Hallo,
ich habe bei Moneyhouse die Löschung meiner Daten ( Unternehmen & persönl. Daten ) schriftlich beantragt und heute habe ich ein Schreiben erhalten indem hervorgeht, dass Moneyhouse meiner Aufforderung nicht entsprechen kann.
Die Begründung: " Ihrer Aufforderung, sämtliche Daten zu Ihrer Person zu löschen, können wir nicht entsprechen. Daten aus öffentl. zugänglichen Quellen wie beispielsweise Handelsregister, Bundesanzeiger oder Unternehmensregister sind allgemein verfügbar und dürfen daher gemäß Bundesdatenschutzgesetz im Rahmen unseres Angebots zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch auf Geheimhaltung dieser Daten ist aufgrund der öffentl. Verfügbarkeit der Datenbestände nicht gegeben.
Wir sind jedoch bereit Ihnen entgegenzukommen und die Daten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus Kulanz aus dem Google-Index zu entfernen. "
Macht es sinn gegen Moneyhouse rechtlich vorzugehen ?
Auch wenn die Daten von öffentlich zugänglichen Quellen zur Verfügung gestellt werden,, heißt es ja nicht, dass diese Daten durch Moneyhouse gespeichert und zur Verfügung gestellt werden können und sie den Antrag auf Löschung ablehnen dürfen!?
Wie ist das rechtlich zu sehen? Hat jemand schon dieselbe Erfahrung?
Danke im voraus