Ich finde die Idee sehr gut, um die Innenstädte von unnötig herumstehenden PKWs zu befreien. In einer Großstadt wie Bern gibt es eine sehr gute Infrastruktur wie ÖPNV und Einzelhandel usw. - anders als im ländlichen Raum.

Allerdings würde ich laut dem nachfolgenden Artikel behaupten, dass dieses Modell wohl eher eine Ausnahme ist...

https://www.swissinfo.ch/ger/die-erste-siedlung-mit-lauter-mietern-ohne-auto/29604292

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Eigene Forderungen können beispielsweise Überziehungen oder auch nicht bezahlte Darlehensraten sein

Wegen der Höhe einfach mal bei der Bank nachfragen, vielleicht geben sie dir Auskunft

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Der Vollstreckungsbeamte der Krankenkasse muss deiner Bank eine Aufhebungserklärung zuschicken sonst geben die das Konto nicht frei.

Zeitlich kommt das darauf an, wie lange der Beamte und die Post benötigt.

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Als Kreditsachbeaebeiter würde ich diese Aussage verweigern.

Nur weil du eine Millionenvilla hast, hat die Bank grundsätzlich keinen Zugriff auf dieses Anwesen.

Außerdem muss die Kreditwürdigkeit bestehen, sonst darf die Bank keinen Kredit an Verbraucher heraus geben: § 505a Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen.

Bei einem Arbeitslosen dürfte dies nicht gegeben sein

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Barüberweisungen machen aber nicht mehr viele Banken aufgrund strengem Geldwäschegesetz...

Also am besten davor bei der gewünschten Bank wo du das machen möchtest anrufen und auch Gebühren erfragen!

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Manchmal dauert die Aktualisierung von dem Sendestatus auch ewig, obwohl des Einschreiben bereits zugestellt ist.

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Das geht nur in Filialen deiner Sparkasse, nicht in einem anderen Geschäftsgebiet.

Nur weil das rote S über der Türe hängt, heißt das nicht, dass die Filialen alle zusammen gehören...

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Dem Staat ist es egal, ob es deine erste oder deine 4. Immobilie in deinem Leben ist.

Du hättest dich letztlich mit einem Steuerberater auseinandersetzen müssen.

Hättest du zwischen Kauf und Verkauf 10 Jahre gewartet, dann hättest du keine Steuern zahlen müssen.

Oder du hättest für eine bestimmte Frist selbst in der Wohnung gewohnt.

Aber weil beides nicht zutrifft, musst du die Steuer bezahlen...

Wenn du jährlich ca. 5 Wohnungen verkaufst, dann musst du daneben sogar noch Gewerbesteuer bezahlen... Also sei froh, dass du nur Einkommensteuer zu entrichten hast

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Der gängige Weg ist für gewöhnlich:

Rechnung - Zahlungsfrist setzen

Erinnerung - Nachfrist setzen

Mahnung - nochmalige Frist setzen

Mahnung - mit dem Hinweis "Wenn Sie auch diese Frist verstreichen lassen, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten."

Beantragung des Mahnbescheids

im Anschluss wenn du diesen hast:

Beantragung des Vollstreckungsbescheids

danach kannst du einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen

Zu beachten ist, dass das aber alles seeehr teuer ist (Kosten Gericht + erforderliche Zustellungen durch Gerichtsvollzieher) und du hast letztlich keine Garantie, dass du dein Geld siehst...

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Einkommen ist sämtliches Geld, was du einmalig oder regelmäßig erhältst. Das kann sowohl aus einer selbständigen oder nicht selbständigen Tätigkeit (Job) oder auch Vermietung bzw. Zinsen (Kapitalerträge) kommen.

Privatpersonen müssen ihr Einkommen mit Einkommensteuer versteuern.

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Nein das geht nicht. Wenn das Guthaben nicht genügt kann die Zahlung nicht durchgeführt werden. Auch wenn wieder genug Geld auf dem Konto ist, wird die nicht einfach durchgeführt

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Also beispielsweise bei der ING konnte ich ein Depot auf mich damals eröffnen

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