denn bei Steuerklasse 1 mit einem Freibetrag von 12096€ ist ein Überschreiten bei einem Rentner,

Rentner haben keine Steuerklasse (es sei denn, sie arbeiten zusätzlich weiter). Und mehr Brutto führt zwar zu mehr Steuer, aber immer weniger als die Hälfte der Erhöhung geht ans Finanzamt.

Was sein kann: Dass arme Leute durch eine Erhöhung ihrer Einnahmen den Anspruch auf eine Sozialleistung verlieren und dadurch im Endeffekt weniger haben.

zwar immer vermittelt wird, daß Steuerzahler ca 1000€ zurückbekommen,

was natürlich eine grob vereinfachte und obendrein verzerrte Darstellung ist. Eine Rückzahlung bekommt der, dem mehr an Lohnsteuer abgezogen wurde als er dem Finanzamt schuldet. Ein Blick auf die Quelle:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Steuern/Lohnsteuer-Einkommensteuer/im-fokus-steuererklaerung.html

offenbart: Die 1000 € sind der Durchschnitt für diejenigen, die freiwillig (also Leute, die keine bisher unversteuerten Nebeneinkünfte haben) eine Einkommensteuererklärung abgeben (also bereits damit rechnen, was zurückzubekommen).

Daraus jetzt zu schließen, dass, wer auf die Steuererklärung verzichtet, im Schnitt 1000 € verschenkt, wäre eine Trugschluss, wie er durch Nicht-Hinterfragung von Statistiken leider häufig vorkommt.

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Auf Grund der oft höheren Nachzahlung haben wir dieses Jahr Vorauszahlungen ans Finanzamt geschickt.

Freiwillige Vorauszahlungen? Die werden vermutlich (keine Erfahrungswerte, da man üblicherweise Zahlungen nicht früher als erforderlich leistet) auf die nächste Steuerschuld angerechnet.

Oder auf Grund eines Steuerbescheids, der Vorauszahlungen festsetzt? In dem Bescheid steht drin, für welches Steuerjahr die Zahlungen festgesetzt werden.

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ob es für die Miteigentümer der Heizanlage steuerliche Vorteile gibt

Vorteile nur dafür, dass man eine Heizung mitbesitzt? Nicht dass ich wüsste. Vielleicht die AfA, die für Wohnung plus Heizanlage höher ist als für Wohnung alleine.

Nach meinem dafürhalten sind die Heizungseigentümer eine GbR, die eine eigene Steuererklärung

https://de.wikipedia.org/wiki/Gesonderte_und_einheitliche_Feststellung_von_Besteuerungsgrundlagen

abzugeben hat. Jedenfalls dann, wenn das so läuft, wie ich mir das vorstelle: Die Heizungseigentümer produzieren Wärme und verkaufen diese an die Wohnungseigentümer.

Wenn die Heizungseigentümer nur für sich selbst Wärme produzieren, könnte es anders aussehen.

Aber in beiden Fällen gilt: Kosten jeglicher Art sind Betriebsausgaben, eine Instandhaltungsrücklage zählt nicht dazu. Erst wenn damit eine Reparatur bezahlt wird, ist dies dann eine steuerwirksame Ausgabe.

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Abgesehen davon, dass Deine Aussagen nicht ganz zu der zitierten Quelle passen:

Die "Vereinfachungen" in der Einkommensteuer gehen zu Lasten der mittelprächtig Verdienenden. Lehrt die Erfahrung. Vergleiche den früheren Weihnachtsfreibetrag, der allen zu Gute kam, bis er "zwecks Vereinfachung" zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag mutiert wurde, der nur noch denen nützt, die kaum Werbungskosten haben.

Wer nur wenige Kilometer vom Arbeitsort entfernt wohnt und null bis wenig Aufwand für Fortbildung betreibt, würde mit einer angedachten Vereinfachung "Pauschalen statt Einzelabrechnungen" gut fahren. Wer mehr Aufwand treibt, um einen besser bezahlten Job zu haben, wäre gekniffen.

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Da es keine allgemeingültige Wohnflächenberechnungsverordnung gibt, und m.W. auch in der Grundsteuererklärung nicht erwähnt ist, nach welcher Methode zu berechnen ist:

Suche Dir unter den unterschiedlichen im Netz zu findenden Berechnungsmethoden die für Dich günstigste. Nimm' einen Ausdruck davon zusammen mit Deiner Berechnung zu Deinen Akten.

Sollten sich die Abstellräume außerhalb der Wohnung befinden (was bei einem Haus irgendwie auch Interpretationsspielraum lässt), sind sie beispielsweise nach dieser Vorschrift:

https://www.gesetze-im-internet.de/woflv/__2.html

nicht Teil der Wohnfläche.

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Wenn Du - auf Nachfrage - glaubhaft machen kannst, das Smartphone gelegentlich beruflich zu nutzen, gelten 20% der Kosten als Werbungskosten.

Fürs Festnetztelefon gilt das gleiche.

Wenn Du glaubst, deutlich mehr als 20% Deiner Telefonate seien beruflich, kannst Du über mehrere Monate exakt (!) Buch führen (ähnlich dem Fahrtenbuch fürs Dienstauto), und dann den tatsächlichen Anteil geltend machen.

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Nein, sind Sie nicht

Was die MitarbeiterInnen betrifft: Da gibt es solche und solche. Einige Zeit musste ich gegen acht von zehn ESt- Bescheiden Einspruch einlegen. Und danach waren acht von zehn in Ordnung,

Was das Finanzamt als Organisation betrifft - die ist ein Musterbeispiel für Kunden-nicht-Service.

Beispiel aus der Vor-Elster-Zeit: Die oben erwähnten Einsprüche hätte ich zwar persönlich abliefern können, aber eine Eingangsbestätigung hätte ich nicht bekommen - also teures Einschreiben.

Aktuelles Beispiel: Belege angefordert für die Kapitalerträge, sind so um die zwanzig Stück. Kann man per Elster hochladen - alle einzeln und auf maximal umständliche Art.

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Stimmt es, dass ich dann keine Steuern zahlen muss?

Nein, das stimmt nicht. Die Steuergesetze kennen keine Sonderregelung für Werkstudenten, wer im Monat mehr als das Existenzminimum verdient (google Grundfreibetrag) bezahlt Lohnsteuer.

Richtig ist, dass Du diese Steuer im Rahmen der Einkommensteuererklärung ganz (wenn Du übers Jahr unter dem Grundfreibetrag bleibst) oder teilweise zurückbekommst.

Richtig ist auch, dass Du als Werkstudent bei den Sozialversicherungsbeiträgen begünstigt bist.

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So dumm kann keiner sein, über seine noch nicht verjährten Verbrechen öffentlich zu singen.

Nur weil einer sagt, er verkaufe Drogen, muss das nicht zutreffen.

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Hattest Du da eine Operation?

Schon mal einen Arzt egfragt? Würde ich beim nächsten Hausarzt-Beuch machen.

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Nach meiner Erinnerung ist schon knapp unter der Oberfläche selten zu viel Licht. Und nur gegen zu viel Licht (also, um längere Belichtungszeit oder offenere Blende zu erzielen) hilft ein ND-Filter.

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