Aus dn Antworteen geht nicht hervor, ob man die glänzende Seite oder die matte Seite nach oben legen muss. Bei mir geht auch nichts...
Nee, so einfach ist nicht - ausser diese Freizeit wird Dir anders gut geschrieben.
Wenn man am Feiertag arbeitet, bekommt man - hoffentlich neben den Feiertagszuschlägen - diese Zeit in Freizeit erstattet. Also wegen Arbeit am Feiertag hat man an einem anderen, normalen Werktag frei.
Wenn dieser freie Tag auf einen sowieso arbeitsfreien Tag gelegt wird, bist Du um Deine Ausgleichsfreizeit gebracht worden.
Jeder Monat hat festgelegte Arbeitstage (meist 21 oder 22 Tage). Da sind die Feiertage bereits berücksichtigt. Drum variieren die Tage pro Monat.
Die Tage multiplizierst Du mit Deinen täglich vereinbarten Arbeitsstunden.
Dann wirst Du merken, dass Du mehr gearbeitet hast als rechtens ist.
Die Post hat doch eine Gewerkschaft. Da würde ich mal nachfragen!
Viel Glück!
Wenn Du inventieren musst, hast Du nicht frei, sondern Du arbeitest 5 Stunden.
Wer nennt das denn "frei" - Dein Arbeitgeber??
Es tut mir wirklich leid, was mit Deinem Freund gemacht wird. Aber bedenkt immer: nur wenn beide Seiten mitmachen, können solche Sachen auf Dauer laufen.
Wenn ich das lese, habe ich den Eindruck, Dein Freund wird so richtig ausgenutzt. Nicht nach Qualifikation beschäftigt und bezahlt, während gleichzeitig jemand in dieser Qualifikation gesucht wird? Hallo??! Und monatelang nur Sonntag frei, Überstunden, 46 Std. Vertrag - das hört sich schwer nach Mittelalter bzw. einem ausbeutendem Arbeitgeber an.
Wenn Dein Freund wirklich so fleissig ist wie Du sagst und einigermassen was auf der Platte hat, rate ich zur Kündigung bei einem solchen Arbeitgeber. Es gibt viele Arbeitgeber, die sich die Finger lecken nach einem solchen Mitarbeiter!
Der nächste Schritt wäre, beim Arbeitgeber einen Termin zu vereinbaren, Liste mit den Punkten aufschreiben und alles ansprechen:
1. Qualifikation, stimmt es dass jemand gesucht wird, warum nicht Dein Freund?
2. Er ist erschöpft und muss weniger arbeiten.
3. Bitte um 40 Std. Vertrag und
4. nur noch ausnahmsweise Überstunden, die bitte in Form von Freizeit zeitnah abgedient werden sollen.
Vielleicht hilft das schon. Der AG nimmt Deinen Freund nicht ernst, denkt bestimmt, der lässt alles mit sich machen. Nur durch ein ordentliches Gespräch respektiert er Deinen Freund evtl. Am besten wäre es, wenn Dein Freund bittet, dass Du ihn bei dem Gespräch begleitest, weil "vier Ohren mehr hören als zwei".
Zudem würde ich zur Gewerkschaft gehen und mich mal genau über die Rechtslage informieren. Nach meiner Meinung geht das alles rechtlich nicht, aber ich bin in einer anderen Branche und kann das nicht wirklich korrekt beantworten.
Am Schlimmsten finde ich, dass Dein Freund folgerichtig schon fix und fertig ist. Er sollte mal zu einem Arzt gehen, und wenn der vernünftig ist (und die Dinge so sind wie Du schreibst), schreib er ihn mal zwei Wochen krank.
Und dann - falls alles nix bringt - neuen Arbeitsplatz suchen! (Übrigens werden Arbeitgeber häufig sehr entgegenkommend, wenn sie eine Kündigung auf dem Tisch haben... )
Ich drücke die Daumen und wünsche Deinem Freund viel Glück!!!
Wenn ein pauschales Gehalt vereinbar ist, ja.
Die Frage ist aber, WARUM die Std. Zahl nicht erreicht wurde. Hast Du unentschuldigt gefehlt oder sowas?
Man hat halt nicht nur Recht, sondern auch Pflichten...
Viel Glück!
Deine Angaben sind zu dürftig um das richtig beantworten zu können. Es gibt viele Pflegekräfte, die zwei Monate und mehr am Stück eingesetzt sind. Das ist legal. Sie sind nicht immer aktiv, aber immer abrufbar. Die würden bei 30 Tagen (wollen wir nicht kleinlich sein...) 5400 € verdienen. Brutto oder netto? Legal oder "schwarz"? SV versichert oder nicht?
Es kommt also darauf an, um welches Arbeitsverhältnis es sich handelt, was wirklich vertraglich vereinbart ist u.s.w.
Ich bin u.a. Ex. Krankenschwester. Ehrlich gesagt, ich finde es keine so schlechte Bezahlung, wenn ich mich drei Tage lang um EINEN Patienten kümmere ... mit entsprechend großen Pausen und sogenannter "Schlafwache", eben Abrufbereitschaft.
Würdest Du denn eine Pflegekraft besser bezahlen, wenn sie drei Tage z.B. bei Deiner Mutter bleiben? Respekt, find ich gut, wenn unser Beruf endlich mal auch pekuniär gewürdigt wird. Danke!
Das Problem ist, dass die Behörden umfänglich angelogen werden. Deshalb fordern sie immer eindeutigere Belege. Ein eindeutiger Beleg ist der Kaufvertrag, den man in einem Möbelhaus erhält, wenn man Möbel kauft. Was ist dagegen zu sagen? Wo vermuten Sie den verletzten Datenschutz? Die Agentur braucht einen Nachweis darüber, dass wirklich neue Möbel im Wert von xxx € angeschafft wurden - ist doch ganz einfach. Ist es nicht super, dass die Gesellschaft solche Kosten übernimmt, wenn Sie sie nicht selbst aufbringen können? Da ist doch die Vorlage des Vertrags eine geringe Gegenleistung, oder?
Viel Glück!
Es ist eigentlich ganz einfach:
Die Gesellschaft bezahlt Deinen Lebensunterhalt, weil Du das im Moment nicht selbst tun kannst. Die Ausführenden (Sachbearbeiter) sind verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass Du für das Lebensnotwendige Unterstützung bekommen hast und das Geld nicht für Dinge ausgegeben hast, die man nicht wirklich benötigt. Wie kann der Sachbearbeiter das nachweisen? Mit einer Quittung, auf der genau steht, "Schwangerschaftsbadeanzug xx €".
Leider sind Behördenbriefe meist provozierend formuliert. Setz Dich darüber hinweg, versuche das System zu verstehen, lege die Belege vor die gewünscht werden. Es ist doch gut, dass man Dir hilft, oder?
Geh ein bisschen dankbarer und positiver ran! Und nein - ein Foto wollen die nicht von Dir haben.
Viel Glück!
Oh je. Korrekt ist das (derzeit noch).
Die Frage ist, ob man bei einem solchen AG arbeiten möchte...
Vielleicht ist es eine gute Idee, sich woanders zu bewerben.
Natürlich ja!
Mit Ende des Arbeitsvertrags haben Sei Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, ungeachtet eines Zwischenzeugnisses in der Vergangenheit.
Ja, ganz eindeutig haben Sie in dieser Situation einen Anspruch auf ein Zwischen - Arbeitszeugnis.
Grund: Änderung der Tätigkeit.
Bestehen Sie (freundlich) darauf.
Viel Glück!
Wann ist die Kündigung eingegangen? Wie lang ist die Probezeit lt. Vertrag?
Das ist entscheidend. Eine Kündigung innerhalb der Probezeit mit der entsprechenden Kündigungsfrist (üblicherweise zwei Wochen) muss innerhalb der Probezeit ausgesprochen werden und das Ende des Arbeitsverhältnisses muss innerhalb der Probezeit liegen.
Nach Ende der Probezeit gilt die vertragliche Kündigungfrist, in der Regel vier Wochen zum Ende des Folgemonats.
Ich vermute, dass die Probezeit bis sechs Monate, also bis Ende Februar, ging und dann mit eine vierwöchigen Kündigungsfrist fristgerecht gekündigt wurde.
Dann wäre die Kündigung rechtens.
Sorry!
Die kompromisslose Haltung Ihrer Kollegin ist bemerkenswert... Im Übrigen ist das ein weit verbreitetes Dilemma.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Urlaubszeiten. Sie müssen beim AG (am besten zu Anfang des Jahres....) beantragt werden, dieser gewährt sie nach den betrieblichen Möglichkeiten. Da Sie und Ihre Kollegin sich nicht einigen (in diesem Falle könnten Sie dem AG einen Vorschlag machen), muss der AG entscheiden. Das versucht er gerade zu vermeiden, indem er erst mal versucht, Sei beide zu einem Kompromiss zu bringen, denn vermutlich will er es sich weder mit Ihnen, noch mit Ihrer Kollegin verderben.
Schlagen Sie vor, die sechs Wochen Schulferien in je drei Wochen aufzuteilen - die ersten drei Wochen Ihre Kollegin, die letzten drei Wochen Sie.
Ich nehme an, dass der AG das unterstützen und bewilligen wird.
Viel Glück!
Der Stundenlohn schwankt regional sehr stark. Im Rahmen einer 450 € Tätigkeit könnten es ca. 10 € sein. Ohne Ausbildung ist das eine Hilfstätigkeit.
Wenn er keine Grundpflege und dergleichen machen möchte, ist ein Pflegekurs nicht so zielführend. Es gibt Betreuungskurse bei allen Paritätischen Einrichtungen und bei der Alzheimer Gesellschaft. Das befähigt zur professionellen Begleitung, gibt Sicherheit und begründet auch eine etwas bessere Bezahlung.
Viel Glück!
Bestehen Sie darauf, dass Ihre vertretende Tätigkeit x Monate lang im Zeugnis aufgeführt wird. Wenn der AG das nicht macht, gehen Sie zum Arbeitsgericht. Dort sollten Sie nachweisen können, dass das der Tatsache entspricht.
Es war unklug, die Vertretung oder komisarische Übernahme nicht vertraglich festgelegt zu haben...
Viel Glück!
Bei einer 5 Tage Woche sind WE Tage nicht als Urlaubstage anzurechnen.
Minusstunden sind ein Problem für den AG. Die Verrechnung mit Urlaubstagen wird manchmal vorgenommen und hat ja auch etwas. Die Gerichte gehen mit Minusstunden unterschiedlich um. Grundsätzlich ist es die Pflicht des AG, Arbeit in vertraglichem Umfang bereit zu stellen. Es kann aber auch sein, dass Sie heim geschickt wurden, weil Ihre Arbeit nicht effizient war aus Sicht des AG. Dann könnte eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung unangenehm werden.
Sein Sie fair!
Völlig unmöglich! Wenn eine ärztliche Krankmeldung vorliegt, DÜRFEN Sie nicht arbeiten.
Kein AG darf das verlangen. Die Frage ist, wieso Ihrer das verlangt.
Ja, ganz klar. Am 30.4. sind Sie noch angestellt, der AG weisungsberechtigt.
Wie kommen Sie auf die Idee, das wäre nicht korrekt?
Anders könnte es sein, wenn Sie noch Anspruch auf Urlaub haben. Dann könnten Sie diesen Urlaub für die letzten Tage vor Ende des Arbeitsverhältnisses beantragen.
Viel Glück!
Wie sieht der Vertrag aus? Ist da nicht eine Probezeit vereinbart? Bei Kündigung in der Probezeit zahlt die Agentur Alg.
Es ist völlig korrekt, dass nicht gezahlt wird, wenn der AN einen Auflösungsvertrag unterschrieben hat. Grund: er ist aktiv beteiligt an seiner Arbeitslosigkeit. Ein solcher Vorgang nach zwei Wochen ist aussergewöhnlich. Die Frage ist, warum der Chef zu diesem Mittel gegriffen hat ...
Nein, da ist nichts mehr zu machen. Ihre Freundin könnte den AG wegen Nötigung auf dem Privatweg verklagen. Da müssste man aber wirklich wissen, warum es einen Aufhebungsvertrag gab. Nein, der AG hat durch einen solchen Vertrag keinen Vorteil, nur den, dass er die Kündigungfrist nicht einhalten muss. Die ist aber in der Probezeit eh nur 2 Wochen ...
Also schwierig.
Es ist völlig rechtens, wenn Ihr AG verlangt, dass Sie die Raucherpausen dokumentieren. Es sind arbeitsrechtlich gesehen PAUSEN, die arbeitsrechtlich als solche angesetzt werden können. Toilettengänge und Beschaffung von Arbeitsmaterial ist Arbeitszeit.
Ihr Chef will Ihnen etwas vor Augen führen. Machen Sie doch mal eine Weile um was er Sie bittet, um selbst einen Eindruck zu bekommen von Ihren Abwesenheitszeiten von der Bar. Hat er vielleicht recht?