Weil sich mit schlechten Menschen abhängen

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Ab dem 18. Lebensjahr wächst du nicht mehr.Du kannst häufig Joghurt essen...das hilft

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Apollo oderso

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Die Leute sollten wir alle anderen herumlaufen.So werden sie als normale Frau angesehen.Bei der Burka ist einiges anders...

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Du brauchst nichts davon.Nichts ist gesund.Lass deine Haare selbst trocknen wenn du die Zeit dafür hast  und benutze nach jedem duschen oder bevor du raus gehst das garnier fructis wunder öl und kämme dir die Haare.Das macht meine haare sehr glatt und es pflegt gleichzeitig.
Sorry für die Rechtschreibfehler 🙋🏻
Lg Jimmy

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Jugendschutz-Regulierungen in Österreich:
Österreich hat leider kein einheitliches Jugendschutzgesetz weshalb unterschiedliche Regelungen in unterschiedlichen Bundesländern gelten.

Alkohol:
• In den Bundesländern Wien, Niederösterreich und Burgenland gilt ein Mindestalter von 16 Jahren für den Konsum und Erwerb von sämtlicher Alkoholika.

• In den Übrigen Bundesländern gilt ein Mindestalter von 16 Jahren für gegeorenem Alkohol (sprich Bier, Wein, Sekt etc.), und 18 Jahre für den Konsum und Erwerb von Spirituousen und Alkopops.

Kärtnen: Bei Minderjährigen zwischen 16-18 Jahren existiert eine 0,5 g/l (0,5 Promille) Grenze beim Konsum in der Öffentlichkeit!

Tabakwaren:
In allen Bundesländer Österreichs gilt ein einheitliches Abgabealter von 16 Jahren für den Erwerb und Konsum von Tabakerzeugnissen.

Ausgehzeiten:
Burgenland: Zwischen 0-14 Jahren: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Zwischen 14-16 Jahren: 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Ab 16 Jahren: Keine Einschränkungen. (L.t: Dem Burgenländischen Jugendschutzgesetz: § 8 Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und bei öffentlichen Veranstaltungen)
Kärnten: Zwischen 0-14 Jahren: 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Zwischen 14-16 Jahren: 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Ab 16 Jahren: Keine Einschränkungen. (L.t: Gesetz vom 6. November 1997 über den Schutz der Jugend (KärntnerJugendschutzgesetz - K-JSG) StF: LGBl Nr 5/1998: § 8 Aufenthaltsverbote)
Niederösterreich: Zwischen 0-14 Jahren: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Zwischen 14-16 Jahren: 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Ab 16 Jahren: Keine Einschränkungen. (L.t: NÖ JUGENDGESETZ 4600–12 II. JUGENDSCHUTZ: §15 Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten)
Oberösterreich: Zwischen 0-14 Jahren: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Zwischen 14-16 Jahren: 24:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Ab 16 Jahren: Keine Einschränkungen. Ausnahme: bei Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn sie von einer Begleitperson begleitet werden. (L.t: (L.t: Landesgesetz über den Schutz der Jugend (Oö. Jugendschutzgesetz 2001 - Oö. JSchG 2001): § 5 Aufenthalt von Jugendlichen)
Salzburg: Zwischen 0-12 Jahren: 05:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Zwischen 12-14 Jahren: 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr (Ausnahme: in der Nacht auf Sonn- oder Feiertage: 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr). Zwischen 14-16 Jahren: 23:00 Uhr bis 05:00 Uhr (Ausnahme: in der Nacht auf Sonn- oder Feiertage: 00:00 Uhr bis 05:00 Uhr). Ab 16 Jahren: Keine Einschränkungen. (L.t: Gesetz vom 10. Dezember 1998 über die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg (Salzburger Jugendgesetz): § 24 Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten)
Steiermark: Zwischen 0-14 Jahren: 05:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Zwischen 14-16 Jahren: 05:00 Uhr bis 21:00 Uhr. Ab 16 Jahren: Keine Einschränkungen. Die Einschränkungen entfallenn wenn sie eine Aufsichtsperson begleitet. (L.t: Gesetz über den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen (Steiermärkisches Jugendgesetz - StJG 2013): § 15 Ausgehzeiten von Kindern und Jugendlichen)
Tirol: Zwischen 0-14 Jahren: 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Zwischen 14-16 Jahren: 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr. || Für Öffentliche Veranstaltungen gillt: Zwischen 0-14 Jahren: bis max. 22 Uhr bzw. 24 Uhr wenn in Begleitung einer Aufsichtsperson. Zwischen 14-16 Jahren: bis max. 01:00 Uhr. Ab 16 Jahren: Keine Einschränkungen. (L.t: Gesetz vom 24. November 1993 über die Förderung und den Schutz der Jugend in Tirol (Tiroler Jugendschutzgesetz 1994): § 13 Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten, § 15 Jugendzulässigkeit öffentlicher Veranstaltungen sowie § 14 Besuch öffentlicher Veranstaltungen)
Vorarlberg: Zwischen 0-12 Jahren: 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Zwischen 12-14 Jahren: 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Zwischen 14-16 Jahren: 05:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Zwischen 16-18 Jahren: 05:00 Uhr bis 02:00 Uhr. (L.t: Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend (Jugendgesetz) LGBl.Nr. 16/1999, 26/2004, 27/2005, 3/2008: § 12 Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten)
Wien: Zwischen 0-14 Jahren: 05:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Zwischen 14-16 Jahren: 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr. Ab 16 Jahren: Keine Einschränkungen. (L.t: Gesetz zum Schutz der Jugend (Wiener Jugendschutzgesetz 2002 - WrJSchG 2002): § 8 Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und Besuch von öffentlichen Veranstaltungen)
Die hier aufgeführten Regelungen beziehen sich nur auf Kinder und Jugendliche die nicht von einer Aufsichtsperson begleitet werden.

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