Wenn Neigung zu Intelligenz gehört ja, wenn nicht Nein! Du kannst als Mensch übrigens nicht den Sichtwinkel eines Tieres einnehmen und schon garnicht mit den Sinnen des Tieres Vergleiche ziehen. Der Mensch hat andere Triebe die Tiere nicht toll finden.

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Bei innerliche Unruhe kann meditationsmusik helfen oder sogar auch selbst singen.

So macht man es auch bei einem Baby, wenn man es beruhigen möchte. Damit das Nervensystem runterfährt.

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Wie die Frau mit sich und ihrem Kleiderschrank umgeht, das kann damit zu tun haben wie sie es vorgelebt bekommen hat.

Dazu zählt auch ob sie sich schminkt oder zu einem besonderen Anlass schön wirken möchte.

Der Pfau zeigt sein schönes Gefieder. ;-)

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Wenn die Sicht oder Ansicht neutral wäre, dann würde sie sich dir nicht stellen. Es gibt nähe und auch distanz die man bei manchen Menschen entgegenbringt. Das liegt alleine daran wie du dich dazu entscheiden kannst oder willst.

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Ich würde auf keinen Fall das Gespräch auf das Thema Suizid lenken. Es wäre (vorsorglich, da verdacht) nur die Frage ok, ob es ihm gut geht und das würde ich nur fragen.

So kann man sich die Chance auftun das diese Person aus sich heraus geht. Alles andere würde ich weiter beobachten.

Wenn er die Frage stellt, wie Sie darauf kommen dann ansprechen das Sie es so fühlen als Teamchef und sich Sorgen, das ist auch menschlich.

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Wenn du damit sicherer fühlst um beim nächsten Sex geschützt zu sein ist es deine eigene Entscheidung. Sonst am besten bei einem Frauenarzt erkundigen.

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Weil sie damit jugendlich ist und sich weich anfühlt.

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Nein ist normal, mit fast 60 Jahren denkst du anders darüber. :D

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Wie seht ihr Artikel 12a unseres Grundgesetzes?

Artikel 12a unseres Grundgesetz ist die Grundlage für die Wehrpflicht. Die Wehrpflicht wurde zwar 2013 ausgesetzt, jedoch besteht der Artikel im Grundgesetz natürlich fort und kann auch jederzeit durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages angewandt werden.

Was ich jetzt mal abgesehen von der Wehrpflicht am Artikel 12a kritisch sehe, ist Absatz 4. Er besagt, dass wenn der Verteidigungsfall besteht, Frauen nicht zum Dienst an der Waffe verpflichtet werden dürfen. Männer dürfen nach Absatz 1 jedoch verpflichtet werden. Frauen dürfen gemäß dieses Artikel nur zu "zivilen Dienstleistungen" verpflichtet werden.

Artikel 12a
(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
(4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.

Und wie ist dieser Artikel bzw. Absatz mit

Artikel 3 Grundgesetz vereinbar ?
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

Ich glaube ja hier liegt "verfassungswidriges Verfassungsrecht" vor.

Mir ist klar, dass Männer gemäß Artikel 12a Absatz 2 auch den Kriegsdienst verweigern können. Jedoch liegt meines Erachtens trotzdem eine gesetzlich festgelegte Ungleichbehandlung bzw. Ungleichbetrachtung vor.

(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.

Hier noch mal meine Frage: Wie seht ihr das? Wie ist eure Meinung dazu? Findet ihr den Artikel bzw. Absatz noch zeitgemäß? Oder würdet ihr ihn ändern, sodass eine tatsächliche rechtliche Gleichberechtigung vorliegt?

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Ich würde den Artikel so ändern das keine Frau an die Waffe gehört, da es ihrer Natur widerspricht.

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