.tkompetenz.de/forum/viewtopic.php?f=2&t=25

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Die Fragen betreffen insbesondere den Teil 'Pädagogik' (und ein wenig auch 'Berufsbildungsrecht'). Das hat damit zu tun, dass es für den Inhalt des ergänzenden Fachgespräches eine eindeutige Vorgabe in der AEVO gibt:

„Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten. Hierfür wählt der Prüfungsteilnehmer eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Die Präsentation soll 15 Minuten nicht überschreiten. Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.“ - § 4 (3) Ausbilder-Eignungsverordnung Vom 21. Januar 2009

siehe auch http://memopower.de//shop/index.php?page=product&info=81

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Meine Seminarteilnehmer erhalten nur die AEVO-Lernkartei, siehe http://aevo-lernkartei.de/

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nein / nein!

Das Lehrgespräch ist in erster Linie für kognitive Lerninhalte geeignet.

Die (modifizierte / moderne) 4-Stufen-Methode ist nur für psychomotorische Inhalte geeignet..

siehe auch http://www.tkompetenz.de/forum/viewtopic.php?f=2&t=25

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Nach Info einer Person, die an der Erstellung der AEVO-Prüfungsaufgaben für die 'Bildungs GmbH' (Einrichtung aller IHKs) beteiligt ist, enthält die Aufgabendatenbank derzeit (Sommer 2013) etwa 5.000 schriftliche Prüfungsausgaben. - Besonders gut gelungene Prüfungsaufgaben (mit guter Trennschärfe zwischen richtigen und falschen Auswahlantworten) werden sicherlich häufiger verwendet als andere. - Eine besonders gute Sammlung von Musterprüfungsaufgaben kann über folgenden Link aufgerufen werden: http://www.memopower.de/AEVO/DIHK-Pruefungsfragen-Zugang.htm

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Die Herausgeberin der IHK-Prüfungsfragen, die 'DIHK-Bildungs GmbH' hat eine Reihe von Musterprüfungsfragen veröffentlicht: http://www.memopower.de/AEVO/DIHK-Pruefungsfragen-Zugang.htm

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Hallo, lighthearted,

sofern es den Bezug auf die AEVO gibt, handelt es sich um dieselbe Qualifikation!

Infos zu den darauf aufbauenden Fortbildungs- (Weiterbildungs-)Abschlüssen für AusbilderInnen finden Sie u. a. hier: http://www.memopower.de/AdA/Pinwand.htm

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Vermutlich nicht! Selbst wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten für das Prüfungsvorbereitungsseminar und für die Prüfung bezahlt hat, hat er nur Anspruch auf Vorlage der 'Bestanden-Urkunde'. - Falls der Arbeitgeber zusätzlich auf Vorlage der Prüfungsnoten besteht, bitten Sie ihn doch einfach, Ihnen die Rechtsquelle zu nennen, nach der er seinen Anspruch begründet ;-)

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Es kommt darauf an, ob Sie von der IHK eine Bescheinigung erhalten haben, dass der schriftliche Teil der AEVO-Prüfung als bestanden gilt.

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Hallo, Weihnachtsduft,

Fall 1: Die zulässige Schichtzeit ist überschritten. Fall 2: Die Pause beginnt zu spät.

Gruß Reinhold Vogt, Herausgeber der AEVO-Lernkartei: http://memopower.de/AEVO/AEVO.htm

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Hallo, Weihnachtsduft,

ich empfehle Ihnen, eine besonders kurze Kompakt-Vorbereitung, siehe z. B.

  • www.memopower.de/AEVO/AEVO_Training.htm (zwei Tage)
  • oder bei 'schneller schlau' (vier Tage) - ohne Link, weil die Antwort max. nur einen LInk erlaubt

... und wünsche Ihnen einen guten Erfolg.

Reinhold Vogt

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Hallo,

die AEVO-Prüfung / -Qualifikation bezieht sich auf die berufs- und arbeits-pädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten.

Wenn Sie einmal in einem anderen Beruf ausbilden, wird auch dort die von Ihnen erworbene AEVO-Qualifikation anerkannt.

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Zum Thema 'Unterweisung' bzw. 'Präsentation' finden Sie einige Infos im AEVO-Forum: http://www.tkompetenz.de/forum/index.php

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Hallo, dadiggi,

nach meiner langjährigen Erfahrung haben die AEVO-Prüfungsausschüsse der verschiedenen 'zuständigen Stellen' (damit sind insbesondere die IHKs gemeint) durchaus unterschiedliche Erwartungen.

Deshalb ist es vermutlich sinnvoll, dass Sie sich eher an die Empfehlungen Ihrer Seminarleitung halten, die wahrscheinlich die speziellen Erwartungen der örtlichen Prüfungskommission gut kennt.

Weitere Infos zum Ablauf der AEVO-Prüfung und zu damit zusammenhängenden Aspekten finden Sie im speziellen AEVO-Forum: http://tkompetenz.de/forum/viewforum.php?f=2

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