Ähm, selbstverständlich kann deine Mutter einen Stromvertrag abschließen.

Einen weiteren! Rechnungsadresse ist Mutter mit ihrer Adresse, Lieferadresse ist deine und die Zählernummer ist ja auch unterschiedlich.

Gibt es das Problem bei ihrem Anbieter, dann einen anderen wählen.

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Bis 520€ war bisher ein Minijob, die Abgaben hat der Arbeitgeber getragen, du hast anscheinend auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet, deshalb hast du 520€ Brutto und Netto bekommen. Dem "Rechner" muß der Minijob-Status mitgeteilt.

Ein Job oberhalb der Minijob-Grenze ist sozialversicherungspflichtig mit Abgaben von AG und AN.

Nun bist du aber Student, d.h. du wirst (noch) eine studentischen KV oder so haben und das hat dann mit deiner Abrechnung nichts zu tun. Also muß das beim Rechner berücksichtigt werden. Dürfte so ähnlich wie beim Werkstudenten sein, also auch keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Es würden nur Beiträge zur Rentenversicherung von dir gezahlt werden und diese dann in der Gleitzone (Gleitzonenrechner).

Der normale Gehaltsrechner kann das so nicht ausgeben. In 2023 hättest du ca. 716€ netto gehabt. Das ist jetzt aber ein Rechner mit Werten aus 2023.

Versuche es doch mal mit einem Gleitzonenrechner und rechne die Werte für die KV und die AV wieder auf das Netto drauf. Sollte dann wohl passen.

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Hatte diesbezüglich gerade ein Gespräch, betrifft Handwerk, 10% Fehltage d.h. ca. 4 Monate / 80 Tage ca. sind kritisch, allerdings führt es nicht zwingend zum Ausschluss sondern es findet eine Anhörung von Betrieb und Schule statt ob der Prüfling trotzdem so weit ist, so die Auskunft.

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Ausbildungsvertrag, die Berufsschulzeugnisse (1x pro Jahr ?) und das/die Abschlusszeugnisse. Nur Kopien!

Sobald dein Ausbildungsvertrag unterschrieben war, warst du "in Wartezeit auf den nächstmöglichen Ausbildungsbeginn" und damit bestand Anspruch auf Kindergeld.

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Such doch bitte mal "Handwerkskammer Förderung Ausbildung".

Keine Ahnung ob es bundesweit Förderungen gibt aber in unserem Kammerbereich gibt es Förderungen. Musst mal schauen, ob es was für deinen Betrieb gibt.

Eigentlich wäre das aber die Aufgabe des Betriebes bzw. als Innungsbetrieb hätte er derartige Informationen z.B. per Mail auch bereits erhalten.

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Wie lange bist du schon in dem Betrieb?

Alles was auf der Abrechnung steht, also der Nettobetrag, muß an dich gezahlt werden. Egal ob per Überweisung, Scheck oder bar oder teils/teils.

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Riester vom Laien erklärt: Du sparst einen Geldbetrag, wenn du 4% vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen sparst, max. 2100 €/Jahr bekommst du vom Staat den vollen genannten Zuschuss, ansonsten nur anteilig. Ebenso gibt es steuerliche Ermässigungen, die sich natürlich nur auszahlen wenn man auch Steuern zahlt. Eltern bekommen je Kind weitere Zuschüsse.

Beim Riester solltest/bekommst du am Ende mind. deine eingezahlten Beträge wieder (aber was ist das in 50 Jahren wert?), über das Riestergeld kannst du während der Sparphase nicht frei verfügen allerdings jederzeit die Zahlung einstellen. Es gibt verschiedene "Sparformen" u.a. auch Wohnbauriester, wo man tatsächlich das gesparte Kapital u. die Zahlungen für Wohneigentum verwenden kann, nicht erst im Rentenalter.

Das ersparte Riesterkaptial soll eben sehr sicher sein.

Später, im Rentenalter müssen Abgaben auf die Rente gezahlt werden. Die Verträge haben laufende Kosten.

Das in Kürze u. unvollständig. Ob Riester sich für jemanden lohnt ist eher individuell und hängt auch von den Kosten ab! Besser ist immer eine Vorsorge, die sich auf mehreren Beinen stützt. Riester könnte eine sein aber m.E. nur wegen der "Sicherheit" und den staatlichen Zuschüssen.

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Hi, du bist besser als der Durchschnitt und du kannst reden. Das solltest du dir einreden. Was soll dir dann noch passieren?

Niemand will dich durchfallen lassen. Es wird wahrscheinlich nicht mal vergleichbar mit euren "Schuljahrs-Abschlussprüfungsvorbereitung" sein. Da wollten die Lehrer euch ärgern. Die Prüfer wollen niemanden durchfallen lassen. Du kannst dein Thema, alles wird gut.

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Ja wohnen bzw. eine Adresse brauchst du. So oder so, auch für ALG2.

Hast du dort, wo du bist, Verwandte, Freunde, Eltern von Freunden oder Schulkameraden? Vielleicht würden die übergangsweise helfen. Nutze deine Kontakte.

Ansonsten, örtliche Obdachlosenunterkunft? Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung sollte dir weiterhelfen können bzw. dir eine Beratungsstelle nennen können.

Beratung wirst du brauchen. z.B. evtl. erhalten deine Eltern noch Kindergeld für dich. Das würde dir dann als Unterhalt zustehen. Hast du schon eine Ausbildung abgeschlossen? Wenn nein, stehen auch die Eltern noch in der Pflicht.

Das Jobcenter würde wahrscheinlich verlangen das du wieder zu den Eltern ziehst. Wenn du aber wg. Arbeit oder Ausbildung woanders wohnen "musst", sieht das wieder ganz anders aus. Sollte es Gewalt in der Familie gegeben haben, kann auch niemand verlangen das du wieder zurück gehst.

Viel Glück

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Hatte vor kurzem ein Gespräch mit "unserem" Hermes-Zusteller.

Der sagt, man schaut schon genau ,wo man ggfs. ein Paket "einfach so" abstellt, das die Person persönlich integer ist z.B.

Die Problematik ist denen auch bewusst. Ggfs. wird natürlich auch Anzeige erstattet. Die kennen ihre Papenheimer auch. 15 Pakete kommen an, aber wenn es etwas wertvolles ist, auf einmal nicht....

(Habe gerade gestern Abend, nach 20 Uhr, noch ein Päckchen bekommen, zwar haben wir eine Abstellerlaubnis gegeben, hat aber trotzdem geklingelt weil lt. Absender etwas "Begehrtes" drin sein könnte. Der Zusteller fährt auch nicht aus Spaß nach 20 Uhr Pakete aus.)

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