Ein hoverboard
Guck doch ob sie die nehmen oder zeig es Ihnen
Nur die Schuhe..Du könntest diese zur Sicherheit in ein weißes Tuch wickeln
Weil sich mit schlechten Menschen abhängen
Mach das nicht
Nur für die erste Minute oderso
Ab dem 18. Lebensjahr wächst du nicht mehr.Du kannst häufig Joghurt essen...das hilft
Kreuzberg
GIOTTO
Nicht alleine und auch nicht mit 3 Leuten
Apollo oderso
Pinsel:Zoewa Marken:benifit,Mac,Chanel,Dior,YSL
Bei Michael kors.Jedes Mädchen liebt MK und es ist billig! Es gibt viele verschiedene Modelle und alle sind wunderschön.Die findest du bei Christ oder bei MK.
Es ist erst Illegal,wenn du dir die Filme runterlädtst !
Jede nach Kokosnuss-Öl und die Haare schmieren und einziehen lassen.Viel Fleisch essen,viel Gemüse essen und viel Milch trinken.Natürlich gibt es auch Blaue Gummibärchen die sehr gut für die Haare sind.Mehr fällt mich nicht ein..
Die Leute sollten wir alle anderen herumlaufen.So werden sie als normale Frau angesehen.Bei der Burka ist einiges anders...
Kommt drauf an welches Modell.Weisst du denn welches genau du willst?
Du brauchst nichts davon.Nichts ist gesund.Lass deine Haare selbst trocknen wenn du die Zeit dafür hast und benutze nach jedem duschen oder bevor du raus gehst das garnier fructis wunder öl und kämme dir die Haare.Das macht meine haare sehr glatt und es pflegt gleichzeitig.
Sorry für die Rechtschreibfehler 🙋🏻
Lg Jimmy
Jugendschutz-Regulierungen in Österreich:
Österreich hat leider kein einheitliches Jugendschutzgesetz weshalb unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Bundesländern gelten.
Alkohol:
• In den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland gilt ein Mindestalter von 16 Jahren für den Konsum und Erwerb von sämtlicher Alkoholika.
• In den Übrigen Bundesländern gilt ein Mindestalter von 16 Jahren für gegeorenem Alkohol (sprich Bier, Wein, Sekt etc.), und 18 Jahre für den Konsum und Erwerb von Spirituousen und Alkopops.
Kärtnen: Bei Minderjährigen zwischen 16-18 Jahren existiert eine 0,5 g/l (0,5 Promille) Grenze beim Konsum in der Öffentlichkeit!
Tabakwaren:
In allen Bundesländer Österreichs gilt ein einheitliches Abgabealter von 16 Jahren für den Erwerb und Konsum von Tabakerzeugnissen.
Ausgehzeiten:
Burgenland: Zwischen 0-14 Jahren: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Zwischen 14-16 Jahren: 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Ab 16 Jahren: Keine Einschränkungen. (L.t: Dem Burgenländischen Jugendschutzgesetz: § 8 Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen)
Kärnten: Zwischen 0-14 Jahren: 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Zwischen 14-16 Jahren: 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Ab 16 Jahren: Keine Einschränkungen. (L.t: Gesetz vom 6. November 1997 über den Schutz der Jugend (KärntnerJugendschutzgesetz - K-JSG) StF: LGBl Nr 5/1998: § 8 Aufenthaltsverbote)
Niederösterreich: Zwischen 0-14 Jahren: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Zwischen 14-16 Jahren: 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Ab 16 Jahren: Keine Einschränkungen. (L.t: NÖ JUGENDGESETZ 4600–12 II. JUGENDSCHUTZ: §15 Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten)
Oberösterreich: Zwischen 0-14 Jahren: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Zwischen 14-16 Jahren: 24:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Ab 16 Jahren: Keine Einschränkungen. Ausnahme: bei Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn sie von einer Begleitperson begleitet werden. (L.t: (L.t: Landesgesetz über den Schutz der Jugend (Oö. Jugendschutzgesetz 2001 - Oö. JSchG 2001): § 5 Aufenthalt von Jugendlichen)
Salzburg: Zwischen 0-12 Jahren: 05:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Zwischen 12-14 Jahren: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr (Ausnahme: in der Nacht auf Sonn- oder Feiertage: 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr). Zwischen 14-16 Jahren: 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr (Ausnahme: in der Nacht auf Sonn- oder Feiertage: 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr). Ab 16 Jahren: Keine Einschränkungen. (L.t: Gesetz vom 10. Dezember 1998 über die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg (Salzburger Jugendgesetz): § 24 Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten)
Steiermark: Zwischen 0-14 Jahren: 05:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Zwischen 14-16 Jahren: 05:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Ab 16 Jahren: Keine Einschränkungen. Die Einschränkungen entfallenn wenn sie eine Aufsichtsperson begleitet. (L.t: Gesetz über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013): § 15 Ausgehzeiten von Kindern und Jugendlichen)
Tirol: Zwischen 0-14 Jahren: 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Zwischen 14-16 Jahren: 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr. || Für Öffentliche Veranstaltungen gillt: Zwischen 0-14 Jahren: bis max. 22 Uhr bzw. 24 Uhr wenn in Begleitung einer Aufsichtsperson. Zwischen 14-16 Jahren: bis max. 01:00 Uhr. Ab 16 Jahren: Keine Einschränkungen. (L.t: Gesetz vom 24. November 1993 über die Förderung und den Schutz der Jugend in Tirol (Tiroler Jugendschutzgesetz 1994): § 13 Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten, § 15 Jugendzulässigkeit öffentlicher Veranstaltungen sowie § 14 Besuch öffentlicher Veranstaltungen)
Vorarlberg: Zwischen 0-12 Jahren: 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Zwischen 12-14 Jahren: 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Zwischen 14-16 Jahren: 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Zwischen 16-18 Jahren: 05:00 Uhr bis 02:00 Uhr. (L.t: Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend (Jugendgesetz) LGBl.Nr. 16/1999, 26/2004, 27/2005, 3/2008: § 12 Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten)
Wien: Zwischen 0-14 Jahren: 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Zwischen 14-16 Jahren: 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Ab 16 Jahren: Keine Einschränkungen. (L.t: Gesetz zum Schutz der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 2002 - WrJSchG 2002): § 8 Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und Besuch von öffentlichen Veranstaltungen)
Die hier aufgeführten Regelungen beziehen sich nur auf Kinder und Jugendliche die nicht von einer Aufsichtsperson begleitet werden.
Darfst gv haben,Bier und Schnaps kaufen,es gibt einen bestimmten Blatt in Dortmund wo du mit 16 Auto fahren lernen kann mehr fällt mir nicht ein