Wie normale Erwachsene behandeln und vor allem nicht so tun als wären wir noch kleine Kinder, alle die in einer WFBM arbeiten sind Erwachsen und sollten dem entsprechend behandelt werden.

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Darf eine geistig behinderte Person einen Hund halten?

Ich möchte an dieser Stelle betonen,dass ich in keinster Weise Menschen mit geistigen Behinderungen diskriminiere oder gar meine Frage beleidigend sein soll.Ich habe beim Spaziergang mit meinem Hund letztens eine junge Frau kennengelernt die eine geistige Behinderung hat.Sie grüßt mich und meinen Hund jedes Mal auf's neue als sähe sie uns zum ersten Mal.Ich bin kein Arzt somit nicht befugt Diagnosen zu Stellen aber dass ihre Behinderung relativ schwer ist liegt auf der Hand.Nun hat sie einen Labrador sich gekauft der ihr im Welpenalter noch keine Schwierigkeiten bereitet hatte aber nun fast ausgewachsen ist und die Frau meiner Beobachtung nach völlig überfordert.Sie ist nicht inder Lage ihn zu erziehen.Er ist viel zu stark für sie und sie hat schon mehrmals die Leine fallen lassen und der Hund ist einmal auf die Straße gerannt(durch schnelle Reaktion des Autofahrers konnte schlimmeres verhindert werden).Immerwieder kriege ich als Labibesitzerin Herzrasen wenn ich die beiden Draußen sehe denn wir wohnen in einer befahrenen Stadt,sie Schreit den Hund oft an,redet mit ihm als sei er ein Mensch,der Hund ist völlig orientierungslos und rennt auf andere zu was sie nicht verhindern kann.Nun bin ich wirklich kein Mensch der andere ausschließen will aus der Gesellschaft nur wegen einer Krankheit aber hier geht es um die Sicherheit des Hundes!Er ist schon mehrmals knapp dem Tod entkommen und ich weiß nicht ob ich länger zusehen kann dabei.Aber an wen soll ich mich denn wenden?Wie kommt es denn bitte an wenn ich dem Tierschutz sagen würde sie sollen einer behinderten Person den Hund wegnehmen?Sie hat den Hund bei einem Züchter gekauft und wenn der schon nichts dagegen gesagt hat....Hab ich das Recht denn überhaupt auf meiner Seite?Ich hoffe ihr versteht meine missliche Lage!

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Als selber Betroffene und selber Person mit einer schweren geistigen Behinderung kann ich sagen, nein ist uns nicht erlaubt Hunde zu haben, allein schon wegen der Hundesteuer und da alle Geistig Behinderte in Werkstätten arbeiten und Grundsicherung beziehen können sie auch keine Hundesteuer bezahlen. Und 90% sind noch mal fähig sich um 'nen Tier zu kümmern, für die meisten Geistig Behinderten sit ein Hund nur ein "Streichel-WauWau-Fiffi" und nichts anderes.

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ja und nein, psychische Krankeit ist psychisch und eine geistige Behinderung ist eine Geisteskrankheit, beides bekommt man später im Leben, ne psychische Kranheit geht weg, nen Geisteskranheit bleibt fürs leben warum man auch ne Geisteskranheit geistige Behinderung nennt. Ich selber habe übrigens ne mittelgradige Geisteskranheit bekommen und bin für immer geistig behindert.

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Schwere geistige Behinderung

Da haben doch einige bei der Umfrage geschummelt, mti einer schweren geistigen Behinderung kannst du weder lesen noch schreiben und ich selber habe eine mittelgradige Intelligenzminderung, ich arbeite selber in einer Werkstadt der Lebenshilfe und bin auch in deren ambulantes Betreutes Wohnen und viele die da "schwer geistig behindert sind" können kaum sprachen wenn überhaupt, geschweige dann lesen und schreiben. Ich selber habe die Diagnose mittelgradige Intellignezminderung durch nen IQ Test der sagt dass ich nen IQ von 35-49 habe, hinzu muss ich sagen dass ich FAS habe was immer eine Intelligenzminderung mit sich bring. Also alle die schwere geistige Behinderung gewählt haben tun so als wären sie Behindert denn wirklich Leute mit ner schweren Intelligensminderung können noch nicht mal ein Computer bedienen!

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Ja, es kommt auf den Menschen an, wie z.B. Ich habe FAS und eine mittelgradige Intelligenzminderung, ich bin berechtigt in meiner Lebenshilfe zu abeiten und habe Anspruch auf eine Gesetzliche BetreuerIn die meine Finanzen regelt und meine Aufenhaltsbestimmungsrecht hat und ich wohne in einer einer Mietwohnung die von dem ambulaten betreutes Wohnen Dienst der Lebenshilfe geregelt wird.

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Jain, ich habe selber FASD und kann damit leben, es ist die Gesellschaft die FAS und Alkohol während der Schwangerschaft zu Tabu macht und nicht das betroffene Kind was sich für etwas schämen sollte. Also da nein. Aber dafür bin ich seit ich in die Irrenanstalt war schwer geistig behindert geworden und muß mich nun für meine Geisteskrankheit schämen. Also mein Fazit ist ne Behinderungen einschließlich FASD ist etwas wofür man sich nicht schämen muß, aber dafür ist die Geisteskrankheit Geistige Behinderungen was wofür man sich schämen sollte denn dann ist man reif für die Klapse.

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Kenne mich nicht aus

Da ich selber schwer geistig behindert bin kenne ich mich mit den Themen Stufenreifen überhaupt nicht aus, da ich ehe auf zwei Förderschulen war und auf der zweiten sogar nen Förderschulabschluss mit Bestätigung für ne Behindertenwerkstatt der Lebenshilfe habe

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Ja kanns sie, meine wurde erst mit Mitte 30 erkannt, b.z.w ich hab meine erst mit mitte 30 bekommen und war bis dahin geistig normal, nur körperlich behindert. Mir fällt es bis heute schwer mit den Stigma "geistig behindert" um zu gehen weil ich bei dem Wort an Vorteile denke die mir meine Großeltern über geistig Behinderte beigebracht haben und wenn ich daran denke läuft mir ein Schauder über den Rücken

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