bei einer solchen therapie brauchst du das einverständnis beider eltern als erziehungsberechtigter. die eltern führen vorgespräche mit dem therapeuten und werden immer wieder auf den aktuellen stand der therapie gebracht. wie willst du denn ohne krankenkarte zum arzt gehen?

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du bist ja echt der überflieger. mit 20 ohne ausbildung in hilfsjobs. wie wäre es wenn du statt nagelstudios erstmal eine solide ausbildung machst? nagelstudios kommen und gehen relativ zügig im wechsel. sehr unsolide, sehr fragwürdig.

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ach mensch immer wieder dasselbe. du hast am anfang taktisch falsch gehandelt. hast du der ummeldung der kinder zugestimmt? hast du offiziell dem auszug der kinder zugestimmt? hättest kindesentziehung, kindesentführung und rückführung einklagen können inkl. alleiniges abr. is jetz egal, madam hat fakten geschaffen.

du solltest per gericht einen eilantrag auf sofortigen umgang mit zwangsmittelandrohung (zwangsgeld, zwangshaft, androhung entzug sorgerecht) ans gericht beantragen. das läuft unabhängig von der scheidung. setze das sofort mit anwalt durch. wenn sie sich nicht an die auflagen der umgangsvereinbarung hält, dann zwangsmittel durchsetzen und immer argumentieren zum kindeswohl. nimm anwalt, jugendamt und kinderschutzbund ins boot und setz dich durch.

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wenn die frage ernst gemeint ist, sollte man sich auch ernsthaft gesundheit über die geistige gesundheit deines kindes machen. ein kind gehört mit fünf nicht vor den computer oder vor eine konsole sondern in die zimmerecke zu seinen bausteinen, autos, puppen oder büchern. bring ihn vor die tür auf den spielplatz damit er frische luft bekommt und schick ihn so oft wie möglich zu seinen freunden spielen. das sind beschäftigungen eines kindes von fünf jahren. in dem alter können sie die virtuelle welt noch garnicht verarbeiten und es macht so ein kind nur wuschig. es sei denn man lässt sein kind von klein auf mit lärm-spielzeug kontinuierlich verblöden. dann mach das und geh auf kinderverdummungsseiten wie toggo oder gar nick.jun.

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rede mit deinen eltern. wenn du es nicht entscheidest und gewisse vorstellungen hast wo du hin möchtest: mutter oder vater, dann werden deine eltern eh die entscheidung treffen. sie werden ganz sicher eigene vorstellungen haben. sollten sie sich einig sein, lebst du dort wo sie es festgelegt haben. sind sie sich nicht einig wird ein gericht festlegen ob du bei mutti oder papa wohnst. wenn du so massiv "leidest" dann solltest du deine eltern bitten mit dir zum psychologen zu gehen. vielleicht hilft dir auch eine trennungskindergruppe.

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spiel mit ihm mit rasseln, bausteinen, ein mobile, kuscheltiere, was zum nagen :) sprich ganz viel mit ihm und gaaanz viel knuddeln, dann förderst du ihn bestens. bestimmtes spielzeug brauchst du nicht, das ist geldschneiderei.

mit beikostzufütterung kannst du jetzt beginnen.

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dein unterfangen und vorhaben ist nicht möglich ohne erlaubnis des vaters. ohne seine einwilligung wirst du kinder nicht ummelden können, kannst nicht ausreisen und auch in england keine gelder beantragen. solltest du ohne seine einwilligung weggehen, wird er die kinder per gerichtsentscheid zurückholen lassen und du bekommst obendrauf eine anzeige wegen kindesentführung und kindesentziehung an den hals.

was du vorhast ist nicht richtig. wenn du dich verwirklichen willst tue es hier oder gib dem vater die kinder. er wird dich nicht gehen lassen und hat das recht in der hinsihct auf seiner seite. du kommst ihm nicht entgegen, du versuchst ihm die kinder zu entziehen. ob er besser ahnung von erziehung hat als du, entzieht sich deiner kenntnis. durch kindergeld, unterhalt den du zahlen wirst, alg2 aufstockend oder notgedrungen unterhaltsvorschuss bekommt er alles an finanziellen hilfen um die kinder durchzukriegen monatlich. daran wird es nicht scheitern. räumlich sucht er sich eine größere wohnung für die beiden, die möbel wird er von dir wenn nötig gerichtlich fordern und bekommen. seine chancen stehen gut bis sehr gut bei dem was du vorhast abr für die beiden kinder zu bekommen. somit steht deiner selbstverwirklichung nichts mehr im wege. umgang kannst du ja dann über 1000e von km per flug, bus oder bahn aufrechterhalten. deine chancen stehen sehr schlecht.

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ihr betreibt bei gemeinsamem sorgerecht das wechselmodell. dieses ist in der gewohnten sozialen umgebung des kindes. du hast natürlich die möglichkeit umzuziehen und das wird dir keiner verwehren, allerdings wirst du das kind gegen den willen des vaters nicht mitnehmen können. im moment wird es das beste sein es bleibt entweder wie gehabt oder du ziehst zu deinem partner und lässt das kind vollständig zu seinem vater ziehen. du hast ja weiterhin das recht auf umgang und kannst dieses nutzen um dein kind regelmäßig zu sehen. darüber solltest du dich mit dem vater intensiv unterhalten. auch wie hoch der unterhalt ist den du zukünftig zahlen wirst oder ob du überhaut kannst. willst du es dabei belassen wie es ist, wäre es wohl besser dein partner zieht in deine stadt. das ist für alle beteiligten das beste.

eine andere sache wäre, wenn das kind 13 oder 14 jahre alt wäre und sagt ob es mit zu dir oder zum vater ziehen will. wie alt ist denn das kind und was ist seine meinung dato zu deinem umzug und wo es dann wohnen möchte?

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hm du musst fleißig lernen und brauchst ein abitur. dafür einen sehr guten abschluss. du solltest schauspielunterricht beginnen nebenbei und dann musst du nach dem abitur eine aufnahmeprüfung auf einer schauspielschule ablegen um dort dein studium zu absolvieren. schau dich in theatern deiner umgebung um und guck ob es dort kinder- und jugendtheatergruppen gibt, denen du dich anschließen kannst.

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gegenfrage hat er das sorgerecht? welche staatsbürgerschaft hat das kind? in deutschland hättest du momentan noch alleiniges sorgerecht. bist du sicher das du wirklich wieder nach einigen wochen zurückkommst?

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wenn deine mutter das der ausländerbehörde mitteilen muss, wird sie das schon wissen. nach 15 jahren wird sie wohl eine unbefristete aufenthaltserlaubnis oder sogar schon einen deutschen pass haben. somit hätte sie auch mit der ausländerbehörde nichts mehr am hut. und selbst wenn sie nur eine unbefristete aufenthaltserlaubnis hätte, würde ihr nach 15 jahren keiner mehr den aufenthalt streitig machen.

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wenn der unterhalt gem. titel nicht gezahlt wurde, dann musst du per mahnung die rückständigen beträge fordern, fristsetzung sieben tage. wenn das nicht fruchtet, dann kontopfändung und gehaltspfändung. ganz kurz und schmerzlos.

wenn der unterhalt neu berechnet werden soll vom jugendamt oder anwalt, dann werden die die sachen anfordern die benötigt werden und dann wirst du sehen ob du in die nächsthöhere stufe kommst oder auch nicht. solange nichts neu berechnet wurde, gilt die summe im titel und die gilt es durchzusetzen. das solltest du deinem ex noch einmal verdeutlichen. wenn er die summe nicht zahlt wie gefordert, dann macht er nicht nur schulden, sondern sich auch strafbar.

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hm du musst dem kind das in etappen erklären. erkläre das deutschland massive probleme mit ausländern hat, mit gewalt gegen ausländer seitens der nazis und mit gewalt seitens der ausländer gegen deutsche und gegen sich selbst, mit alg2hes die nicht arbeiten wollen und mit alg2hes die arbeiten und trotzdem aufstocken müssen etc usw. erkläre das der sarrazin ein mensch ist der diese sachen etwas unbequem für volk und regierung ausgesprochen und angesprochen hat. peinlich ist es denen nur, weil sie achso doll drauf achten wie das bild der deutschen im ausland aussieht. aber recht hat der sarrazin, auch wenn er schon alt ist und das er recht hat, sieht man an den reaktionen der menschen. er spricht aus, was die masse denkt und das schonunglos und ohne blümchen in der sprache. und das solltest du deinem kind erklären wenn es das alles wissen will.

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frühförderung ist sehr wichtig um die bereits vorhandenen defizite deines kindes zu versuchen auszugleichen und neue defizite aufzufangen. ob die defizite in der entwicklung am kind liegen oder an euch als eltern, weil ihr in der vergangenheit nicht gefördert habt, wird sich wohl nicht mehr feststellen lassen. warum willst du dein kind den looserstempel jetzt schon ins gesicht drücken lassen? er wird definitiv eingeschult werden, weil es gesetzlich so festgeschrieben wurde. entweder wird er in die normale grundschule eingeschult oder er kommt in eine förderschule oder in eine schule für geistig behinderte kinder. oder oder oder. in welche schule er im endeffekt kommt, entscheidet der amtsarzt oder schularzt. nimm die förderung wahr und gib deinem kind die chance sein entwicklungsdefizit zu beheben oder zu bearbeiten. alles andere ist unsinn. das kind fühlt sich wohl, es lernt etwas auf spielerische art und weise. es wird auch noch nicht unter druck gesetztr.

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gut du hast dich selber in diese situation gebracht. für die gewalt die dir angetan wurde, gibts sicher auch deinerseits keine anzeigen oder? das einzige womit du dir selbst helfen kannst momentan ist eine zügige therapie beim therapeuten oder psychologen. das wird dir helfen dich zu stärken und selbstbewußter dem kv ggü. zu treten. was du tun solltest wäre eine sofortige einladung zur mediation ins jugendamt um den umgang sofort durchzusetzen. parallel empfehle ich einen gang zum familienrechtler (anwalt) der kv auf seine pflichten aufmerksam macht. die sätze der kinder sind dinge die so nicht gehandelt werden. kv hat dafür zu sorgen das die kinder auf gepackten taschen sitzen und zu dir sofort ins auto steigen. der vater hat alles zu unterlassen um dich schlecht zu machen. den kindern steht nicht zu solche sätze zu sagen, sie werden nciht um meinung gebeten. setze den umgang wenn nötig mit gericht durch und lass zwangsgelder, zwangshaft bei weiteren zuwiderhandlungen die androhungen einbauen das der vater das sorgerecht verliert.

mach ganz zügig nägeln mit köpfen. sorge dafür das die kinder wieder in umgagn mit dir kommen und sich wieder an dich annähren. lass dich umfassend beraten: bei familiengerichtshilfe oder sozialer dienst wie es oft heißt, caritas oder awo oder profamilie bieten beratungsstellen für familien an, suche den kinderschutzbund auf und auf jeden fall nimm einen anwalt ins boot. kein wort zu kv, setze deine geschütze langsam und hinterhältig ein so wie du kv am besten treffen kannst, wenn er nicht vernünftig ist. kläre alles immer sachlich und lass dich briefen, wie du wann am besten agierst.

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hast du beweise für die ausleihe? hast du einen schriftlichen leihvertrag`? ansonsten steht im rechtsstreit aussage gegen aussage. du sagst du hast es ihm gegeben, er sagt du hast es nicht getan. das ding kannst du vergessen.

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das hochladen von solchen videos ist verboten und illegal. du verstößt dagegen gegen urheberrecht. du hast sicher nicht um erlaubnis gefragt ob du das darfst beim betreiber youtube, noch persönlich beim künstler eine lizenz erhalten oder`? du solltest das unterlassen, du machst dich strafbar.

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das kind hat bei seinem vater seine vertraute und soziale umgebung. du hast das recht auf umgang alle zwei wochen von fr.-so, einen tag unter der woche, alle hälftigen ferien und feiertage, 3 wochen sommerurlaub. das kind lebt seit einem jahr beim vater, weil du beachtliche probleme hattest und diese zum wohle des kindes gelöst hast. jetzt ein jahr später ergibt sich keine möglichkeit mehr das kind beim vater weg zu holen. es würde das kindeswohl beachtlich schädigen. das einzige was dir bleibt ist das umgangsrecht und dieses kannst du per mediation und wenn nicht anders möglich per gericht durchsetzen, mit androhung von zwangsmitteln wenn nötig. warme mahlzeiten sind kein indiz für gesunde erziehung und ernährung. warme mahlzeiten sind wissenschaftlich erwiesen nicht lebensnotwendig. wenn das jugendamt keine notwendigkeit sieht ihn rauszuholen, dann nennst du keine relevanten gründe. zumindest hat der vater seine wohnung nicht verloren sondern du. das heißt ein aufenthalt bei dir wäre für das kind viel riskanter. du kannst das gern nochmal mit einem anwalt besprechen, aber deine chancen auf abr und rückführung gehen gegen null.

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