Die Möglichkeiten eine handelsübliche Zimmertür (bzw. deren Bänder) nachzustellen sind leider rar. Man kann die Bandoberteile ein wenig rein- oder rausdrehen. Dasselbe gilt für die Unterteile. Es kann natürlich sein, dass dieser geringe Verstellbereich ausreicht. Wenn nicht, empfehle ich Magnetfeststeller. Die werden wie ein Türpuffer auf den Boden montiert, die Gegenplatte auf die Tür.
Ich habe das in der Praxis nur einmal gesehen und finde es klasse! Probleme hatte nur derjenige der das verlegen musste, da die Schnippelei ein wenig aufwändiger ist.
Gegen Zugluft und Schall könnte man sich eine absenkbare Bodendichtung in die Tür einfräsen oder aufschrauben lassen. Dagegen ist die Schwelle nicht das einzige Mittel.
Übrigens... Fleisch hat keine Poren die verschlossen werden könnten!
Das man zum Heilfasten einen Einlauf braucht höre ich zum ersten mal. Soweit ich weiß nimmt man dazu Glaubersalz. Das wird oral eingenommen und der Rest erledigt sich von selbst.
Wenn Du irgendetwas scharf anbraten möchtest solltest Du die Pfanne vorheizen. Das ist zum Beispiel bei einem Steak sinnvoll. Kurz anbraten, Röstaromen rauskitzeln und dann das innere langsam fertiggaren.
Wenn es nicht so schnell gehen soll wird das Bratgut in die kalte Pfanne gegeben. Zum Beispiel eine Entenbrust. Da wird das "körpereigene" Fett langsam rausgeschmolzen und dann wird die Hautseite lange knusprig gebraten. Würde man sie in eine heiße Pfanne legen würde sie außen verbrennen und innen noch fettglibberig sein.
Pilze brauchen auch keine große Hitze und können ebenfalls in eine kalte oder lauwarme Pfanne gegeben werden.
Es ist also nicht pauschal zu beantworten ob man die Pfanne vorheizt oder nicht. Je nach Speise... mal so, mal so! Ob es eine Edelstalhpfanne ist oder nicht spielt dabei keine Rolle.
Wusste er tatsächlich nicht, dass die Ware gestohlen war? Dann war es keine Hehlerei! Deiner Schilderung nach war dem nicht so und die Anklage ist durchaus gerechtfetigt!! Ob geschenkt oder käuflich erworben spielt dabei keine Rolle. Es geht nun also darum, zu beweisen, dass dein Sohn die Ware in dem Glauben erworben hat, dass der Schenker die Ware rechtmäßig erworben hat. Mein Gefühl mag mich täuschen, aber ich denke, dass er das nicht kann. Diese Lektion mag ihn lehren, dass er in Zukunft dabei etwas vorsichtiger wird und so tut ihm eine Veurteilung nicht schlecht. Wäre ich der Vater würde ich sicher alles tun um ihn zu schützen, aber als unbeteiligter Beobachter finde ich eine derartige Lektion als sehr lehrreich für ihn. Im Grunde schließe ich mich ETEAMs Antwort an und würde die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts legen. Entweder der kriegt die Kurve oder dein Sohn kriegt eine verbraten. Beide Varianten wären positiv zu werten.
Die GEZ gehört zumindest auf eine kleine Verwaltung abgespeckt. Der ganze Apparat ist so kostenaufwändig, dass das meiste Geld dafür ausgegeben wird. Warum zum Beispiel muss man potenziellen Gebührenpflichtigen Bürgern mit unzähligen Briefen und Schnüfflern nachstellen? Wäre es nicht einfacher wenn man jedes Gerät beim Kauf anmelden und bei der Entsorgung abmelden müsste?
Meine Liebste stellt sich zuweilen zuweilen auch schon mal mit dem Fön vors Eisfach. Das soll echt schneller gehen!
Was mache ich falsch wenn meine rohen Pilze noch nie auf der Pizza ausgetrocknet sind?
Die ausgediente Bodum-Runterdrückkanne! Dann möglichst kalte und fettarme Milch rein und ein paar mal "pumpen".
Darauf trink ich einen!
Ich gehe jetzt einfach mal von einer öffentlichen Saunalandschaft aus. Da ist es sehr gut möglich Fußpilz zu bekommen. Aber eher nicht auf dem trockenheißen Holzinterieur sondern auf dem nicht so heißen aber nassen Boden in der Dusche oder im Dampfbad.
Natürlich ist es nicht unhöflich. Es gibt aber Menschen, die mit solchen Absagen einfach nicht klarkommen. Jetzt liegt es an dir zu entscheiden, ob Du der firmeninternen Harmonie zuliebe einfach mal mitgehst oder weiterhin die Distanz wahrst (die ja unter Umständen sogar nützlich sein kann).
Die Sonne wird einen Teufel tun! Wenn sie irgendwas mit Holz macht, dann lässt sie es eher verblassen. Ich habe schon mal eine Mahagonitür gesehen, die nach ein paar Jahren in einem Schaufenster aussah als wäre sie Eiche hell. Um das Parkett wieder einheitlich aussehen zu lassen müsste es abgeschliffen, gebeizt und dann wieder neu versiegelt werden. . . ... oder Du stellst einen Schrank auf die helle Stelle.
Ich habe mir angewöhnt die Dinger nach Gebrauch wegzuschmeißen. Erstens sehe ich nicht ein eine Zweieurofuffzichrolle aufzuheben weil ich sie vielleicht nochmal gebrauchen könnte... und dann ist irgendwo noch ein Farbrest dran, der im Eimer mit der neuen Farbe dann wieder auftaucht.
Unmittelbar muss nur die äußere Beschaffenheit der Packstücke kontrolliert werden. Für die Kontrolle des Inhalts hast du schon ein wenig mehr Zeit. (Ich wusste sogar mal wie lange... aber das ist lange her)
Nein! Alles was über das normale "verwohnen" hinaus geht muss repariert werden. Normale Gebrauchsspuren nicht.
Ja, ich rauche noch. Wäre doch schade um den entgangenen Genuss (und die Menge die ich rauche empfinde ich noch als Genuss).
Das Gesetz ist eher eine gute Sache, da Nichtraucher geschützt werden. Dass jemand deswegen tatsächlich Nichtraucher WIRD glaube ich nicht.
Tauche einen Faden in Spiritus und lege ihn an der gewollten Bruchstelle auf die Flasche. Zünde den Faden an und lass ihn eine Weile Brennen. Dann tauche die Flasche in kaltes Wasser und wenn Du Glück hast platzt sie genau entlang der Linie die der Faden beschreibt.
Weniger als 16°C sollten es nicht sein. Was darüber als angenehm empfunden wird ist Gefühlssache. Manchen reichen 18°C, manche brauchen 24-26°C. Das soll jeder halten wie er will. Ich finde nur, dass niemand in den eigenen vier Wänden frieren sollte.