Die Bearbeitung von Bewertungen beantragen kannst du unter folgendem Link:

http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ReviseFeedbackInitiate

Dazu muss der Käufer allerdings zustimmen, und es können pro Jahr nur insgesamt 5 Bewertungen bearbeitet werden. Wenn das nicht klappt, bleibt noch der eBay-Kundenservice (auf jeder eBay-Seite ganz oben rechts auf "Kundenservice" klicken. Dort klickst du dich durch die Antwortmöglichkeiten, und rufst dort an. Das kostet zwar 14ct/min, und du wirst auch einige Minuten in der Warteschleife bleiben müssen, aber der telefonische Support ist wirklich um Längen besser als der E-Mail-Support.)

Ich glaube ehrlich gesagt aber auch nicht, dass das klappen wird. Wenn ein Käufer eine schlechte Bewertung abgibt, egal ob gerechtfertigt oder nicht, kann der Verkäufer selten was dagegen machen. Deshalb würde ich in Erwägung ziehen, mir einen neuen Account zuzulegen. Dies ist zwar verdammt ärgerlich, vor allem aufgrund der aufgezwungenen "neuen Zahlungsmethoden", aber besser als ein Account mit <95% positiven Bewertungen ist das allemal.

Ansonsten: Bewertungen auf jeden Fall kommentieren: "Ware ist ordnungsgemäß abgeschickt worden", "Latex-Catsuits trägt man bei keinem Bewerbungsgespräch", usw. Das schafft zumindest etwas Glaubwürdigkeit.

PS: Die erste Bewertung ist echt witzig. Wenn du der Frau Joggingschuhe verkauft hättest, hätte sie dich wahrscheinlich dafür verantwortlich gemacht, dass sie den Stadtmarathon nicht gewonnen hat :-)

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Es gibt insgesamt drei Möglichkeiten:

  1. Es ist jemand, der es nicht besser weiß, und denkt, er könnte einen Satz Felgen für 6EUR versenden. Das ist aber nicht dein Problem, und eventuell verlangte Nachzahlungen hast du sicher nicht zu tragen.

  2. eBay hat die Versandkosten in vielen Kategorien auf bestimmte Beträge gedeckelt, d.h., der Verkäufer kann die tatsächlichen Versandkosten evtl. nicht in das dafür vorgesehenen Feld eingeben. Daher solltest du dir die Artikelbeschreibung genau durchlesen. Steht da irgendwas von höheren Versandkosten, hast du diese zu bezahlen, ansonsten nicht.

  3. Der Verkäufer gibt so niedrige Versandkosten an, um Aufmerksamkeit zu erregen (was ihm offensichtlich auch gelungen ist) und den Artikel zu einem besseren Preis zu verkaufen, trägt aber den Differenzbetrag zu den tatsächlichen Versandkosten selbst.

Spezielle Versandkonditionen halte ich für sehr unwahrscheinlich, insbesondere wenn es sich um einen privaten Verkäufer handelt. Für 6EUR kann man nicht mal einen Satz Bobbycar-Reifen verschicken, und jedes Versandunternehmen, das solche Konditionen dauerhaft anbietet, wäre in einem Monat pleite. Gewerbliche Verkäufer bekommen manchmal Freikontingente a la "Du schanzt uns monatlich Aufträge im Wert von 10.000EUR zu - Dann bekommst du 10 Sperrgutsendungen kostenlos dazu." Sowas ist aber selten, und nur bei sehr guten Kunden der Fall.

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Jetzt kommt es noch besser: Auch wenn ich mit PayPal bezahlen will, kommt wieder der gleiche Aufruf:

PayPal Card Verification

In order to provide you with extra security, we occasionally need to ask for additional information when you access your accounts online.

Ich habe mal ein Bild angefügt, um es zu verdeutlichen. Das ganze kann (noch) kein besonders weitläufiges Problem sein, denn wenn ich "PayPal Credit or Debit Card Information" googlele, stehen auf der ersten Seite nur allgemeines Blabla von PayPal, und diese Seite hier. Aber was sollt das? Es muss doch noch irgendjemanden geben, der das gleiche Problem hat oder hatte(?)

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Bei konstanter Spannung "fließt" kein Strom, wenn sich ein Kondensator im Stromkreis befindet.

Der Kondensator lädt sich auf, und die Feldlinien des E-Feldes zwischen den Kondensatorplatten sind allesamt senkrecht zu den Kondensatorplatten (ich denke das ist es, was du wissen wolltest) - vorausgesetzt, es handelt sich um einen idealen Kondensator (sehr große Platten, im Vakuum, keine Störfelder, der ganze Kram)

Dann liegt eine Spannung am Kondensator an, und die Feldlinien gehen auf direktem Wege senkrecht zu den Platten vom Plus- zum Minus-Pol.

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http://www.ebay.de/csc/Notebooks-Netbooks-/28837/i.html?LH_Complete=1&_nkw=hp+touchsmart+tx2

Je nach Ausstattung ca. 200-350 Ocken

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Es kommt drauf an, ob das Schwert scharf/spitz ist, und somit als Klingenwaffe gilt. Klingen ab einer bestimmten Länge, die nicht als Werkzeug verwendet werden (z.B. Küchenmesser) fallen in Deutschland unter das Waffenrecht http://de.wikipedia.org/wiki/Waffengesetz_%28Deutschland%29

PS: Ich würde das Schwert an einem Stück aufessen, wenn du schon über 18 bist...

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eBay-Gebühren können nur per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlt werden. D.h., wenn du über eBay etwas verkauft hast, kannst du die Gebühren nicht per Überweisung bezahlen, sondern musst bereits vorher deine Kontodaten angegeben haben.

Und so etwas wie eine "eBay-Nummer" gibt es meines Wissens nach nicht. Jedes Mitglied hat zwar eine eindeutige ID, aber dies ist der Mitgliedsname. Ich hoffe, ich kotte dir weiter helfen.

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Warum stellst du diese Frage nicht dem Verkäufer? Irgendwo wird ihm ein Tippfehler unterlaufen sein. Wahrscheinlich hat der Fernseher vorher 199EUR gekostet, und der Verkäufer hat den Preis heruntergesetzt, dabei aber vergessen, den Preis in der Artikelbeschreibung zu ändern. Also, wenn ich wetten müsste, würde ich sagen: 189EUR. Muss ich aber nicht, weil du ganz einfach den Verkäufer fragen kannst.

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Was bei mir immer gut funktioniert hat: Sieh im Telefonbuch nach, und, falls der Käufer drin steht, ruf ihn an. Dessen Namen und Adresse müsstest du ja haben. Am Telefon kann man sich nicht so leicht taub stellen wie per E-Mail. Und wenn der Käufer weiß, dass ihm im Fall einer Verweigerung der Rücksendung demnächst ein wöchentlicher Anruf blüht, gibt er dir den Artikel sicher schnell zurück.

Wenn der Käufer nicht im Telefonbuch steht: Nichts zu machen. Aber freu dich, dass es nur 20EUR waren, und verlange beim nächsten Mal zuerst die Sendung, bevor die Rückerstattung folgt. Oder verweigere die Rückerstattung vollständig. Dass der Käufer nicht lesen kann ist nicht dein Problem, und als Privatverkäufer musst du bei Nichtgefallen keine Ware zurücknehmen.

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Was interessiert dich denn Google? Sobald dein Angebot von Google indiziert ist und eine halbwegs anständige Position für ein annehmbares Keyword hat, ist deine Auktion längst ausgelaufen, d.h. über Google wirst du keine Käufer bekommen.

Und zu den HTML5-Sachen: Manche Browser können HTML5 auch dann interpretieren, wenn in der Präambel XHTML1.0 festgelegt ist. Aber ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass eBay unglaublich an den HTML-Tags herumpfuscht. Da wird beispielsweise ein Tabellen-Layout drumherum gebastelt, dann werden zuweilen aus sämtlichen Attributen die Anführungszeichen entfernt. Beispielsweise

anstatt . Und einige Tags haut´s komplett raus. Mein Rat daher: Wenn du total auf HTML5 abfährst (sind ja auch echt nen paar coole Sachen dabei): probier es einfach aus, bring aber viel Zeit und Nerven mit. Aber denk immer daran, das ganze auch in älteren Browsern (IE7 und Konsorten) zu testen, die kein HTML5 interpretieren können. In denen sollte deine Artikelbeschreibung nicht total schäbig aussehen.

So, die Antwort kommt jetzt vielleicht etwas spät, aber ich hoffe, dir trotzdem weitergeholfen zu haben.

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Ich habe die Frage jetzt folgendermaßen verstanden:

Du willst eine Auktion (ohne Sofortkauf-Option) mit einer Möglichkeit zum Preisvorschlag einstellen. Das geht nicht. Auch einer Auktion mit Sofortkauf-Option kann keine Preisvorschlagsmöglichkeit hinzugefügt werden. Willst du deinen Käufern also die Möglichkeit anbieten, einen Preis vorzuschlagen, bleibt dir nur der einfache Sofortkauf ohne Auktion übrig.

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Mit Flash hat das nichts zu tun, die Bild-Overlays werden mit JavaScript erzeugt. Aber auch bei mir funktionert das momentan nicht, habs mit mehreren Browsern versucht. Scheint wohl ein Softwareproblem zu sein, welches sicher in Bälde behoben wird.

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Zuerst mal:

hab mir den hier heute geholt

Wen hier? Aber nun zu deinen Fragen:

  1. Das hängt von der Versandmethode und dem Absendeort ab.

  2. Da gehst du einfach mal zum Einwohnermeldeamt, zeigst den Menschen dort deinen Personalausweis, und fragst freundlich nach deiner Meldeadresse. Diese schreibst du dir auf, und gibst sie in "Mein eBay" als Versandadresse an. Genau dort kommt das Paket dann an.

  3. Du kannst dem Verkäufer sicher auch ein paar hundert Euro (je nach Standort und Entfernung zum Lieferort) für ein Zugticket und evtl. Verdienstausfälle geben, damit er dir den Pullover persönlich vorbeibringt, oder jemanden damit beauftragt. Wenn der Pullover sehr wertvoll ist, kann sich das durchaus lohnen.

  4. siehe Antwort (1), nur ohne Absendeort

  5. Wenn du die unter (3) beschriebene Versandmethode gewählt hast: natürlich, da Versender und Zusteller in diesem Fall ein und dieselbe Person sind, oder zumindest in Kontakt stehen. Hast du dich allerdings für eine andere Versandmethode entschieden, wird das in der Regel nicht funktionieren. Es sei denn, du fragst bei der Post einfach freundlich nach der Telefonnummer des für dinen Bezirk zuständigen Zustellers. Die gibst du dann an den Versender weiter mit der Bitte, den Zusteller darauf hinzuweisen, er könne "das Teil vor dem Haus liegen lassen".

Und siehe da: Online einkaufen ist eigentlich ganz einfach - wenn man nur weiß, wie!

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Das ist völlig latte. Die Pakete werden schließlich von Menschen ausgeliefert, und die wissen, dass Mustermann der Nachname, und nicht der Vorname ist. Sowas ist mir auch schon des Öfteren passiert, und sämtliche Pakete sind ordnungsgemäß ausgeliefert worden.

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Muss ich das Verkäufer tun?

Nein. Wenn du den Artikel versehentlich an eine falsche Adresse geschickt hast, musst du als Privatverkäufer nicht für Ersatz sorgen, erst recht nicht, wenn dieser Ersatz um einiges mehr wert ist als der gekaufte Artikel.

So viel zum rechtlichen Gedöns. Aber aus erfahrung kann ich dir nur sagen: Um eine negative Bewertung abzuwenden, kriech dem Käufer so tief wie möglich in den Allerwertesten, oder schalte schnellstmöglich den eBay-Kundendienst ein. Sieh dir dazu am besten mal die abgegebenen Bewertungen des Käufers an. Sind viele negative und neutrale dabei, handelt es sich womöglich um einen Querulanten, der sowas öfter macht. Somit ist möglicherweise die Erstattung der 20EUR das Mittel der Wahl, auch wenn der Käufer rechtlich keinen Anspruch darauf hat.

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Ob man gewerblich handelt oder nicht, hat nichts mit der Menge zu tun. Gewerblicher Handel liegt dann vor, wenn dein Vater mit Gewinnerzielungsabsicht über einen gewissen Zeitraum Dinge verkauft, die er entweder selbst hergestellt, oder eigens zum Weiterverkauf eingekauft hat. Und das ist bei den selbstgebauten Angelsachen klar der Fall. Ausnahme: Wenn dein Vater diese Angelsachen für den Eigenbedarf hergestellt hat, und diese später wieder verkauft, weil er sie nicht mehr gebrauchen kann, oder was auch immer. Die Interpretation hängt allerdings auch von der Menge der selbstgebauten Angelsachen ab.

Grundsätzlich solltet ihr keine Angst vorm Finanzamt haben, sondern eher vor Abmahnungen. Denn die können richtig teuer werden.

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DIE Kleinanzeigen-Website weltweit ist Craigslist: http://www.craigslist.org

Allerdings bietet man dort (wie bei Kleinanzeigen üblich) lokal an, d.h. nur auf der Unterseite in bspw. Tucson, Arizona und Umgebung. Für deinen Kumpel wäre somit wohl eBay das Mittel der Wahl, da er die Fahrradteile scheinbar verschicken will, nicht wahr? Wenn sich allerdings in den USA oder GB nicht deutlich höhere Preise erzielen lassen als in Deutschland, würde ich eher grundsätzlich von einem Verkauf auf eBay com oder eBay co uk abraten, denn

  1. haben die dort andere Gebührenmodelle als wir hier in Deutschland, und so kommen locker mal ein paar Taler für Zusatzoptionen oder dergleichen zusammen, die hier kostenlos wären

  2. Musst du sowohl in GB als auch in den USA PayPal als Zahlungsservice anbieten. Und die verlangen für Zahlungen aus dem nicht-EU-Ausland 2,5%-4% + 0,35EUR Gebühren für den Wechsel von Pfund oder Dollar in Euro. Inkl. eBay-Gebühren kommt da locker einiges zusammen

  3. Kann der Versand ganz schön teuer werden. Beim versicherten Versand in die USA ist man locker mal mit 30EUR dabei.

Mein Rat wäre: Auf eBay-de einstellen, aber eine kurze Beschreibung auf Englisch hinzufügen, und als Versandländer "Weltweit" angeben.

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"die Frage ist nur was ich jetzt machen soll"

Ein 250€-Fass auf. Du bist sämtlichen Verpflichtungen nachgegangen, hast sogar versucht, ihn telefonisch zu erreichen. Wahrscheinlich ist er allerdings gerade verhindert (Urlaub, krank, ...), und schreibt dir später zurück. Daher würde ich einfach erstmal garnichts machen und warten, bis sich der Käufer meldet. Absehen solltest du vor Allem davon, den Artikel noch einmal zu verkaufen, denn so weit ich weiß, hat der Käufer noch mindestens 2 Jahre lang Anspruch auf Zusendung des Artikels (die genaue Zeit kann ich dir leider nicht sagen). Und bis dahin kannst du dich über kostenlosen Hörgenuss freuen.

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