Im Leerlauf sollte keine CPU eine derart hohe Temperatur haben.

Vielleicht vergessen nach dem reinigen den Lüfter vom Kühlkörper anzuschließen oder beim Reinigen vielleicht abgegangen?

Am besten Kühler abnehmen, neue Wärmeleitpaste auf den CPU und dann den Kühler neu und möglichst nach Anleitung/Vorgabe montieren.

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Die Informationen reichen für eine qualifizierte Antwort nicht aus.

Sofern es sich um ein Unternehmen handelt, das mit Telekommunikation handelt ist das ein ganz normaler Warenverkauf.

Wenn es die alte betrieblich genutzte Telefonanlage ist, wäre es ein Anlagenabgang.

Ist die Quittung aufgrund einer Barzahlung entstanden?

Welcher Kontenrahmen?

Erster Fall: Kasse an Umsatzerlöse und Umsatzsteuer

Zweiter Fall: Kasse an Erlöse aus Anlagenabgang an Umsatzsteuer

AfA an BGA

Restbuchwert an BGA

Anschließend Erlöse aus Anlagenabgang mit dem Restbuchwert abstimmen und die Differenz auf Erträge aus Anlagenabgang buchen.

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Zustellung von Ware im Sinne des Wareneinkaufs oder im Sinne des Warenversand?

Und nein, nicht jede Speditionsrechnung ist automatisch Bezugskosten.

Alles was mit dem der Anlieferung von Ware von einem Lieferanten an das eigene Lager zu tun hat enthält Bezugskosten.

Sofern hier Einfuhrumsatzsteuer anfällt (z.B. bei Import von Ware aus dem außereuropäischen Ausland) ist dies eine Steuer und nicht Bestandteil der Bezugskosten.

Sofern es sich um die Auslieferung von Ware aus eigenem oder Drittlager an einen Kunden handelt, ist die Speditionsrechnung zu den Vertriebsnebenkosten als Ausgangsfracht zu zählen und definitiv nicht den Bezugskosten zuzuordnen.

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