Den gesamten 01.01. darfst du rein theoretisch böllern.
Generell: nein!
Aber: es stellt sich schon mal die Frage, wo sich das Ganze abspielte: an einem Bahnhof oder an einer Straße, die für den grenzüberschreitenden Verkehr von Bedeutung ist? Oder bis zu 30 km Luftlinie zur Grenze an einen Nachbarstaat? Dann ja! Da würde das Ganze in die so genannte schleierfahndung fallen. Oder aber, es wurde in der Nähe eine Straftat begangen und du siehst zufällig so aus, wie der Täter beschrieben wurde.
Wenn aber keinerlei Anhaltspunkte vorliegen, dass du eine Straftat begangen haben könntest oder du dich nicht im Gebiet der schleierfahndung befindest, dann: nein!
Das kommt drauf an, ob das Gericht rechtzeitig davon Kenntnis erlangt. Aber ich glaube, in diesem speziellen Fall liegt das zweite Delikt zu nah am Gerichtstermin vom ersten Delikt.
Generell ist das aber möglich und wird auch so praktiziert.
Kommt aufs Bundesland an.
Weiß das niemand? :(
Nein, das habe ich schon probiert, kapiere es nur nicht ganz. In der Zeit, in der du deinen dummen Kommentar abgegeben hast, hättest du mir auch helfen können
Sind denn die Extensions dadurch beschädigt, also nicht mehr weiterverkäuflich?
Gegen Jan Böhmermann wird eventuell wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten gem. § 103 StGB ermittelt.
Hierbei ist lt. Gesetz eine Haftstrafe bis zu 3 Jahren möglich. Eine Verurteilung zu einer Haftstrafe ist aber, meiner Einschätzung nach, eher unwahrscheinlich, wenn Herr Böhmermann juristisch gesehen bisher ein unbeschriebenes Blatt war bzw. derzeit nicht unter offener Bewährung steht.
Hallo,
kommt drauf an. Tendenziell würde ich so etwas eher als zivilrechtliche Problematik einstufen, was bedeutet, dass die Polizei damit eher weniger am Hut hat. Sollte jetzt natürlich der Hundehalter beispielsweise trotz mehrfacher Aufforderung zuvor den Hund nicht angeleint haben, dann könnte es auf eine fahrlässige Körperverletzung hinauslaufen. Da wiederum wäre die Polizei der richtige Ansprechpartner.
Und zu demjenigen, der sich über den falsch erzogenen Hund lustig macht: da wird sehr wohl etwas von der Polizei unternommen. Beispielsweise wird die Hundestaffel mit einer Überprüfung des Hundes beauftragt, wie er zum Beispiel auf gewisse Reize reagiert. Außerdem kann das Landratsamt verständigt werden, das beispielsweise eine Leinenpflicht oder eine Maulkorbpflicht anordnet.
Hallo,
hier mal für dich eine Antwort: In einem STRAFverfahren darf dir die Polizei von sich keinerlei Akteneinsicht geben, was z. B. auch bedeutet, dass du nicht mal einen Abdruck deiner Vernehmung mit nach Hause nehmen darfst.
Bei einem VERKEHRSORDNUNGSWIDRIGKEITENverfahren allerdings ist die Polizei Herr des Ermittlungsverfahrens und somit befugt, dir, beispielsweise zur Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall, die Personalien des Schädigers auszuhändigen.
Hi, um das ganze nochmal zusammenzufassen:
Wurfmesser sind komplett erlaubnisfrei. Sollte es sich dabei um beidseitig geschärfte Klingen handeln, kann es jedoch zur Hieb- und Stoßwaffe werden.
Wurfsterne hingegen sind komplett (Führen, Besitz, Überlassen) verboten. Beim Umgang mit einem solchen Gegenstand würdest du ein Vergehen ( = Straftat) nach dem WaffG begehen.
Das geht nur bis zu einer bestimmten Uhrzeit. Auswählen kannst du es dann bei der Bestellübersicht, kurz bevor du auf "Bestellung abschicken" klickst.
https://de.wikipedia.org/wiki/Franzosen#Moderne_Mythen_.C3.BCber_antike_Vorfahren
Ich würde es so schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider habe ich heute Morgen unser vereinbartes Vorstellungsgespräch verpasst. Ich bin jedoch nach reiflicher Überlegung zu dem Schluss gekommen, dass ich nicht mehr an der Praktikumsstelle in Ihrem Unternehmen interessiert bin. Zudem hat sich für mich eine neue berufliche Möglichkeit ergeben, die ich sehr gerne wahrnehmen würde.
Die entstandenen Unanehmlichkeiten bedauere ich sehr.
Freundliche Grüße
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Zack, fertig. Du bist nicht die erste und wirst auch nicht die letzte sein, der unentschuldigt nicht zu einem Vorstellungsgespräch erscheint. So wie oben geschrieben, wahrst du halbwegs dein Gesicht. Nichtsdestotrotz wirst du bei der Firma wohl nie mehr arbeiten können ;)
Hast du das irgendwo schriftlich, dass ihr eine Lieferung / Bereitstellung des Buches vor Weihnachten vereinbart habt? Wenn ja, könnte das Bestandteil des Kaufvertrags sein, welchen der Buchhändler somit nicht erfüllt hat.
Hallo,
ganz wichtig sind die Bankdaten des vermeintlichen Verkäufers. Außerdem alle Daten, die du über ihn hast, also auch eine mögliche Emailadresse, euren Chatverlauf und eine Kopie eines Kontoauszugs von dir, womit du beweisen kannst, dass du gezahlt hast. Das sind die wichtigsten Sachen, die die Polizei braucht.
Wenn sie nachweislich falsche Tatsachen über dich behauptet und weiß, dass die falsch sind, dann ist es eine Verleumdung. Das, für sie, etwas weniger schlimme wäre die Üble Nachrede, wenn sie das einfach so behaupten würde, ohne groß darüber nachzudenken.
Links zu den Paragraphen aus dem StGB wurden ja schon gepostet.
Da du verletzt warst, wurde gegen den anderen Unfallbeteiligten (so er denn der Unfallverursacher war) ein Strafverfahren eröffnet. Dein Rechtsanwalt kann ein Gesuch zur Akteneinsicht stellen, jedoch ist es der Polizei nicht erlaubt, Auskünfte zu erteilen. Diese Auskunft erteilt nur die Staatsanwaltschaft. Das läuft dann so, dass dein Anwalt die Akte anfordert und dann auch bekommt, in der Regel für wenige Tage nur.
Ich denke, dein Chef wird da nachsichtig sein, wenns erst sein zweiter Tag ist... Und wenn von den Kollegen auch keiner böse ist, dann wird das wohl in dem Hotel auch nicht so schlimm sein, wenn das mal passiert. Würde mir nicht allzu viele Gedanken machen
ja, sollte funktionieren