Hallo,
Also erst einmal etwas zur Farbe der Gläser. Um für den Straßenverkehr tauglich zu sein müssen Brillen signallichttauglich sein, dass heißt sie dürfen
durch ihre Tönung keine Verkehrsschilder oder Lichtzeichen in ihrer Farbe verändern.
Dann etwas zur Tönungsstufe.
Verkehrstauglichkeit:
Als verkehrstauglich gelten Sonnenschutzgläser der Kategorie 0,1,2 oder 3, d.h. die Lichtreduktion darf 92% nicht überschreiten. Bei getönten Autoscheiben wird eine maximale Reduktion von 85% empfohlen.
Nachtfahrtauglichkeit:
Internationale Norm: (ISO/FDIS 14889:1997(E))
Bei korrektionsgläsern darf die Lichtreduktion maximal 25% betragen.
Europäische Norm: (EN 1836:1997)
Hiernach ist eine maximale Lichtreduktion von 20% zulässig.
Über all diese Dinge kann dich aber auch dein Augenoptiker informieren.