lass dich möglichst rückwirkend krankschreiben- einen anspruch auf lohnfortzahlung hast du nicht, wenn du aus mangel an aufträgen nicht gebraucht wirst- zumal du ja nicht zur stammbelegschaft gehörst....

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mir ist noch was eingefallen- wenn die haftpflicht das nicht übernimmt, weil ihr in einem haushalt wohnt, müsste doch die hausratversicherung in dem moment greifen.... oder irre ich mich da?

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klingt nach mainboard- wie alt ist der rechner?

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ja- dein name ist im melderegister unter der adresse zu finden- kurzer abgleich reicht.

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ab einem jahr zusammenwohnen- mit gemeinsamer haushaltskasse, kannst du dazu verpflichtet werden- aber nur bis die mutter der kinder eine neue beziehung eingeht, in der auch eine gemeinsame haushaltskasse geführt wird(würde ich ihr nicht verraten).

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es kommt darauf an, ob die schnecke handgemacht ist- normal fallen aber die schnecken sowieso etwas grösser aus, als die stäbe.

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der fehlende schutzinstinkt... männer mussten sich schon immer wehren- frauen konnten sich drauf verlassen, von ihren männern beschützt zu werden. sieht man schön an den spielen kleiner kinder. die jungs kloppen sich um einen ball, obwohl für jeden einer da wär(platzhirschverhalten)- die mädels sitzen einträchtig mit ihren püppis da und spielen teerunde....

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da liegt es an deinem verhandlungsgeschick. ab 16 jahren darfst du ja mit einverständniss deiner eltern bis22.00uhr sogar in kneipen und diskotheken. weiße deine eltern doch da mal drauf hin- zeitgleich könntest du versuchen, durch die blume zu vermitteln, das du dich dabei fühlst, als würden deine eltern dir nicht trauen. wenn sie mit dem argument sicherheit (was ja soweit nicht hergeholt ist) kommen, sag ihnen, das sie dich nicht dein ganzes leben in watte packen können. nichtsdestotrotz bist du natürlich minderjährig- deine eltern können dir also weiterhin die zeit vorschreiben- also sieh zu, das du freundlich bleibst ;o)

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warum? ist es so hip; toll und stylisch die eigene heimat nicht zu kennen, aber dafür zu wissen, wo welche postleitzahl auf malle zu finden ist??? kannst du dir eventuell vorstellen, das deine eltern arbeiten müssen, um solch einen urlaub zu bezahlen? ich vermute stark, deine geschwister waren auf klassenfahrt oder ähnlichem, als sie im ausland waren- das sind pflichtveranstaltungen, die bei bedarf auch noch vom staat finanziert werden. ist also mit einem selbstgebuchten urlaub nicht zu vergleichen. wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, stell dir mal ein paar fragen: 1: wer bezahlt deine miete, deine klamotten; technik etc 2: wer hat sich in den letzten jahren um dich gekümmert, wenn du krank warszt, oder es dir seelisch schlecht ging? 3: wer hat dir dein leben erst ermöglicht?

stimmt... deine eltern sind total ungerecht... du tust mir leid ehrlich! zu deiner information: ich bin auch noch nie geflogen. sind da jetzt auch deine eltern schuld?^^

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er muss euch um einen termin bitten- hat aber das recht, die wohnung vorzuzeigen- allerdings nicht unangemeldet und schon garnicht am wochende. google mal wohnungsbesichtigung -zustimmung des mieters. da wird dir geholfen!

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mir hat man drei auf einmal gezogen- ich bin dann eine woche mit ner dicken und grünen wange herumgelaufen. hat aber weniger weh getan, als es jetzt klingt. auf jeden fall nach der op chlohexamed verlangen- das betäupt, und tötet die keime in der wunde. ist aber teuer...

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wenn das andere da gekauft wurde, es nicht beschädigt ist, und du die differenz zahlst, sind deine chancen relativ gut. ich kaufe alle technik aus diesem grund bei saturn- die nehmen ohne zu murren zurück, wenn ein triftiger grung vorliegt.

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halt dich fern von dem jungen- sonst wird es nicht lange dauern, und er haut DIR die nase platt. er betrachtet dich schon jetzt als sein eigentum und begeht sogar strafbare handlungen, um seinen besitzanspruch durchzusetzen..... nimm die beine in die hand mädel!!!

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Nachbargrundstück wird bebaut und aufgefüllt.

Habe da mal eine bescheidene Frage,

wir bewohnen ein Einfamilienhaus (Eigentum). Neben uns links wird gebaut. Die Bauherrenfamilie war auch zur Unterzeichnung des Bauplanes bei uns. Über die Gartengestaltung wurde nie gesprochen. Ist ja auch egal. Wir sind eine gemischte Siedlung. D.h. es gibt klassischen Baustil, Pultdach, Toscana, 2 Geschossig etc. Finden wir persönlich auch schön. Nachdem unsere Nachbarn den Rohbau fertig gestellt haben uns aufgefallen, das das Haus von Niveau zur Strasse (Südseite) hin ziemlich identisch mit unserem Haus ist. D.h. Erdgeschoss ebenerdig zur Strasse. Der Hausrückseitige Garten von unserem Haus und von unseren Bestandsnachbarn rechter Hand ist vom Niveaus her so, dass die Kellerfenster ab Fensterbrett oberirdisch sind. Die Grundstücke fallen nach hinten ab. Die neuen Nachbarn planen ihren Garten/Grundstück wie folgt: Es wird das gesamte Grundstück komplett bis zum erdgeschoss rundherum aufgefüllt. Der Rückseitige Garten ist dann vom Niveau her mindestens 1,50 m höher als unser Garten. An der Grenzlinie zu unserem Garten haben die Nachbarn nun eine massive Stützmauer (lichte Höhe zu unserem Grundstück mindestens 1,20-1,50 m) errichtet. Die Mauer wurde als Grenzbau zu unserer Grundstücksgrenze errichtet. Mit meinem Mann diskutiere ich gerade, ob so eine Mauer durch uns genehmigungspflichtig war oder ist. Wir sind da ein wenig unterschiedlicher Meinung.

Noch ein Problem ist, dass unsere Garage angrenzend an das Nachbargrundstück ist. Durch das Auffüllen des Grundstücks wurde unsere Garagenwand auch um ca. 1 Meter aufgefüllt. Die Mauer ist im Rohbau verputzt. Aber der Bitumenanstrich zur Kellerabdichtung (Garage ist unterkellert) wurde damals (vor ca. 4 Jahren) nur bis zur damaligen lichten Höhe angewendet. Müssen die Nachbqarn die Garage nochmals freilegen, damit wir die Abdichtung noch bis zur jetzigen Höhe nachbessern können? Hoffe es wurde von mir verständlich geschrieben. Wir wollen auch keinen Streit mit unseren Nachbarn. Die Unklarheiten sind rein von Interesse.

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prinzipiell musste der nachbar euch nicht fragen wegen der mauer- solange sie auf seinem grundstück steht. was die garage angeht: der nachbar ist verpflichtet, fremde bausubstanz zu erhalten- auch wenn er seine eigene aufwertet. das heisst im klartext: wenn er sein grundstück höher macht, ist er dafür verantwortlich, das an eurer garage keine schäden entstehen. notfalls hat er für das bitumen, das nötig wird, um die garage zu sicher, aufzukommen- ausserdem würde ich mir einen statiker bestellen- denn ich würde anzweifeln, das beim bau der garage ein zusätzlicher seitendruck auf die wand eingeplant wurde.

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das geht durchaus. geh mal zum zahnarzt- ich hatte das gleiche problem. bei mir war es ein schief gewachsener weißheitszahn, der die anderen zusammengeschoben hat. schmerzen hatte ich keine- bis besagter zahn einfach auseinander brach- deswegen: mach dich zum arzt!!!

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du solltest dir die frage stellen, ob du wegen solcher oberflächlichkeiten gemocht werden willst, oder wegen deines charakters; deiner auffassungsgabe und deiner leistungsbereitschaft. die meisten von denen, die in der schulzeit "cool" waren, sind heute arbeitslose penner, die noch"oben bei mutti" wohnen....

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