Die Wehrpflicht ist keine Dienstpflicht.
Mit der Wehrpflicht soll die Einsatzbereitschaft der Armee im Verteidigungsfall notfalls sichergestellt werden. Daher sieht das Grundgesetz die Möglichkeit vor, männliche Staatsbürger für einen bestimmten Zeitraum zum Dienst bei der Bundeswehr zu verpflichten.
Für Männer, die aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten wollen, besteht die Möglichkeit des Zivildienstes. Der Zivildienst war aber keineswegs für Leute gedacht, die einfach keinen Bock auf die Bundeswehr hatten oder lieber etwas im sozialen Bereich machen wollten.
Nur den Zivildienst einzuführen, würde also unter Zwangsarbeit fallen und wäre damit verfassungswidrig, würde aber auch gleichzeitig gegen internationale Konventionen wie die EGMR verstoßen. Die Wiedereinführung der Wehrpflicht wäre dagegen problemlos möglich, wenn auch nicht sinnvoll, angesichts der heutigen Herausforderungen.