Strom ist im sinne des § 242 StGB (Diebstahl) keine Sache, da Strom nicht körperlich ist und somit kein taugliches Diebstahlsobjekt darstellt (vgl Ansicht BGH). Deswegen gibt es einen extra § hierfür, nämlich § 248c StGB (Entziehung elektrischer Energie). http://dejure.org/gesetze/StGB/248c.html
Zur Erfüllung des Tatbestandes ist notwendig, dass eine Vorrichtung genutzt wird, um unerlaubt Strom "abzuzweigen", der dann über euren Zähler abgerechnet wird; also ihr für von euch nicht genutzten Strom zahlen müsst.
Wie man das genau macht, weiß ich persönlich nicht, ich kann dir nur sagen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass Strom aus einer Privatwohnung abgezweigt wird, sehr gering ist und somit eine solche Befürchtung unnötig ist. Kann dir nur empfehlen, mal den Stromverteiler anzugucken, ob sich dort etwaige Vorrichtungen befinden, die dir nicht ganz koscher vorkommen (aber ja nicht selbst daran herumspielen) oder mal im Internet zu gucken, was andere Leute mit euren Voraussetzungen (Personenanzahl, Wohnraum, Heizung, Zeit der Nutzung technischer Geräte die direkt an das Stromnetz angeschlossen sind zB Fön oder TV) im Monat verbrauchen, dass du einen Richtwert hast, was normal im Monat wäre; dann kannst ja immer noch vergleichen und wenn die Abweichung dann sehr groß ist, bestünde evtl die Möglichkeit dass euch Strom illegal entzogen wird.