https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte
,,Produktfotos und eigene Nachzeichnungen (Marken, Cover, Comicfiguren, …)[Quelltext bearbeiten]
Ist die Gestaltung des Produkts oder seiner Verpackung (z. B. Grafik) urheberrechtlich geschützt, darf es nicht abgebildet werden. Urheberrechtlich geschützt ist es, wenn es die Schöpfungshöhe erreicht. Einfache Gestaltungen erreichen diese nicht.
Liegt ein urheberrechtlich geschütztes Werk wie eine Comicfigur vor, so sind auch alle Vervielfältigungen und Bearbeitungen (Merchandisingartikel, die erkennbar die gleiche Figur zeigen) geschützt und können hier nicht abgebildet werden. Es nützt also nichts, wenn man ein Bild bearbeitet oder die Figur selbst nachzeichnet. Auch eine Collage mehrerer Artikel ist nicht möglich, da die einzelnen Artikel nicht wegdenkbares Beiwerk sind. Wird ein Stapel mit Plattencovern fotografiert, auf dem das oberste zu erkennen ist, so handelt es sich also nicht um Beiwerk, da der Fotograf dieses Plattencover zeigen möchte.
Ist allerdings z. B. an einem Firmensitz eine Comicfigur bleibend angebracht und vom öffentlichen Straßenraum aus fotografierbar, dann greift die Panoramafreiheit (s. o.).
Ergänzend sollte man sich die offizielle Richtlinie auf Commons über Bearbeitungen durchlesen."
Also um deine Frage zu beantworten: Nein