Fallbeispiel: Ein Dieb knackt das Schloss eines Polizeiwagens und fährt damit nach Hause. Er stellt ihn in seiner Garage ab mit der Absicht ihn für immer zu behalten.
So jetzt wäre der Dieb wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall zu bestrafen. Verkehrsdelikte kommen nicht in Betracht. Spielt es ein besondere Rolle, dass es sich bei dem Fahrzeug um ein Beamtenfahrzeug handelt, oder wird da nicht unterschieden?