Hallo,

euer Chat sieht nicht gerade nach Freundschaft aus. Macht euch nichts vor, da ist nach wie vor mehr im Spiel. Aber das entscheidet ihr.

Zu den gemeinsamen Verträgen kann ich raten: Es kommt immer darauf an, wer von euch genau Vertragspartei ist. Wenn beide es sind und nur einer nutzt den Vertrag, dann solltet ihr euch darauf einigen, dass die Person, die den Vertrag nicht nutzt, aus dem Vertrag aussteigen kann. Solltet ihr gemeinsame Schulden https://scheidung.link/Schulden in der Ehe) haben, ist das Thema von besonderer Brisanz. Denn wenn ihr beide gemeinsam den Darlehensvertrag geschlossen habt, könnt ihr beide auf den vollen Betrag in Anspruch genommen werden. Die Bank kann sich dann aussuchen, gegen wen sie vorgeht.

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JA ich bin M

Nein, mich hat die Scheidung finanziell nicht ruiniert. Und das hatte einen einfachen Grund: Online Scheidung

Dadurch musste ich nur mit meinem Anwalt telefonieren - und schon wusste ich, wie ich meine Scheidungskosten maximal senken kann. Am Ende hatte ich nur 50% einer herkömmlichen Scheidung bezahlt. Ein wenig Selbstanstrengung erfordert es schon - aber es lohnt sich!

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Hallo KATBER,

ohne Scheidung kann dein Ex-Mann natürlich nicht heiraten - soviel ist klar. Das bedeutet aber auch, dass er aktuell ein großes Interesse an einer möglichst schnellen Scheidung haben dürfte. Von daher hat er bei der Scheidung einen größeren zeitlichen Druck als du. Das kannst du für dich nutzen, indem du ihm bspw. das Stellen des Scheidungsantrags überlässt. Dadurch muss er die Gerichtskosten vorschießen, wird also direkt in Zahlung genommen.

Nun frage ich mich, wie du auf die Idee kommst, dass du 2/3 der Kosten tragen musst, nur weil du mehr verdienst? Das ist so nämlich nicht ganz richtig. Die Einkommen beider Ehegatten werden nämlich addiert und mal drei genommen, um den Gegenstandswert zu ermitteln. Daran orientieren sich schließlich die Scheidungskosten, die in der Regel beide Ehegatten zu gleichen Anteilen bezahlen.

"In der Regel" sage ich deshalb, weil die Anwaltskosten variieren könne, je nach dem, wie teuer der beauftragte Anwalt ist. Genau gleich sind die Anwaltskosten nur dann, wenn beide Ehegatten sich einen Anwalt "teilen". Dafür sollten die Ehegatten untereinander die schriftliche Vereinbarung treffen, dass sie Kosten für den einen Rechtsanwalt zur Hälfte unter sich aufteilen. Die Gerichtskosten zahlen beide Ehegatten hingegen genau zur Hälfte.

Keine Scheidungskosten entstehen für dich nur dann, wenn du zur Prozesskostenhilfe berechtigt bist. Das sind jedoch Sozialhilfeempfänger und Personen mit extrem geringem Einkommen - also nicht du viel mehr als dein Mann verdienst.

Am kostengünstigsten ist die Variante der einvernehmlichen Scheidung. Dadurch sparst du insgesamt 44% der Scheidungskosten. Dafür müsstest du dich jedoch mit deinem Ex-Mann über streitige Scheidungsthemen einigen, sodass nur ein Anwalt zur Einreichung des Scheidungsantrags benötigt wird.

Viele Grüße, blumenvase

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Hallo,

in diesem Fall würde es aufjedenfall zulässig sein, eine kurze Frist zu setzen. In jedem Fall besteht für sie kein Recht (mehr), in der Wohnung zu verbleiben. Notfalls wirst du einen Gerichtsvollzieher beauftragen müssen, nachdem du sie aus deinem Haus geklagt hast.

Möglicherweise musst du ihr Unterhalt zahlen, wenn sie auszieht. Dieser Anspruch ihrerseits besteht allerdings nicht, wenn sie zumutbar arbeiten gehen könnte, dies aber nicht tut. Ich denke, dass in deinem Fall die rechtliche Lage relativ leicht zu beurteilen ist. Viel schwieriger ist die Durchsetzung deines Rechts. Vielleicht kannst du ihr einen Anreiz geben, auszuziehen oder du rufst ihre Eltern oder Freunde an, die sie rausholen sollen? Wäre das eine Möglichkeit?

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Weltoffenheit solltest du nicht mit der Zulässigkeit von Untreue verwechseln. Fremdgehen ist in dem Sinne kein unmittelbarer Scheidungsgrund, weil dieser Umstand keine unzumutbare Härte für den Ehegatten darstellt, in der Ehe für mindestens ein Jahr zu verbleiben.

Nach Ablauf dieses Jahres (Trennungsjahr) ist die Scheidung dann aber in jedem Fall möglich. Ob dann ein triftiger Grund vorliegt, ist egal.

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Hallo Brutus,

das ist allgemein ein super interessantes Thema, das für viele Aktionäre, die sich scheiden lassen, eine hohe Relevanz hat.

In deinem konkreten Fall hättest du durch einen Ehevertrag dein Aktienvermögen von der Erfassung beim Zugewinnausgleich ausschließen können. Jetzt ist es natürlich so, dass der Anteil deines Vermögens, den du während der Ehezeit mehr als die angehäuft hast, zur Hälfte geteilt wird. Die unterschiedlichen Depotwerte lassen sich vielleicht dadurch erklären, dass die Aktien seit der Aufteilung einen unterschiedlichen Kursverlauf aufweisen oder, dass du schon vor der Ehe Aktien erworben hattest.

Hinsichtlich der unterschiedlichen Kapitalertragssteuer muss ich fragen, wie das zustande kommen soll? EIgentlich kann es hier nur um den Freibetrag i.H.v. 801 EUR gehen.

In der Regel bietet es sich aber an, sie mit Geld auszubezahlen, damit du eine Aktien vollständig behalten kannst. Wie auch immer, ich hoffe, dass dir meine Antwort weiterhilft und wünsche dir alles Gute!

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Das Trennungsjahr beibehalten

Hallo Hubiaha,

laut Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Was die Verfassung vorgibt, muss auch der Geber einfacher Gesetze beachten.

Jedenfalls verdeutlicht Art. 6 GG, dass die Ehe etwas besonderes und zudem schützenswert ist. Unter dem Aspekt der Schutzwürdigkeit kann unter anderem verstanden werden, dass geschlossene Ehen nicht leichtfertig geschieden werden sollen. Der Gesetzgeber hält es für notwendig, ein Trennungsjahr als Beweis der Ernsthaftigkeit des Scheidungsanliegens zu fordern, um dieses Ziel zu erreichen.

Dies rührt sicherlich auch daher, dass die Ehe als Institut in Deutschland stets durch die christliche Dimension geprägt worden ist. Hier heißt es, dass nur der Tot einmal geschlossene Ehen scheiden kann. Weltlich ist es nun nicht der Tot, sondern lediglich ein Trennungsjahr und ich finde, dass hier seitens des Gesetzgebers ein guter Mittelweg gefunden wurde, die Ernsthaftigkeit und Bedeutung der Ehe zu wahren und gleichzeitig den Ehegatten angemessene Möglichkeiten und Wege der Scheidung zu ermöglichen.

VG, blumenvase

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Hallo,

im schnellstmöglichen Fall dauert so ein Scheidungsverfahren ca. 6 - 7 Monate.

Der Versorgungsausgleich nimmt davon einen nicht unerheblichen Zeitraum in Anspruch. Das liegt daran, dass die von dir und deinem Ehepartner erworbenen Ansprüche ausgeglichen werden müssen, wenn nichts anderes in einem evtl. vorhandenen Ehevertrag vereinbart ist. Damit das Gericht den Versorgungsaugsleich vornehmen kann, benötigt es Auskunft über die von dir und deinem Ehepartner erworbenen Rentenansprüche, ob betrieblicher, privater oder gesetzlicher Art. Bis die gesetzliche Rentenversicherung darüber Auskunft erteilt, dauert im Durchschnitt ca. 3 Monate. Das ist auch der Grund, weshalb Scheidungsverfahren oftmals unnötig lange dauern.

Da hilft in deinem Fall wohl nichts als Warten. Dennoch wünsche ich alles Gute für das weitere Scheidungsverfahren!

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Mann droht ständig mit Scheidung?

Guten Morgen meine Lieben,

mein Mann und ich sind seit 11 Jahren zusammen und 2,5 Jahre verheiratet. Wir haben 2 Kinder im Alter von fast 3 Jahren und 9 Monaten.

Seit unser zweites Kind auf der Welt ist, streiten wir uns ziemlich viel. Es geht hauptsächlich darum, dass ich mehr Hilfe erwarte, und er sagt, er müsse mir nicht noch mehr helfen, da er arbeiten geht und auch mal Ruhe braucht.

Er ist generell in letzter Zeit fast nur noch schlecht gelaunt...wenn man ihn fragt, warum (wenn es gerade keine offensichtlichen Streitereien gibt), sagt er immer, dass es nicht an uns liegen würde, sondern an den vorgegebenen Strukturen im Leben. Seine Arbeit macht ihm keinen Spaß, aber er will nicht kündigen, da er dort recht gut verdient.

Ich habe ihm schon mehrfach gesagt, dass er das ruhig machen kann, wenn er sich vorher eine neue Arbeit sucht, und dass ich ja auch arbeiten gehen könnte, um den jetzigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Will er nicht, da er mit 2 Kindern gleichzeitig überfordert ist, wenn er aufpassen muss, während ich arbeite.

Ich wollte auch schon mit ihm darüber sprechen, wie wir es denn schaffen, dass jeder seine Bedürfnisse nach Ruhe mal erfüllen kann, ohne dass einer von uns beiden ständig in den sauren Apfel beißen muss. Es ist nämlich derzeit so, dass ich noch nicht einmal mehr ein Hobby habe, dem ich nachgehen kann, was mich mitunter ziemlich unzufrieden macht. Sein Hobby ist sein PC, dem er einigermaßen regelmäßig nachgeht. Er möchte aber scheinbar nicht darüber sprechen, da er immer wieder ausreden hat, warum es jetzt gerade nicht passt. Beschwert sich aber laufend, dass er kaum Zeit für sich hat.

Seit Monaten droht er mir nun mit Scheidung, wenn das alles so weitergeht und ich ihm nicht mehr den Rücken freihalte, oder seine Leistung einfach anerkenne, oder ich nicht aufhöre, ständig zu motzen (meistens werde ich motzig, wenn er mal wieder seine schlechte Laune an mir auslässt) etc...

Wenn wir uns in die Wolle bekommen, übertönt er mich häufig und lässt mich nicht mehr aussprechen, würgt mich also quasi einfach ab und somit ist das Thema für ihn gegessen.

Mit dem Respekt meinerseits geht's sichtlich auch immer weiter bergab, so dass ich ihn jetzt dummerweise auch noch "blödes A..." genannt habe. Über meinen Schatten zu springen und mich zu entschuldigen, fällt mir jetzt aber ungemein schwer...

Habt ihr Erfahrungen mit solchen Situationen? Bekommt man das irgendwie wieder in den Griff, oder war es das jetzt? Bei dem Gedanken tun mir meine Kinder einfach unheimlich leid...

Vielen lieben Dank! :)

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Hallo Filou,

ersteinmal großen Respekt dafür, dass du deine Geschichte hier so ausführlich schilderst. So kann man wirklich gut nachvollziehen, was geschehen ist und wie es dir damit geht. Auf mich macht dein Mann den Eindruck, als sei er gerade in der Pubertät. Sein Verhalten ist wirklich nicht in Ordnung. Er ist stur, reagiert ablehndend und beschäftigt sich offenbar lieber mit seinem PC als seinen eigenen Kindern. Dass er dann auch noch mit der Scheidung droht, geht nach meinem Empfinden viel zu weit. Sein Bedürfnis nach Ruhe sollte eigentlich mit Hilfe im Haushalt zu vereinbaren sein. Und die Probleme bei der Arbeit kann man immer ändern, da hast du ja auch schon Vorschläge gemacht.

Ich denke, du solltest dich aufkeinenfall von ihm erpressen lassen. Du machst wirklich einen gesunden Eindruck, er nicht. Deshalb solltest du dich nicht von ihm krank machen lassen. Wenn es tatsächlich zur Scheidung kommt, empfehle ich dir eine einvernehmliche Scheidung. Bis dahin kommt es aber hoffentlich bei euch nicht.

Alles Gute wünscht blumenvase.

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Hallo Momo,

Kniffe und Tricks wie du sie dir vorstellst, gibt es wohl nicht. Dennoch kann dir ein paar hilfreiche Tipps geben.

Am Ende fährst du immer besser, wenn du nicht gegen deine Partnerin vorgehst, sondern versuchst, die Scheidung mit deiner Frau einvernehmlich zu lösen. Es gibt das Modell der Einvernehmlichen Scheidung und der Online Scheidung (beides kombinierbar). Dabei solltest du darauf achten, alle wesentlichen Streitfragen wie Kinder, Unetrhalt, Aufteilung des Hausrates einvernehmlich mit deiner Frau zu klären. Am Ende sparst du auf diesem Wege sehr viel Geld, selbst wenn du Kompromisse eingehst. Das liegt an einer Reduzierung des Gegenstandswertes, weil das Verfahren nicht komplex ist und an weniger Gerichts- und Anwaltskosten, weil schlicht weniger Zeit zur Bearbeitung deiner Scheidung benötigt wird.

Ich hoffe, dass ich dir mit diesem Tipp weiterhelfen kann. Alles Gute wünscht blumenvase.

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Eltern trennen sich und Mama macht mir ein schlechtes Gewissen ?

Hallo,

ich bin 15Jahre alt und Habe 2schwestern.Eigentlich hat mein Vater sich schon vor 2Jahren von meiner Muttergetrennt(aber noch nicht vor gericht etc.)und ist dann in die Wohnung unter uns gezogen. Ich und meine Mutter haben aber seit ca. 5Jahre kein gutes Verhältnis mehr weil sie mich manchmal so runterzieht dass ich wirklich nicht mehr kann,dass istja vielleicht ganz normal in meinem Alter aber bei ihr ist es wirklich so schlimm dass schon ihre Freunde und Familie sagen dass sie psychisch krank sei und sich von ihr abwenden.Früher war ich jedoch immer Mama-Kind und hab immer ihre ,,Liebe“ gebraucht. Seit dem sich mein Vater jetzt aber von ihr getrennt hat ist sie so am Ende und dreht durch dass ich schon Angst vor ihr hab weil ich weiss zu was sie in Stande ist.Vor 2Wochen hat meine Mutter herausgefunden das mein Vater eine neue Freundin hat,was ja eigentlich auch Ok ist,weil sie schon seit 2 Jahren nicht mehr zsm sind.(Die Freundin meines Vaters ist die Mutter einer Freundin meiner kleinen Schwester).Das ist für uns Kinder auch ok weil wir uns für unseren Vater freuen aber Mama findet das total schlimm,was ich teilweise auchverständlich finde weil sie meinen Vater wohl noch liebt,obwohl sie die letzten Jahre ganz schlimm zu ihm war.Meine Mutter hat meinen Vater sofort aus dem Haus geschmissen ,was beiden gehört und hat seine Sachen vor das Haus seiner Freundin geschmissen an ihre Tür geklopft und geschrien dass ihre Kinder sogar Angst hatten. Sie hat sich garnicht mehr unterKontrolle und sagt Dinge die man eigentlich nicht akzeptieren kann z.B geht sie zu meiner 11jährigen Schwester und sagt:,,dein Vater bumst jetzt die Mutterdeiner Freundin“ etc.Mein Vater hat jetzt ein Haus gefunden in welches er ziehen kann und wir alle Kinder mitkommen könnten.Er und wir wollen eine Wechselregelung,das heißt eine Hälfte der Woche bei ihm und die andere bei ihr. Das würde auch super klappen,da sie im gleichen dorf wohnen würden.Mein Vater würde meiner Mutter dennoch für ein Jahr helfen dasHaus abzubezahlen etc. was keiner verstehen kann dass er so großzügig ist,nachdem was sie alles getan hat.Dennoch kommt Mama damit nicht klar und möchte dass wir immer bei ihr sind..das werdeich nicht können weil ich es mit ihr nicht aushalten werde. Jetzt sagt sie dasswenn wir nicht bei ihr bleiben,sie wegziehen muss,da sie dasHaus nicht halten könnte( jeder sagt es würde klappen)und uns Kinder garnicht mehr sehen kann und dass sie daran kaputt geht und krank werden würde,dann kommt sie auchnoch damit dass ihr Mutter tot ist und natürlich bekomme ich dann immer Mitleid.außerdem erzählt sieuns immer von deren Liebesgeschichte.Ich kann mir das alles nicht mehr anhören und das macht mich echt fertig.Ich sage ihr immer das ich das nicht kann aber sie macht trotzdem immer weiter.Ich weiss nicht was ich machen soll da sie halt wirklich meine Mutter istund ich nicht mit dem Gewissen leben könnte sie alleine zu lassen.Trotzdem weis ich dass es mir bei Papa besser ginge.

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Hallo Lusie,

so eine Trennung ist nie einfach, aber bei dir scheint sie echt besonders schwierig zu verlaufen. Offenbar hat deine Mutter ihren SInn für rationales Denken mehr oder minder verloren. Sie denkt und argumentiert rein emotional, was die Sache natürlich sehr kompliziert für dich macht. Wenn du einen Rat brauchst, kann ich dir nur sagen, dass das vorgeschlagene Wechselmodell absolut interessengerecht wäre. Lass dich von der Gefühlsduselei deiner Mutter nicht so sehr beeinflussen, lass dir von ihr kein schlechtes Gewissen einreden. Sie hat dann noch genug von dir und du könntest dich zumindest die Hälfte der Woche erholen. Außerdem würde deine Mutter, so schätze ich, mit der Zeit entspannter und du könntest eine angenehmere Zeit bei ihr verbringen. Bei der Abbezahlung des Hauses hilft dann ja sogar dein Vater, sodass er sogar über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinaus einspringt.

Alles Gute und viel Glück wünscht dir blumenvase.

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Hallo Sandra,

wenn das Kind bei dir lebt, muss dein Mann solange Unterhalt zahlen, bis das Kind fertig mit der Ausbildung ist. Dies kann unter anderem bis zum 25. oder 26. Lebensjahr des Kindes dauern. Um deinen Unterhaltsanspruch musst du dir also vorerst keine Sorgen machen.

VG, blumenvase

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Hallo Dietrich,

doch, der Mann muss Unterhalt zahlen. Dafür ist zunächst einem egal, wer das Aus der Ehe "verschuldet" hat. Vielmehr kommt es darauf an, wer den Standard der ehelichen Lebensverhältnisse nicht mehr aufrechterhalten kann. Da es in Deinem Fall offenkundig große Abweichungen gibt, hat die Frau wohl einen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt.

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Hallo hallo,

der Streitwert wird anhand des EInkommens der Ehegatten berechnet. Streitwert bedeutet nichts anderes als ein Wert, an dem sich die Anwalts- und Gerichtskosten bemessen. Diese bilden dann einen Anteil des Streitwerts. Somit stehen die Angaben von dem Gericht und die deines Anwalts nicht in Widerspruch zueinander. Wenn Du Deine Scheidungskosten selbst ausrechnen willst, gibt es im Internet das Angebot eines Scheidungskostenrechners. Damit kannst Du dann zu 100% sicher sein.

Alles Gute für das Scheidungsverfahren, blumenvase

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