Also mit einer Vertragsverlängerung verhält es sich meistens wie einer Änderungskündigung im Arbeitsrecht, da i.d.R. auch immer die aktuellen AGB Bestandteil des neuen Vertrags werden.
Jetzt wirst du argumentieren, dass du davon nichts wusstest und dir keiner etwas gesagt hat - das Ärgernis ist aus subjektiver Sicht nachvollziehbar. Objektiv gesehen wirst du Zeit und Möglichkeiten gehabt haben diese, neuen, AGB zu prüfen und vom Vertrag zurückzutreten (ich gehe mal davon aus, dass du den Vertrag telefonisch/online verlängert hast).
Ob eine Drosslung hier zulässig ist oder nicht kommt auch etwas darauf an welche Geschwindigkeit ihr gewählt habt und in welchem Verhältnis diese gedrosselt wird - hier gibt es bereits einige Urteile zu. Entscheidend ist aber auch wie der neue Vertrag angeboten wurde - als klare Flatrate oder als Volumenvertrag.