Es ist selten bis nie technisches Versagen sondern in der Regel menschliches Versagen.
Unfälle im Bahnverkehr (Deutschland) werden technisch ausgeschlossen. Bedeutet z.B. es darf nur ein Zug in einen Abschnitt fahren, für alle weiteren wird dieser Abschnitt technisch gesperrt. Fahrwege werden in technischen Abhängigkeiten gesichert, erst bei richtiger Fahrstraße und all ihren Sicherungsmaßnahmen, kann ein Fahrtbefehl ausgeführt werden (Signalabhängigkeit).
Die Unfälle die in der Vergangenheit passierten sind rein menschliches Versagen.
Beispiel Bad Aiblingen:
Dieser Unfall passierte auf einer eingleisigen Strecke. Das bedeutet das Bahnhof A und Bahnhof B nur durch ein Gleis verbunden sind. Dadurch kann jeweils in eine Richtung nur ein Zug fahren. Ein Zug in die Gegenrichtung kann erst fahren, wenn sich kein Zug mehr auf der Strecke befindet. Dies wird technisch so gesichert und geprüft.
Für den Fall dass die Technik aber versagt, hat der Fahrdienstleiter gewisse Möglichkeiten die Technik zu "überbrücken". Die Voraussetzung ist das er Ersatzmaßnahmen trifft. Dies bedeutet dass er zum Beispiel das Besetzt sein der Gleise, was sonst die technische Anlage eigenständig prüft, manuell prüfen muss. Hat er dies gemacht, kann er einem Zug ein Ersatzsignal stellen. Dies sagt dem Lokführer, dass der Fahrdienstleiter das frei sein der Strecke selbst geprüft hat und der Zug nun abfahren darf.
Dies geschah bei dem besagten Unfall auch, nur leider hat der Fahrdienstleiter vergessen diese Ersatzmaßnahmen zu treffen und es kam zu einem Frontalzusammenstoß zweier Züge. Rein technisch, wäre dies eigentlich garnicht möglich. Jedoch durch die Ersatzhandlung und der versäumten Feststellung, kam es zu dem besagten Unfall.
Dies ist nur ein Beispiel auf den Unfall von Bad Aiblingen bezogen. Aber auch Unfälle von Lokomotiven z.B. in Mannheim sind passiert, weil der Triebfahrzeugführer die Signalisierung falsch deutete (dachte die Gegengleis Signale sind seine, diese zeigten einen Fahrtbegriff) und immer wieder neu Anfuhr, nach dem dieser durch sein entsprechendes Signal zwangsgebremst wurde. Auch hier hätte dieser erst den Fahrdienstleiter informieren müssen vor weiterfahrt.