Sorry.... Doppelpost -.- Nicht beachten :)
Nun, zwei Personen halten sich auf 70m2 ja nicht per se im selben Raum auf. Auch wird ja direkt weniger geduscht und die Heizung im Bad läuft kürzer. Daher hatte hier auch eher direkt nach persönlich Erfahrungen gefragt ;-)
Für das Reisen, bzw. den Aufenthalt in einem Hotel gibt es kein Mindestalter. Hier geht es vielmehr darum, dass du unterhalb der Volljährigkeit lediglich beschränkt geschäftsfähig bist, womit von dir abgeschlossene Verträge (Kauf-, oder Reisevertrag) solange schwebend unwirksam sind, bis deine Eltern ihre Zustimmung erteilen.
Dass auf diese saudämliche überhaupt Jemand ernsthaft antwortet :D
Also mit einer Vertragsverlängerung verhält es sich meistens wie einer Änderungskündigung im Arbeitsrecht, da i.d.R. auch immer die aktuellen AGB Bestandteil des neuen Vertrags werden.
Jetzt wirst du argumentieren, dass du davon nichts wusstest und dir keiner etwas gesagt hat - das Ärgernis ist aus subjektiver Sicht nachvollziehbar. Objektiv gesehen wirst du Zeit und Möglichkeiten gehabt haben diese, neuen, AGB zu prüfen und vom Vertrag zurückzutreten (ich gehe mal davon aus, dass du den Vertrag telefonisch/online verlängert hast).
Ob eine Drosslung hier zulässig ist oder nicht kommt auch etwas darauf an welche Geschwindigkeit ihr gewählt habt und in welchem Verhältnis diese gedrosselt wird - hier gibt es bereits einige Urteile zu. Entscheidend ist aber auch wie der neue Vertrag angeboten wurde - als klare Flatrate oder als Volumenvertrag.
Absätze! Herr Gott! Was ist so schwer daran Absätze zu benutzen?!
Die Frage dürftest du dir eigtl. recht einfach selbst beantworten können. Du erwirbst mit dem Kauf von 10 Eiern im Supermarkt ja auch nicht die Eigentums- oder Nutzungsrechte an dem Liter Milch, der daneben steht ^^
Also direkt mal zum RS: Kannst du knicken, egal welche. Du hast fast immer Wartezeiten und keine RSV übernimmt Fälle, bei denen der Schadensfall bereits vorher eingetreten ist.
Jetzt mal zum UrhR - hier ist erst mal die Frage wie ihr was vertraglich geregelt habt und was für eine Vertragsform vorliegt - das kann nämlich ganz erheblichen Einfluss darauf haben ob überhaupt eine Verletzung vorliegt und eine Anspr. auf Schadensersatz oder Unterlassung vorliegen würde.
Check ich nicht.. wenn ich doch das Fenster aufmache, kann ich doch auf selbem Wege die Heizung ausmachen :D
Gegen was hat das BtMG denn verstoßen? Böses Gesetz - das gehört gleich weggesperrt :D
Du bist gut... wäre das ein Anfall, dann wärst du nach 30min. nicht mehr in der Lage hier was zu posten :D
Im Ernst... kennst du doch sicher schon von deinem Fuß, wenn der mal "einschläft" - da ist i.d.R. dann ein Nerv eingeklemmt oder mangelnde Durchblutung ist der Verursacher. Massier mal dein Gesicht, sorge für Wärme und warte ab.
Wenns wirklich viel länger andauert - der Hausarzt ist nicht weit und schlauer als dieses Forum ^^
Also mal ehrlich, wer soll dir das denn bitte besser beantworten, als die dortige Fachschaft, Asta oder Studierendenberatung?! Woher sollen wir denn wissen was du dort zu belegen hast, wie es mit Prüfungsordnung & Co. aussieht?!
Btw: Es gibt keine Semesterferien! Es gibt nur vorlesungsfreie Zeit ;-)
Alter! Benutz Absätze! Das liest sich doch kein Schwein freiwillig durch 😂
Kurz noch was zu dem Irrglauben der "magischen 16" als Grenze für das Färben von Haaren:
Es gab bzw. gibt Überlegungen das Ganze zu normieren, aber bisher gibt es diese nicht. Es gibt nur selbstverpflichtende Auflagen (z.B. Wella) einen Hinweis auf Packungen anzubringen, der das Produkt ab 16 empfiehlt.
Eine solche Norm wäre hinsichtlich der Ausbildung von Minderjährigen in diesem Beruf ohnehin kaum umsetzbar.
Jeder Eingriff auf deinem Kopf, egal ob Färben oder Schneiden, stellt grundsätzlich eine Körperverletzung dar. Jeder Kunde gibt bei einem Frisörbesuch natürlich seine (stillschweigende) Erklärung ab, dass er dieser zustimmt. Gleichen gilt z.B. bei ärztlichen Eingriffen.
Diese Einwilligung kannst du grundsätzlich selbst geben, da es hier nicht auf die Geschäftsfähigkeit ankommt. Anders sieht die Sache bei dem Werkvertrag, den du mit dem Frisör eingehst, aus. Hier kommt es sehr wohl auf deine (beschränkte) Geschäftsfähigkeit an. Deine Eltern können hier also ihr Veto einlegen.
Hallo aus Deutschland :-)
Zunächst einmal zur Kündigung. Natürlich kann sie kündigen. Sie muss sich dabei aber an die gesetzlichen Fristen halten und diese liegen - auch bei Untermietverhältnissen - bei drei Monaten. Würde bedeuten, wenn sie bis Anfang Dezember kündigen würde, wäre sie mit Beginn des Monats März 2017 aus dem Vertrag entlassen.
Ps. Die Miete schuldet sie dir übrigens immer noch. Den fälschlich überwiesen Betrag muss sie sich dann von deinem Vermieter wiederholen, der zur Herausgabe verpflichtet ist. Mich wundert, warum er das nicht überweisen kann? Man kann von jedem dt. Girokonto überweisen ^^
Es gibt keine gesetzliche Norm, die eine Pflicht für Winterbereifung vorsieht. Verursachst du jedoch a.G. fehlender Bereifung einen Unfall, dann kommen einige Straftatbestände, aber auch zivilrechtliche Ansprüche in Betracht. Das nur mal als kleiner Exkurs.
Zur Zeit an sich: Man Sagt an sich ja gerne mal "Von O bis O". Aber das kann man so pauschal nicht nicht sagen. Auch nicht, wie es Reifenhersteller gerne tun, immer ab 7 Grad.
Auch das ist nicht zielführend. Klar: Bei Schnee und Glätte ist ein Winterreifen unerlässlich, aber eben nicht bei Nässe, hier kann er sich sogar negativ auswirken. Und kalt+Nässe, das ist in vielen Regionen Alltag im Herbst ^^
Ich lasse meine Reifen immer dann aufziehen, wenn der erste Bodenfrost einsetzt und auch der Wetterdienst anhaltende Kälte, Schnee oder Glätte prognostiziert.
Wieso sollte "nicht hingehen" keine Option sein. Das ist genau das was dir jeder Jurist raten würde :D
Bevor sich hier wieder alle halbwissenden Hobbyjuristen kritisch zum Sachverhalt äußern - danach fragst du ja nicht ;-)
Nun, letztlich reicht natürlich erst mal "Sehr geehrte Damen und Herren" - damit liegst du nie falsch.
Ich würde nur sagen, dass der Adressat falsch, bzw. etwas zu allgemein ist. Die Beschwerde ist an den Vorgesetzten des Amtsträgers oder an die Dienstaufsichtsbehörde zu richten. Zwar ist der Innenminister formaljuristisch der "Boss", du kannst aber davon ausgehen, dass die den Spaß nur weiterleiten.
Insofern kannst du deine Beschwerde auch gleich an den zuständigen Polizeipräsident oder die Aufsichtsbehörde richten. Das spart Zeit, Porto und CO2 :P
Also mal ehrlich, in der Zeit wo du diese Frage gestellt hast - da wäre ich schon auf Amazon oder im Baumarkt gewesen und hätte mich um eine entsprechende Lösung bemüht :D
Ich meine, was willst du vom VM fordern? 12,50€ für 20m Kabel?!
Mal im Ernst, was genau hast du denn vor? Einen zweiten Telefonanschluss braucht man ja heutzutage dank starker IP- und DECT-Telefonie nicht mehr. Also geht es wohl um die Übertragung des TV's, gell?
Vielleicht sagst du mal, wie das genau bei Euch ist. Kabel (Analog/Digital?), IP-TV, Sat?