Ja, das ist sprachlich und grammatikalisch absolut richtig. Ich würde es aber so formulieren: "Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es in einer Rechnung (Rechnungsnummer), die Sie gegenüber meiner Person/Firma ausgestellt haben, fehlerhafte Angaben bzgl. Ihrem Unternehmen gibt. Da ich fehlerhafte Abrechnungen bzw. Dokumentationen in meiner Buchhaltung vermeiden möchte, bitte ich Sie die Angaben zu berichtigen und mir erneut eine Rechnung über die erbrachten Leistungen auszustellen."

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Nein

Ich bin meinen Eltern für ihre Liebe und ihren guten Willen sehr dankbar. Das ist in diesem Kontext wahrer Reichtum!

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Wird überprüft

Es wird mit ziemlicher Sicherheit bei Ankunft in der EU geprüft werden. Das kann aber auch eine andere europäische Zollbehörde sein.

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Mache was anderes (am besten schreiben was)

Schlafen oder Buch lesen.

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Da Spanien ein EU-Staat ist, ist der Personalausweis als Reisedokument absolut ausreichend. Ein Reisepass wird nur für Reisen außerhalb der Europäischen Union bzw. des Schengenraumes benötigt.

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