A und C scheiden aus, weil die Bank angesprochen wird, aber noch kein Geld geflossen ist.

Für den Forderungsausfall in B gibt es keinerlei Grundlage

Kann also nur D sein. Die Forderung gegen Kreditinstitute besteht am 31, 12. und natürlich auch am 01. 01. Wird aufgelöst durch die Zahlung der Bank.

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Eine MOFA mit 60 km/h?

Da solltest Du die Füsse lieber stillhalten. Ob die Unfallgegnerin nun die Schuld anerkannt hat oder nicht: Wenn's um Schmerzensgeld geht, kommen die Versicherungen ins Spiel. Und mit denen ist nicht zu spassen. Mit ein wenig Glück wird Dir NUR Mitschuld unterstellt. Mit Schmerzensgeld ist da nicht viel ...

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Dieses Problem hatte ich früher auch. Mir haben folgende kleine Tricks geholfen:

1.) Sieh Dir den vorzulesenden Text genau an. Lies ihn immer wieder für Dich selbst laut vor (wichtig ist, laut zu lesen!) Nicht gerade auswendig lernen. Aber so intensiv, dass Du den Text gut kennst.

2.) Wenn Du vor den Zuhörern stehst: Such Dir eine Person aus, die Du gut kennst. Am besten einen Freund oder eine Freundin, von der Du weisst, dass er/sie Dich mag und untestützt. Sieh' beim Vorlesen nicht immer auf Dein Blatt, sondern sieh' zwischendurch immer wieder Deinen Freund/Deine Freundin an. Nicht in die grosse Runde schauen, das macht nur nervös.

3.) BEVOR Du in die grosse Runde gehst: Zieh' Dich einen Moment zurück. Atme ganz langsam und bewusst ein und aus.. Versuche Dich zu beruhigen und gehe nicht hypernervös in die Runde.

4.) Versuche, Die eines klar zu machen: Für die Zuhörer bist DU der Experte. Du weisst etwas, sie nicht. Du bst ihnen gegenüber im Vorteil. Und Du bist bereit, Dein Wissen mit ihnen zu teilen. Sie sind nicht Deine Gegner die Dich lächerlich machen wollen, sonder sie sind diejenigen, die von Dir etwas erfahren wollen. Nett von Dir, ihnen das mitzutelen...

Vel Glück!

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Zu Geschäftsvorfällen die entsprechenden Buchungssätze in Tabellenform bilden

Hallo Leute! ich habe zu folgenden Geschäftsfällen die Buchungssätze gebildet. Bin mir aber nicht sicher, ob sie stimmen:

  • Für ein angemietetes Lagergebäude wird die fällige Miete in Höhe von 2.000 € per Banküberweisung beglichen.

Bank an Mieterträge 2000,00 Euro S H Miete 5400 2000,00 Euro Bank(2850/802 2000,00 Euro

  • Die Abschreibungen für eine Verpackungsmaschine, deren Anschaffungskosten 60.000 € betrug, sind zu buchen. Die Abschreibung soll linear erfolgen. Nutzungsdauer der Maschine: 10 Jahre. Abschreibungen auf 60000 Euro TA und Maschinen

Fuhrpark 60000 Euro an Kasse/Bank 60000 Euro Abschreibung 6000 an Fuhrpark 6000 Euro

Soll: 6250 - 60000 Euro Haben: 0720 - 60000 Abschreibungsdauer: 10 Jahren, daher: S Abschreibungen H 0720 6000,00 8020 6000,00

-In der Spedition „WWW“ werden Löhne in Höhe von 12.400 € per Banküberweisung gezahlt.

S H Gehälter (6300) an Bank (2800) S Löhne H 8001 12400,00 8020 12400,00

  • Die Energiekosten für die LKW-Hallen in Höhe von 8.925 € (brutto) werden vom Bankkonto abgebucht.

Verbindlichkeiten 8925,00 an Bank 8925,00 S Verbindlichkeiten H 8010 8925,00 8001 8925,00

  • Auf dem Bankkonto werden Zinsen in Höhe von 1.250 € gutgeschrieben.

Bank an Eigenkapital S Zinsaufwendungen H 2850 1250,00 8020 1250,00

-An einen Großkunden wird eine Rechnung im Wert von 75.000 € für erbrachte Transportleistungen mit einem Zahlungsziel von 3 Wochen ausgestellt. --> KEINE IDEE

  • Büromaterial im Wert von 620 € wird per Barzahlung eingekauft. Betriebserstattung 620,00 Euro an Kasse 620,00 Euro

Was sagt ihr dazu?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße, Nastia

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Hi Nastia,

zum 1. Buchungssatz: es wird die Miete für ein ANgemietetes Gebäude beglichen, nicht für ein VERmietetes. Wir sind also der Mieter. Damit ist es ein Aufwand, kein Ertrag!

  1. Warum Fuhrpark an Kassen? Da steht nicht, dass Du die Maschine jetzt gekauft und bezahlt hast. Du sollst lediglich die AfA buchen.

Energiekosten: In der AUfgabe steht nicht, dass die Rechnung bereits gebucht wurde. Das ist in der FiBu auch unüblich. Vielmehr steht das Wörtchen "brutto" in der Aufgabe. Also mit Vorsteuer direkt auf das Sachkonto buchen.

Was haben die Zinsen mit dem Eigenkapital zu tun? Sieh Dir mal den Kontenplan an. Dort findest Du ein Konto "Zinsen und zinsähnliche Erträge".

Grosskundenrechnung: Wenn Du eine Rechnung schreibst, begründest Du eine FORDERUNG an Deinen Kunden. Also Forderungen aus LuL an Umsatzerlöse und Umsatzsteuer. Das Zahlungsziel spielt für die Buchung der Forderung keine Rolle.

Büromaterial: Warum Betriebsausstattung? Das wäre dann eher en Schreibtisch oder so etwas. Es gibt im Kostenbereich das Konto Büromaterial. Darauf die Vorsteuer und das ganze an Kasse.

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Die bisherigen Antworten sind fast, aber leider nicht ganz richtig - unter der Voraussetzung, dass Du die doppelte Buchführung betreibst.

Zunächst: die Rohstoffe sind zu buchen auf einem Bestandskonto, also einem Bilanzkonto. Erst wenn die Rohstoffe in die Produktion eingehen, also nicht mehr vorhanden sind, weil sie in ein Halbfertig- oder Fertigprodukt eingehen, verursachen sie Kosten. Als Kostenkonto müssen sie also umgebucht werden auf ein GuV-Konto.

Da Du gerade erst eingekauft hast, gehört die Buchung auf das Rohstoffkonto.

Jemand anders hatte schon geschrieben: Eingangsrechungen IMMER Vorsteuer, Ausgangsrechnungen Umsatzsteuer.

Das zweite Konto ist also das Vorsteuerkonto.

Fehlt die Gegenbuchung. Wenn Du den BankSCHECK direkt auf das Bankkonto buchst - was machst Du dann, wenn 2, 3 Tage später der Kontoauszug kommt? Nochmal buchen? Das wäre falsch, dann hättest Du ja die Ausgabe auf dem Bankkonto doppelt.

Nicht buchen? Geht auch nicht. Keine Buchung ohne Beleg - so lautet die erste Hälfte des Lehrsatzes. Oft wird die zweite vergessen: Kein Beleg ohne Buchung!. Das heisst, einfach eine Buchung auf dem Kontoauszug weglassen, geht nicht.

Ausserdem: Wenn Du den Scheck aus der Hand gibst, kannst Du die Rechnung bereits als bezahlt werden. Aber auf dem Kontoauszug steht es erst 2 oder 3 Tage später. Also mit welchem Datum buchen?

Richtig ist:

Rohstoffe 50.000,00 Vorsteuer 9.500,00 an Scheckausgang 59.500,00

Wenn der Kontoauszug gebucht wird:

Scheckausgang an Bank 59.500,00

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Hi,

alle Antworten auf Deine Frage sind richtig.

Ich schreib dennoch etwas dazu, verschuche es aber anders herum:

Stell Dir vor, Du kaufst Dir im Januar 2014 für Dein Unternehmen ein Auto für netto 20.000,00 Euro. Dieser Kauf geht zu 100 % in das Anlagevermögen. Du hast praktisch Dein Kapital getauscht: Aus dem Guthaben auf dem Bank- oder Kassekonto hast Du ein "Guthaben" auf dem Konto Fuhrpark gemacht. Also ein reiner Aktivtausch in der Bilanz. Die GuV bleibt völlig unberührt, da kein Kosten- oder Ertragskonto angebucht wird.

Das Auto verliert aber mit der Zeit an Wert. Verkaufst Du es nach einem halben Jahr wieder, wirst Du nicht mehr 20.000,00 Euro dafür bekommen, nach einem Jahr noch weniger und so weiter. Das gilt selbst dann, wenn Du das Auto die ganze Zeit über in der beheizten Garage stehen lässt. Du hast also einen Wertverlust für das Auto allein durch das Verstreichen der Zeit.

Das bedeutet also, dass Du für das Fahrzeug "irgendwie" den Wertverlust als Kostenansatz buchen musst.

Machst Du das jetzt schon im März - also im Monat des Kaufs - bist Du buchhalterisch zwar fein raus ... aber Dein Betriebsergebnis für den Monat ist völlig falsch, vielleicht hast Du sogar einen Verlust gemacht. Gleichzeitig nutzt Du das Fahrzeug ja auch noch im April, Mai, Juni, ... und hast dann gar keine Kosten mehr. Dein Betriebsergebnis ist also zu gut.

Um das zu umgehen, gibt es die sogenannte "Absetzung für Abnutzung", kurz: AfA.

Das bedeutet, dass Du Dir überlegst, wie lange so ein Fahrzeug normalerweise genutzt werden kann. Und dann verteilst Du den Werteverlust auf die erwartete Nutzungsdauer. Wenn für das Fahrzeug zum Beispiel 4 Jahre Nutzungsdauer erwartet werden, nimmst im Fall der linearen Abschreibung den Anschaffungswert von 20.000,00 Euro, teilst ihn durch 4 Nutzungsjahre und erhältst einen buchhalterischen Wertverlust von 5.000,00 Euro pro Jahr. Den buchst Du im Soll auf das Konto Abschreibungen und im Haben auf das Konto Fuhrpark.

Ergebnis: 5.000,00 Euro Aufwand in der GuV und 5.000,00 Wertverlust auf dem Bestandskonto.Am Ende des Jahres wird Dein Gewinn um lediglich 5.000,00 statt 20.000,00 Euro geschmälert und Dein Fuhrpark ist noch 15.000,00 Euro wert.

Für die Schätzung der erwarteten Nutzung gibt es von den Finanzbehörden vorgegebene Tabellen, die AfA-Tabellen. Du setzt die Nutzung des Anlagegutes innerhalb der Spanne der Tabelle fest.

... und das war's

Ich hoffe, das hat zusätzlich ein wenig geholfen.

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Der bedeutet, dass Deine Informationen nicht über eine gesicherte Verbindung und unverschlüsslt über das Internet transportiert wird. Sie ist also im Prinzip für jeden Nutzer, der sich in den Datenstrom einhängt, einsehbar.

Bei "normalen" Aktivitäten ist das kein grösseres Problem. Vertraulichkeit und Privatsphäre ist im Internet ohnehin einWuschtraum. Diese Meldung kannst Du also getrost wegklicken.

ABER: Das gilt nur, wenn Du keine vertraulichen persönlichen Daten eingegeben hast. Also z. B. Kontoverbindungen, Kreditkartendaten etc. In dem Fall die Seite schliessen und nach Möglichkeit den Browsercache lehren.

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Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren

Ich bin (privat) im Besitz eines Vollstreckungsbescheides gegen einen Gläubiger (ehemaliger Kollege, dem ich mal Geld geliehen hatte). Dieser wurde bisher nicht vollstreckt (ich bin zu gutmütig).

Inzwischen hat der Gläubiger ein Insolvenzverfahren angemeldet. Dies habe ich von ihm telefonisch erfahren und er hat angeboten, dass wir nochmal darüber reden wie wir das einvernehmlich lösen können. Inzwischen sind aber leider ein paar Wochen ins Land gegangen, und ich lese gerade auf www.insolvenzbekanntmachungen.de, dass das Verfahren bereits eröffnet ist und Forderungen der Gläubiger unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden sind. Die hierzu gesetzte Frist ist aber bereits abgelaufen. Der Prüfungstermin/Gläubigerversammlung ist im November.

Das ist meine erste Berührung mit einem Insolvenzverfahren, ich kenne mich da überhaupt nicht aus. Er hat mir letzten Monat gesagt, dass er mich noch nicht in seiner Liste der Gläubiger angegeben hat. Ich habe bis jetzt auch weder vom Gläubiger, noch vom Gericht, noch vom Insolvenzverwalter einen Brief bekommen - gehe ich dann davon aus, dass er mich in seiner Aufstellung seiner Schulden tatsächlich ausgelassen hat?

Was mir nicht klar ist: habe ich mit der Nichtanmeldung meinen Anspruch verwirkt? Sollte ich meine Forderung nachträglich einreichen? Oder ist das eher gut für mich, dass er mich anscheinend nicht als Gläubiger angegeben hat und kann ich mein Geld (fast ein Monatsgehalt immerhin) dann auch nach der Insolvenz noch eintreiben?

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Wenn der Termin zur Anmeldung der Forderung bereits verstrichen ist, ist Dein Titel nicht mehr vollstreckbar. Das ist ja der Sinn eines Insolvenzverfahrens. Du kannst versuchen, mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufzunehmen und ihn bitten, Deine Forderung noch zu berücksichtigen. Sieht aber schlecht aus.

Ganz klar: Sobald das Insolvenzverfahren rechtsiwrksam eröffnet wurde, ist Dein Titel wertlos und auch nach Abschluss des Inslvenzverfahrens nicht mehr vollstreckbar.

Also: nimm schnellstens Kontakt zum Insolvenzverwalter auf!

Die Tatsache, dass Dein Ex-Kollege Deine Forderung bei seinem Verwalter nicht angegeben hat, obwohl er sich Deiner Forderung durchaus bewusst war, legt allerdings Betrugsabsicht nahe. Kann die nachgewiesen werden, verstösst er gegen das Wohlverhaltensprinzip und sein sein Insolvenzverfahren ist hinfällig. Wende Dich auf jeden Fall an einen Anwalt, die Gebühr für eine Beratung ist nicht allzu hoch.

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Selbstverständlich wirst Du im Berufsleben Probleme bekommen mit diesen Eigenschaften.

In allen Bewerbungen - auch zur Ausbildung - wird immer auch die sogenannte "soziale Intelligenz" geprüft. Das ist unter anderem die Fähigkeit, in einem Team zu arbeiten und eigene Interessen zum Wohle des Arbeitsergebnisses und damit des Unternehmens hinten anzustellen. Mit den von Dir beschriebenen Charaktereigenschaften schaffst Du diese Überprüfung nicht einmal im Ansatz.

Wie Du DIch in Deinem Prvatleben verhältst, ist Deine eigene Sache und geht niemanden etwas an. Im Berufsleben ist anderes gefragt. Schlagfertigkeit und Humor sind sehr gut und das solltest Du Dir auch im Berufsleben nicht nehmen lassen - aber immer, ohne Andere zu verletzen. Fremden Rat nicht annehmen zu können, ist ein der Ausbildung ein grosser Fehler. Wie soll Dir ein Ausbilder etwas beibringen, wenn Du seinen Rat nicht annimmst.

Etwas anderes ist es, die Dinge erst einmal selbst zu versuchen, bevor ANdere gefragt werden, aber das ast Du offenbar nicht gemeint.

Was gar nicht geht, sind körperliche Auseinandersetzungen. Im Privatleben Deine Sache, im Beruf völig unmöglich.

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Schreibst Du nach "Sehr geehrte Damen und Herren" ein Ausrufungszechen "!", geht es im Brief gross weiter. Bei einem Komma "," schreibst Du klein weiter.

Das Ausrufungszeichen hat die gleiche Funktion wie ein Punkt. Der Satz ist zu Ende, der nächste Satz beginnt gross.

Das Komma markiert den Beginn eines Nebensatzes, wenn kein Hauptwort kommt, geh es klein weiter.

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Zusammengesetzter Buchungssatz:

Aufwandskonto Eigenkapital oder Privatentnahme an Kasse

Falls auf dem Bon Deine persönlichen Einkäufe stehen und zufällig auch eine Position für das Unternehmen: Den geschäftlichen Anteil markieren und als Aufwand an Kasse buchen.

Wichtig: Sämtliche Einträge auf dem Bon müssen für das Finanzamt leserlich bleiben. Dur darfst also die privaten Einkäufe nicht mit einem Edding unkenntlich machen! Ausserdem muss immer genau erkennbar sein, mit welchem Mehrwertsteuersatz der geschäftliche Anteil belegt ist!

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Deine Frage lässt sehr viel Interpretationsspielraum. Aber als Grundregel kannst Du Dir merken:

Die aktiven Bestandskonten sind die, die Dur sagen, WIE Du Dein Kapital ANGELEGT hast - also zum Beispiel in Fahrzeugen, Gebäuden, Warenlager etc. Diese Konten stehen in der Bilanz im AKTIVE und nehmen als Konto in der Buchhaltung im SOLL zu. Wenn Du Dir also z. B. ein Fahrzeug kaufst, nimmst Du das Bestandskonto Fuhrpark. Es nimmt im Soll zu, da der Buchungssatz immer heisst "Soll an Haben", ist der Buchungssatz für eine MEHRUNG eines Kontos, das der Aktivseite der Bilanzentspricht: Fuhrpark an ... Das zweite Konto kann dann sein Kasse oder Bank oder Verbindlichkeiten. Kasse und Bank nehmen im Soll zu und im Haben ab. Der Buchungssatz ist also Fuhrpark an Kasse.

Die PASSIVseite der Bilanz gibt die Auskunft darüber, WOHER dein Kapital stammt. Das können Lieferantenkredite sein (Verbindlichkeiten), Bankdarlehen, Eigenkapital (das der Unternehmer dem Unternehmen "gegeben" hat) oder ähnliches.

Alle Konten, die der PASSIVseite der Bilanz entsprechen, MEHREN sich im HABEN. Der Kauf eines Gegenstandes auf Rechnung lautet also Anlagekonto an Verbindlichkeiten.

Bei den Erfolgskonten fragst Du Dich: Wer bezahlt bzw. wer erhält das Geld. Da die Geldkonten der AKTIVseite der Bilanz entsprechen, müssen sie beim Kauf einer Ware gemindert werden, also: Buchung im Soll.

Daraus kannst Du ableiten: AUFWENDUNGEN mehren sich im SOLL, ERTRÄGE im Haben.

zum Beispiel:

Du zahlst die Gehälter bar: Personalaufwand an Kasse, denn die Kasse nimmt ab (im Haben), der Aufwand steht im SOll.

Du verkauft Ware bar: Kasse (nimmt zu, also im SOll) an Warenverkauf.

Einfache Zusammenfassung:

Bestandskonten der Aktivseite der Bilanz bei Mehrung: Bestandskonto an ... Bestandskonten der Passivseite der Bilanz bei Minderung: ... an Bestandskonto

Aufwandskonten: Aufwand an ... Ertragskonten ... an Ertrag

Kurz zum Unterschied zwischen Erfolgs- und Bestandskonten:

Erfolgskonten haben einen Werteverzehr zur Folge: Verkaufst Du eine Ware, ist sie danach nicht mehr vorhanden - der Kunde hat sie ja. Zahlst Du die Miete für August, ist im September davon nichts mehr übrig, das Geld ist trotzdem nicht mehr da.

Bestandskonten dagegen bleiben ihrem Wert nach erhalten solange, bis Du ihre Entnahme buchst.

Ich hoffe das hat nicht zu sehr verwirrt, Notfalls kannst Du ja noch mal nachfragen.

Viel "Spass" beim Lernen der Buchhaltung...

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Zum Englisch-lernen hast Du schon gute Tips erhalten.

Zur Buchführung: Versuche nicht, Regeln und Buchungssätze auswendig zu lernen sondern lieber, das dahinterliegende Konstrukt zu verstehen.

Wichtig ist zum Beispiel, dass Du Dir klar machst, dass die Buchführungssysteme mit ihren Kontenplänen eigentlich zwei grosse Teilbereiche abdecken:

Einerseits die Darstellung Deines Vermögens: Kapitalherkunft und Kapitalverwendung. Das wird in der BILANZ dargestellt, dem entsprechen die Bilanzkonten. Also Anlagevermögen, Umlaufvermögen (Forderungen, Verbindlichkeiten, Warenbestände etc.)

Buchungen, die ausschliesslich auf diesen Konten vorgenommen werden, lösen nur eine Verschiebung auf den Bilanzkonten aus, erzeugen jedoch NIE einen Gewinn oder Verlust.

Andererseits die sogenannten ERFOLGSKONTEN, die in die Gewinn- und Verlustrechnung einfliessen. Diese erzeugen als Saldo einen Gewinn oder Verlust. Der wiederum geht über das Kapitalkonto in die Bilanz ein.

GANZ GROB gesagt: Bei Buchungen auf den Erfolgskonten erhältst Du ein mehr an AUfwand oder Ertrag ohne einen dauerhaften Werterhalt. Zum Beispiel: Wenn Du die Monatsmiete bezahlst, hast Du das Nutzungsrecht der Mietsache für den bezahlten Monat. Ist der Monat 'rum, ist das Geld immer noch weg - aber das Nutzungsrecht auch. Der Kapitalwert wurde also verzehrt (aufgebraucht).

Bei der Bilanz wiederum: Kaufst Du ein Auto und bezahlst bar, ist zwar das Geld nicht mehr da - aber dafür das Auto. Der Wert bleibt also erhalten.

Dies zugrundegelegt und immer im Blick gehalten, ist der übrige Bereich der Buchhaltung relativ einfach. Also immer versuchen, den Zusammenhang im Auge zu behalten und sich die Auswirkungen einer Buchungen auf GuV oder Bilanz zu verdeutlichen. Dann ist der Rest relativ einfach.

Viel Erfolg!

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Während der Freistellung läuft Dein Arbeitsverhältnis weiter. Freistellung bedeutet lediglich, dass Du von der Erbringung der Arbeitsleistung befreit bist.

Das heisst, Du bis ganz normal krankenversichert über Dein Arbeitsverhältnis.

Das Ende der Elternzeit teilt der Arbeitgeber der Krankenkasse mit, sicherheitshalber solltest Du auch selbst dort anrufen....

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Überleg Dir am besten zwei Dinge: was spricht für die Polizei und was für die Verwaltung. Daraus bastelst Du Dir (unbedingt in eigenen Worten, damit's nicht abgekupfert klingt) eine vernünftige Begründung.

So in etwa: Die Arbeit der Polizei halte ich für besonders wichtig, damit wir in einer geordneten Gesellschaft ohne dauernde Angst und Unsicherheit leben können. Ich würde die Arbeit der Polizei gerne unterstützen und meinen Betrag leisten. Leider bin ich nicht für einen aktiven Polizeidienst geeignet.

An der Tätigkeit in der Verwaltung reizt mich besonders die Möglichkeit, Schriftverkehr und Unterlagen nach festen Vorgaben zu erstellen und zu verwalten und Sachverhalte nach festen Richtlinien zu beurteilen....

So was in der Art würde ich Dir empfehlen.

Viel Glück im Gespräch!

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Hallo,

einige Antworten hast Du ja schon bekommen, die sind auch richtig.

Trotzdem zur Erläuterung: Die wesentlichen Bücher der Buchhaltung auf dieser Ebene sind das Grundbuch und das Hauptbuch.

Grundbuch: Die Liste der Buchungssätze, in der EDV-gestützten Buchhaltung ist das das Journal.

Hauptbuch: Die Konten. In der schulischen Buchhaltung die T-Konten. Bekommst Du im Schreibwsrenhandel - kannst Du aber auch (der Linke wurde schon gesendet) mit Excel selbst erstellen und ausdrucken...

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Der Teil der Antworten, der nicht auf Beleidung aus ist, weist schon sehr gute Hinweise auf.

Was Du Dir zusätzlich anschauen solltest: Parfüms, Deos und alle weiteren Dufterzeuger entfalten ihre Wirkung erst auf der haut - und weil auf jeder haut nun mal Bakterien sind (hat mit Waschen etc. gar nichts zu tun), verändert sich dieser Duft auch von Person zu Person. Also evt. mal ausprobieren, ob's mit einer anderen Marke besser wird.

Zweitens: Zu häufiges Waschen zerstört den Schutzmantel der Haut, was wieder eine Veränderung der Bakterien erzeugt - meist nicht zum besseren.

Drittens: Prüf mal Dein Waschpulver und evt. Deinen Weichspüler - die erzeugen auch Geruch.

Viertens: Hast Du ein Problem mit übermässigem Schwitzen? Dann trink täglich ein paar Tassen Salbeitee - das beruhigt die Schweissproduktion.

Fünftens: Gewürze und weitere Besonderheiten in der Ernährung beobachten.

Sechstens: Wie wohnst Du? Wenn's ein Altbau ist, in dem vielleicht sogar mal ein Feuchtigkeitsschaden aufgetreten ist, nimmt Deine Kleidung den Geruch ebenfalls an.

Siebtens: Wenn alles nichts hilft: Geh zum Hautarzt. Bitte direkt zum Hautarzt, nicht zu Deinem praktischen Arzt. Und mach Dir keine Sorgen: solche Fragen werden dort häufig gestellt und brauchen Dir nicht peinlich zu sein.

Zu guter Letzt: Ist zwar schon in den Antworten geäussert worden, aber trotzdem richtig und wichtig: Wenn Du in Deinem Bekannten- und Kollegenkreis erst einmal den Ruf weg hast als jemand, der unangenehme riecht, ist es sehr schwer, diesen Ruf wieder los zu werden, auch wenn das problem schon nicht mehr existiert. Geh' in die Offensive und lass Dir genau erklären, WO Du angeblich riechst und wonach. Lass Dich nicht in die Haltung des unterdrückten Opfers drängen, das reizt viele Zeitgenossen dazu, immer noch einen nachzulegen...

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Da gibt es mehrere Möglichkeiten. Zunächst mal. Fast alle eBook-Reader kommen klar mit dem PDF-Format. Das ist schon mal nicht das Problem.

Der Kindle ist nicht schlecht. Preiswerter geht es mit dem Reader von Weltbild - kostet nur um die EUR 50,00.

Was Du Dir aber auch überlegen kannst, ist die Anschaffung eines Tablett-PC. Da ist dann mehr drin als nur der eBook-Reader, sondern schon ein grosser Block aus der LapTop-Funktionalität.

Wenn Du Dir etwas das Samsung Galaxy Tab anschaffst, hast Du obendrein die Handy-Funktionalität. Macht zwar nur mit Headset (Bluetooth oder Kabel) Sinn, weil Du sonst Deine ganze Umgebung mit unterhältst, andererseits hast du Internetzugruiff und kannst schnell mal was nachschlagen...

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