Ich studiere selber Jura und ich weiß, dass das Studium sehr belastend und schwer sein kann. Ich bin jetzt in der Examensvorbereitung und hatte auch schon öfters Zweifel, ob ich das Studium schaffen werde. Allerdings halte ich es für die bessere Alternative.

Zum Thema Wirtschaftsrecht. Dies ist in meinen Augen nichts ganzen und nichts halbes. Jurastudenten mit bestandenem Examen (im durchschnittlichen Bereich) werden von späteren Arbeitgebern gegenüber den guten Wirtschaftsrechtlern bevorzugt. Also mach entweder Jura, oder  BWL/VWL, aber tu dir das mit Wirtschaftsrecht nicht an, es wird dich langfristig (spätestens bei der Berufssuche) nicht glücklich machen.

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"Als Jim Crow Laws (Jim-Crow-Gesetze) werden in den USA Gesetze bezeichnet, die von 1876 bis 1964 eine Rassentrennung (vor allem zwischen Afroamerikanern und Weißen) vorschrieben. Die Zeit, in der diese Gesetze entstanden, wird entsprechend als Jim-Crow-Periode oder -Ära bezeichnet."

Ich hoffe, ich konnte helfen :-)

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Jim_Crow

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§ 823 BGB ist die Anspruchsgrundlage, also die Norm für den Schadensersatz aus unerlaubter Handlung (hier: Beschädigen der Straßenbahn) . Bei § 828 ist die Frage, ob der "Täter" den Schaden zu Verschulden hat (inzident in Prüfungspunkt III des Links zu prüfen). § 832 höchstens kurz ansprechen.

Falls es sich hier aber um einen dich betreffenden Fall handelt, so nehme dir doch einen RA, weil nur diese dir eine Rechtsberatung geben dürfen.

Schema: http://juraschema.de/index.php?thema=zr_823i

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Mein Jurastudium erfolgreich abschließen, mit dem Mädchen das ich liebe zusammenziehen und heiraten, Kinder bekommen, ein großen Haus kaufen,  mir ein neues Auto zulegen, meine Freundschaften aufrecht erhalten, nicht den Boden unter den Füßen verlieren und dass meine Eltern und alle Menschen in meinem Umfeld glücklich, gesund und zufrieden bleiben/werden und mich so lieben wie ich bin.

Als persönliche kleine Ziele will ich unbedingt eine Weltreise machen, ein Patenkind in Afrika oder Südamerika haben und unterstützen, Klavier spielen lernen, meine Knöchelverletzung überwinden und endlich wieder Volleyball und Fußball spielen können, weiterhin so diszipliniert zu sein wie jetzt und eventuell einen Flugschein machen.

Wenn das alles so passiert, wie ich es oben beschrieben habe, dann werde ich ein erfülltes und glückliches Leben haben.

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Ich glaube, es gibt kein Alter in dem man zu alt für Sachen ist, die einem Spaß machen (außer natürlich, wenn der Körper nicht mehr mitmacht). Man ist nur so alt, wie man sich fühlt und wenn es dir spaß macht, solche Serien zu gucken oder solche Spiele zu zocken, ist das nur deine Sache und auch wenn dies hauptsächlich von jüngeren Leuten (15-30 pauschal gesagt) getan wird, heißt das noch lange nicht, das Leute, die älter sind, dies nicht machen dürfen.

Viel Spaß weiterhin und evtl "trifft" man sich ja online bei CoD :-)

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Es ist keine Ausrede, sondern in 90% der Fälle hat man echt angst, seinen Kumpel wegen einer Frau zu verlieren. Bei Männern ist der Vorteil, dass Freundschaften sehr viel länger halten,unkomplizierter und unbeschwerter sind als die von Frauen (meistens zumindest) und deswegen haben Freundschaften bei uns einen sehr hohen wert, auch wenn Männer das nicht oft zeigen.

Eine echte Männerfreundschaft hält oft sehr sehr lange und eine Beziehung ist meistens in dem Alter nach spätestens 2 Jahren wieder vorbei. Deswegen halten Männer an der Freundschaft fest, riskieren diese lieber nicht und das ist auch dann der Grund, weshalb es quasi unmöglich ist, dass eine Frau da wirklich was erreichen kann.

Frei nach dem Motto "Frauen kommen und gehen, aber eine Freundschaft bleibt bestehen"!

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Strom ist im sinne des § 242 StGB (Diebstahl) keine Sache, da Strom nicht körperlich ist und somit kein taugliches Diebstahlsobjekt darstellt (vgl Ansicht BGH). Deswegen gibt es einen extra § hierfür, nämlich § 248c StGB (Entziehung elektrischer Energie). http://dejure.org/gesetze/StGB/248c.html

Zur Erfüllung des Tatbestandes ist notwendig, dass eine Vorrichtung genutzt wird, um unerlaubt Strom "abzuzweigen", der dann über euren Zähler abgerechnet wird; also ihr für von euch nicht genutzten Strom zahlen müsst.

Wie man das genau macht, weiß ich persönlich nicht, ich kann dir nur sagen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Strom aus einer Privatwohnung abgezweigt wird, sehr gering ist und somit eine solche Befürchtung unnötig ist. Kann dir nur empfehlen, mal den Stromverteiler anzugucken, ob sich dort etwaige Vorrichtungen befinden, die dir nicht ganz koscher vorkommen (aber ja nicht selbst daran herumspielen) oder mal im Internet zu gucken, was andere Leute mit euren Voraussetzungen (Personenanzahl, Wohnraum, Heizung, Zeit der Nutzung technischer Geräte die direkt an das Stromnetz angeschlossen sind zB Fön oder TV) im Monat verbrauchen, dass du einen Richtwert hast, was normal im Monat wäre; dann kannst ja immer noch vergleichen und wenn die Abweichung dann sehr groß ist, bestünde evtl die Möglichkeit dass euch Strom illegal entzogen wird.

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Melasse ist eigentlich nur Zucker und Glycerin, also bekommst das höchstwahrscheinlich schon.

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Ein Stück Brennholz ist bei der konkreten Art der Verwendung (Einschlagen auf das Opfer) als gefährliches Werkzeug zu beurteilen. Übrigens ist es egal, ob das Werkzeug gegen das Opfer oder das Opfer gegen das Werkzeug geführt wird, weswegen beides Fälle der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 StGB sind.

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§ 123 StGB (Hausfriedensbruch) wird mit einer Strafe von bis zu einem Jahr bestraft. Somit gilt es als Vergehen und nicht als Verbrechen iSd § 12 StGB. Vergehen sind nach § 23 I StGB nur strafbar, wenn es explizit im Gesetz steht. Da es aber in § 123 StGB keinen Hinweis gibt, dass der Versuch strafbar ist, steht versuchter Hausfriedensbruch nicht unter Strafe. 

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Körperlich bedeutet, dass man es anfassen kann, also im Prinzip alles, außer Rechte, Forderungen, Luft und Gas (außer diese sind in einem abgeschlossenen Behälter). 

Also, zu den 4 Canones (sind übrigens von Savigny):

  1. Wortlaut: Stimmt es, dass Pflanzen die in § 90 BGB vorausgesetzte Körperlichkeit haben? Pflanzen kann man anfassen -> Ja, Pflanzen sind Sachen 
  2. Geschichte: Informiere dich über die Geschichte des § 90 BGB und schau, ob der Gesetzgeber damals gewollt hat, dass Pflanzen als Sache gelten.
  3. Systematik: Schau, ob der Begriff der "Pflanze" in den Sachbegriff "hineinpasst", also im Gesetz keine Norm vorliegt, die etwas Gegenteiliges behauptet, als dass Pflanzen Sachen sind. -> Gibt es nicht, Pflanzen sind also Sachen iSd § 90 BGB.
  4. Zweck: Schau, was der Zweck des Gesetzgebers bzgl. § 90 BGB war; Wollte er auch Pflanzen schützen, indem er sie als "Sache" deklariert? -> Da Pflanzen rechtsfähige Güter sind, also verkauft und übereignet werden können und sogar strafrechtlich Geschützt sind (siehe zB beim Diebstahl von Pflanzen§ 242 StGB oder der Sachbeschädigung § 303 StGB), liegt nahe, dass der Gesetzgeber selbst Pflanzen als Sache schützen wollte/will.



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Jeder Mensch hat das Recht auf einen ehrwürdigen Tod, wenn man also keinen Sinn mehr im Leben sieht, darf man sich das Leben nehmen (Was ich aber hiermit nicht befürworten möchte!!!!).

Wenn es dir wirklich so schlecht geht, kannst du mir gerne schreiben und wir können uns ausführlicher über das Thema unterhalten. Ein Mädchen, das früher niemand beachtet hat, immer für sich alleine ist, sich selbst verletzt hat und sich das Leben nehmen wollte, ist heute eine gute Freundin von mir (ich weiß also, womit ich es zu tun habe). Möchte aber auch ganz klar sagen, dass ich weder Arzt noch Psychologe bin, sondern einfach nur jemand für dich wäre, der für dich da ist, mit dem du reden kannst, wenn es dir schlecht geht, der versucht dich aufzuheitern und dir wieder die schönen Seiten des Lebens zeigt :-) Vielleicht würde dir das ja einen "Schubs" in die richtige Richtung und ein schönes Leben wieder geben.

Wenn du nicht mit mir schreiben möchtest (was ich dir nicht übel nehmen würde, weil es eben eine schlimme Sache ist, die du da durchmachst und du lieber professionelle Hilfe möchtest), würde ich dir eine Telefonseelsorge oder eine stationäre Behandlung in einer Klinik empfehlen!

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Und ich freu mich, wenn ich ein Strichmännchen hinbekomme :-D Du kannst froh sein, du hast ein Talent auf kreativer Ebene; damit kannst du bestimmt so einige Mädels auf dich aufmerksam machen.

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Die gibts nur in den Anfangssemestern. Nach dem 2. Semester waren diese ganzen "Tussis", die Jura nur als eine Art Statussymbol gesehen haben, bei mir wieder weg, weil sie sich eben nur mit teuren Marken präsentieren konnten, aber leider nur den IQ einer Badewanne hatten und deswegen "leider";) keine der Prüfungen bestanden haben.

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"Unter einer Versammlung sind mehrere Personen zu verstehen, die sich zur gemeinsamen Zweckverfolgung zusammengefunden haben.Was jedoch die Mindestpersonenzahl sowie die gemeinsame Zweckverfolgung angeht, herrscht Uneinigkeit bei der Argumentation. So schwankt die geforderte Anzahl an Personen zur Bejahung einer Versammlung etwa zwischen zwei und sieben. Einigkeit besteht allein darin, dass eine Ein-Mann-Demonstration nicht von Art. 8 GG erfasst wird."

Siehe http://www.juraforum.de/lexikon/versammlungsfreiheit

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