Es sieht nach eine beginnenden Karies einer sog. Fissurenkaries aus. Aber frage Deinen Zahnarzt. Er wird Dich beraten, ob man abwarten sollte oder ob man das schon behandeln sollte. Ich wundere mich allerdings, daß bei Dir noch keine "Fissurenversiegelung" gemacht wurde. Das ist bis zum 18. Lebensjahr eine Kassenleistung und wird meist bei den halbjährlichen IP-Behandlungen bei Jugendlichen gemacht (ebenfalls bis 18 eine Kassenleistung). Dann würden solche Probleme erst gar nicht auftreten.
Ich bin immer wieder erstaunt über die Kommentare hier!
"Krank machen" oder "Krankschreiben lassen" ist nicht erlaubt. Auch wenn es natürlich häufig gemacht wird und es leider Ärzte gibt, die sowas unterstützen. Der Arbeitnehmer will bis zum letzten Tag bezahlt werden, also hat er auch bis zum letzten Tag seine Arbeitsleistung zu erbringen. Eine Probezeit ist dazu da, um beiden Seiten die Gelegenheit zu geben sich kennenzulernen. Wenn es nicht passt haben beide Seiten die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis zu beenden. Verträge werden geschlossen und können auch wieder gelöst werden. Komischerweise wird es als normal angesehen, wenn ein Arbeitnehmer kündigt. Beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wird dies immer beanstandet.
Eine Krankschreibung ist eine Krankschreibung. Der Arbeitgeber erfährt den Grund der Krankschreibung nicht. Die Entscheidung trifft alleine der Arzt.
Es gibt für den MX5 Hardtops. In wieweit diese die Sicherheit verbessern kann ich leider nicht sagen. Aber das besondere am MX5 ist ja gerade, daß es immer ein Cabrio ist....
Wie lange hast Du schon den Führerschein. Ist es Dein erstes Auto? Der MX5 ist nicht unbedingt billig in der Versicherung. Alleine schon wegen der Motorleistung. Grundsätzlich sind Ersatzteile bei japanischen Autos relativ teuer. Wir hatten früher einen (alten MX5) und mussten einmal drei Monate auf eine passende Batterie warten, die dazu noch 2-3mal so teuer war wie eine gängige Größe. Ich weiss allerdings nicht, ob das bei den aktuellen MX5 Modellen immer noch so ist.
Bei der HUK kann man zweimal im Jahr für 3 Wochen zusätzliche Fahrer anmelden. Frag einfach bei Deiner Versicherung nach, ob das auch dort geht.
Schwierig, würdest Du jemandem 1000€ in die Hand drücken, nur um eine Probefahrt machen zu dürfen?
Warum stellst Du diese Frage hier im Forum und fragst nicht einfach Deinen Zahnarzt?
Teilweise werden Leistungen direkt mit der Kasse abgerechnet. In einigen Fällen muss der Patient allerdings dafür eine Abtretungserklärung unterschreiben, damit die Praxis direkt mit der Kasse abrechnen kann. Der sog. Eigenanteil wird den Patienten direkt in Rechnung gestellt. Hier bieten aber auch viele Praxen Teilzahlungsmöglichkeiten an. Was genau bei Dir zutrifft kann Dir tatsächlich nur Deine Zahnarztpraxis direkt sagen. Alles andere hier ist Spekulation.
Es gibt jede Menge Tarife. Da den Überblick zu behalten ist nahezu unmöglich. Sie sollten aber darauf achten, daß es sich nicht um einen reinen "Ergänzungstarif" zur gesetzlichen Krankenversicherung handelt, sondern auch Leistungen abseits des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen - so wie sie es gerne hätten - übernommen werden. Ergänzungstarife stocken lediglich den Anteil der gesetzlichen Krankenversicherung auf. Zahlt die gesetzliche Krankenversicherung eine Behandlung überhaupt nicht - weil nicht in ihrem Leistungskatalog enthalten - dann gibt es auch nichts aufzustocken. Die Zusatzversicherung zahlt dann auch nicht.
z.B. Sie möchten gerne eine regelmäßige Prophylaxebehandlung. Diese ist nicht Bestandteil des gesetzlichen Leistungskataloges. Die Krankenversicherung bezahlt sie normalerweise nicht. Daher gibt es auch nichts aufzustocken.
Ähnliches gilt z.B. für Implantate, bleaching etc.
Hier sollten Sie sich ausführlich beraten lassen.
Warum fragen Sie nicht einfach Ihren Zahnarzt!?Der ist schließlich Spezialist dafür.
Kinder sind in der Schule gesetzlich unfallversichert. Sie sollten mit der Schule reden, damit eine entsprechende Unfallmeldung erstellt wird. Diese dann gut aufbewahren. Auch nach Jahrzehnten übernimmt dann diese Versicherung die Kosten eines derartigen Schulunfalls.
Den Lehrern möchte ich trotzdem ein Kompliment machen. Endlich mal Pädagogen, die sich trauen mit den Kindern auch mal Neues auszuprobieren. Dass man sich beim Sport verletzen kann ist völlig normal. Es passiert einfach. Egal ob in der Schule, im Sportverein oder auch nur beim Spielen auf der Straße. Da muss nicht immer jemand die Schuld haben!
Ich verstehe die Frage nicht!? Der Zahnarzt hat durchaus sinnvolle Zusatzleistungen bei einer Wurzelbehandlung durchgeführt und diese in Rechnung gestellt. Die Kassenleistungen bei einer Wurzelbehandlung entsprechen leider dem medizinischen Stand von vor einigen Jahrzehnten. Da gibt es heute sehr viel bessere Behandlungsmethoden und diese wurden hier angewendet. Allerdings hätte der Zahnarzt das im Vorfeld erklären müssen.
Eine Kieferorthopädische Behandlung ist eine meist mehrjährige medizinische Behandlung. Die "Zahnspange" ist dabei nur das Mittel zum Zweck. Also bringt es überhaupt nichts, sich eine "Zahnspange" im Ausland anfertigen zu lassen. Sie muss von einem erfahrenen Behandler geplant, angepasst und regelmäßig entsprechend der Verschiebung der Zähne nachjustiert oder sogar neu angefertigt werden. Normalerweise will ein Patient eine Behandlung um ein bestimmtes Behandlungsergebnis zu erzielen. Auch da gilt - billig ist selten gut! Und das hat meistens einen Grund. Wer will schon schlecht ausgebildetes medizinisches Personal ? Oder würdest Du auch eine Herzoperation im Ausland machen lassen, nur weil es "billiger" ist?
Die Bundeswehr macht bei jedem Rekruten eine Einstellungsuntersuchung. Dazu zählt auch der Zahnarzt. Bei umfangreichem Behandlungsbedarf kann - so war es zumindest früher; meine Erfahrungen diesbezüglich sind schon eine Weile her - durchaus zu einer Zurückstellung führen.
Wenn Sie keine Schmerzen haben, dann reicht es, wenn Sie am Montag zu Ihrem Zahnarzt gehen. Im zahnärztlichen Notdienst werden üblicherweise nur akute Schmerzen behandelt.
Amalgam gibt es nur noch in wenigen Ausnahmefällen. Ansonsten wären Kunststofffüllungen die erste Wahl. Diese wiederum werden aber von den gesetzlichen Krankenkassen nur teilweise erstattet. Patienten haben daher ein Zuzahlung. Kann oder will ein Patient diese Zahlung nicht leisten soll er nach den Richtlinien "nur" eine Glaszementfüllung (GIZ) erhalten. Medizinisch ist das fragwürdig, aber vom Gesetzgeber so gewollt. Im Übrigen wurden Amalgamfüllungen nicht aus medizinischen Gründen, sonder auf Grund von Umweltrichtlinien verboten!!
Sie stellen zwei Fragen gleichzeitig. Die Antwort auf die erste Frage ist "nein". Zähne verschieben sich nicht durch eine Zahnreinigung. Die Antwort auf die zweite Frage lautet "möglich". Mit einer Schiene kann man durchaus auch Zähne bewegen. Die meisten Schienen sind aus Kunststoff. Und Kunststoffe schrumpfen bei der Herstellung. Dadurch können sie sich leicht verziehen, was wiederum zu einem Spannungsgefühl auf den Zähnen und dadurch auch zu einer minimalen Bewegung der Zähne führen kann.
Beim homebleaching besteht immer die Gefahr, daß die Zähne ungleich gebleicht werden. Auch werden die Bleichgele nicht als Medikamente, sondern als Kosmetika eingestuft. Im Grunde weiss daher niemand, was in den frei verkäuflichen Bleachinggelen so drin ist. Auch können homebleching-Gele nur sehr schwach konzentriert sein, da sonst das Zahnfleich verätzt wird. Ein Zahnarzt hat die Möglichkeit das Zahnfleisch zu schützen und kann daher ganz andere Wirkstoffe einsetzen.
Erst einmal zum Zahnarzt gehen. Wenn der nichts findet, dann können Sie immer noch zum Neurologen gehen. Irgend etwas stimmt nicht im Verlauf des Unterkiefernerven. Hatten Sie kürzlich erst eine Zahnbehandlung mit einer Injektion?
Finger weg von solchen "Eigentherapien". Entweder sind sie komplett nutzlos (und trotzdem teuer) oder sogar gefährlich. Man kann sich z.B. mit zu starken Bleichmitteln auch das Zahnfleisch und dei Schleimhaut verätzen. Ein Zahnarzt hat die Möglichkeit entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen (z.B. Abdecken des Zahnfleisches mit Kofferdam).