Hey, Gruppendisskussion war bei mir sowas wie : Was haltet ihr von Facebook ? pro und kontra Interview : Fragen zu bestimmten Beispielsituationen ( Kontrolle und sie wissen nicht weiter, was tun sie ) und persönliche Fragen ( Werdegang usw )

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Du kannst Hundeführer nur im mittleren Dienst werden.

http://www.zoll.de/DE/Der-Zoll/Beruf-und-Karriere/Ausbildung/Zollausbildung/Mittlerer-Dienst/mittlerer-dienst_node.html

Also Bewerben, Auswahlverfahren bestehen und Ausbildung absolvieren

Dann musst du erst etwas Erfahrung sammeln und auf eine geeignete Außendienststelle kommen. z.B Schweizer Grenze ( KEG ) und dich von dort auf die Weiterbildung als Zollhundeführer für deine Einheit bewerben.

Dann kommt eine Ausbildung an der Zollhundeschule 

Diese Ausbildung bekommst du aber nicht so einfach, da es viel Verantwortung ist, weil du den Hund die nächsten 10 Jahre mind. hast und er komplett auf dich eingestellt ist und die Ausbildung sehr teuer ist.

Also erstmal Zollbeamter werden und dann weiterschauen 

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Wenn du richtig und mit wahrheitsgemäßen Angaben angemeldet bist, dein Arbeitgeber die Meldung rechtzeitig gemacht hat und du den Mindestlohn nach gesetzlich vorgeschriebener Rechtsverordnung oder Tarifvertrag bekommst, dann sollte alles ok sein :)

Normale Kontrolle, mit dir wird der Erfassungsbogen ausgefüllt und anschließend im Innendienst geprüft.

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Wenn es aus einem Mitgliedstaat der EU kommt, wird es nicht kontrolliert. bzw es ist sehr unwahrscheinlich :) Es gibt vielleicht eine Sicherheitskontrolle beim IPZ Frankfurt, ob das gefährliche Substanzen sein könnten 

http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Postsendungen-Internetbestellungen/Sendungen-innerhalb-der-EU/Einschraenkungen/einschraenkungen_node.html

Dort sind keine Chemikalien genannt. Diese Chemikalie sollte natürlich in Deutschland genauso frei erhältlich sein.

lg

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Bei Süßigkeiten gibt es, wenn sie aus einem Drittland kommen keine Einschränkungen. Es dürfen nur keine Milch- oder Fleischprodukte eingeführt werden ! Am Flughafen hast du dann deine Freigrenze von 430€ 

Also kannst du genug Süßigkeiten mitbringen:)


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Du kannst bei http://www.wup.zoll.de/wup\_online/index.php mit dem HS Code der Ware und dem Länderkürzel schauen, inwiefern die Ware ausreichend Be- oder Verarbeitet worden sein müsste, damit sich das Ursprungsland GB ergibt.. 

Um was für eine Ware handelt es sich ? Wenn man davon ausgehen kann, dass die Ware größtenteils in z.B China hergestellt worden ist, dann bitte das entsprechende Land eintragen.

Vergiss nicht ab 6.000€ kommt die EUR.1 dazu

Soweit ich weiß, kannst du, wenn du das Ursprungsland nicht weißt, bei der Zollanmeldung die Codierung "99" angeben, welches für ausländischen Ursprung steht.

Gruß





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Der Stoffwechsel von deinem Körper wird durch Aufputschmittel beeinflusst, dadurch könnte eventuell die Wirkung des Antibiotikums beeinträchtigt werden.

Ich bin aber kein Arzt, ich kann dir da leider keine genaueren Infos geben

Wenn du regelmäßig und unbegründet Antibiotikum nimmst, kann es, wenn du einmal wirklich krank wirst nicht mehr wirken



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Allgemein ist zu sagen, dass die Lenkzeit die Zeit von 4,5 Stunden nicht überschreiten darf. Danach muss ein Berufskraftfahrer eine Pause bzw. eine „Lenkzeitunterbrechung“ von 45 Minuten einhalten

zu Beachten ist auch die 

-Tägliche Ruhezeit

-Wöchentliche Ruhezeit

Quelle http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-lenkzeiten-ruhezeiten/

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Seit 2008 gilt der Taser in Deutschland als verbotener Gegenstand und unterliegt einem Führ- und Besitzverbot.

Somit würde ein Verstoß gegen das WaffG auf dich zukommen 

und es würde sicherlich wegen eines Tötungsdeliktes gegen dich ermittelt werden.

Zudem kommt ein Zivilrechtlicher Prozess, wenn dich die Familie verklagt



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Der Zoll ist ein sehr interessanter Arbeitgeber, da du als Zollbeamter im Vollzugsdienst auch in den meisten Bundesländern die polizeiliche Eilzuständigkeit hast ( Du gehst nach Polizeirecht vor, wenn die Situation es erfordert und die Polizei nicht da ist ) und ihr habt übertragene Aufgaben der Bundespolizei ( Grenzschutz ) Wenn ihr Schleuser erwischt usw.

Somit hast du beim Zoll eine umfangreiche vollzugsrechtliche Ausbildungen in den Bereichen, Landepolizeirecht, Zollrecht, Bundespolizeirecht und noch ein paar mehr..

Kurze Aufzählung von Verwendungsmöglichkeiten beim Zoll

- Zollkriminalamt (ZKA)

- Zollfahndung, Ermittlungsbereich ( ähnlich wie LKA )

- Spezialeinheiten ZUZ, OEZ 

- Kontrolleinheiten Verkehrswege ( Autobahn )

- Kontrolleinheiten Grenze ( Schweiz, Hafen usw.

- Wasserzoll 

- Ahndung  Bußgeld- und Strafsachen

- eigene Vollstreckungsstelle 

-Zollamt

- verschiedene Sachgebiete innerhalb eines HZA ( Verbrauchssteuern, Zölle usw )

- Kontrolleinheit Flughafen Überwachung (KEFÜ) 

-Finanzkontrolle Schwarzarbeit ( 2 Arbeitsbereiche Prüfung und Ermittlungsdienst , Prävention 

- verschiedene Prüfungsdienste in Steuerangelegenheiten

- Zollhundeführer

-IT Spezialisten für TKÜ und Internetkriminalität ( Computer auslesen usw )

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Unter Unfallversicherung versteht man im Gesundheitssystem eine Versicherung gegen die Folgen eines Unfalls, sowohl die akuten als medizinischer Notfall wie auch die längerfristigen als Form einer leichten oder schweren Invalidität sowie teils auch die Todesfolge.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Unfallversicherung

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Wenn es nur ein Energy Drink oder ein Booster ist, dann kommt es ohne Probleme durch.

Solange keine Arzneimittel oder ähnliches darin enthalten sind.

Gruß

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Motorhaube öffnen und einfach mal bei allen durchsichtigen Behältern oder Schaulöchern nachschauen, ob die Mindestmenge noch drinnen ist.

Wenn zu wenig gefüllt ist, einfach mal zur Werkstatt fahren.

Die erklären dir das auch ganz freundlich, dann kannst es in Zukunft selber

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Nein, geht wirklich nicht.. Die Ausnahme wäre, wenn ihr umzieht, dann muss dich eine Schule nehmen. Du hast aber einen Schulplatz und kannst diesen auch besuchen.

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Wenn Nichtgemeinschaftsware ( Kein Ursprung aus EU, siehe Art 4 Nr 8, 7 ZK ) in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird, dann ist die Ware unverzüglich und unverändert zur zuständigen Zollstelle zu bringen und muss Gestellt werden. ( Mitteilung an die Zollstelle das Ware da ist ) 

Dann hat der Verbringer eine Frist um eine zollrechtliche Bestimmung für die Ware auszusuchen.

idR gem . Art 4 Nr 15 a) ZK Überführung in ein Zollverfahren mit anschließender Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Bedeutet Ware soll hier bleiben)

Dadurch gibt der Verbringer eine Zollanmeldung ab ( welche mündlich, konkludent oder schriftlich erfolgen kann ) 

Der zuständige Zollstelle nimmt diese an, überprüft sie und überlässt wenn alles stimmt die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr.

Das war eine Einfuhr

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