Zahnzusatzversicherung, wann gilt der Sofortschutz?
Servus,
ich versuche meine Situation kurz und knapp zu fassen:
Vor paar Wochen hatte ich für einen Zahn eine Schmerzbehandlung, die von der Krankenkasse übernommen wurde, da sich die alte Kunstofffüllung abgesetzt hat. Der Zahnarzt hat daher die alte Füllung bis zur Wurzel weggebohrt, daher muss eine Wurzelbehandlung mit neuer Füllung her.
Viele Zahnzusatzversicherungen werben für Sofortschutz, allerdings bin ich verunsichert, ob dies für mein Szenario zutrifft.
Die Schmerzbehandlung habe ich nachts in einer Notdienstpraxis durchführen lassen, daher möchte ich die Wurzelbehandlung mit der neuen Füllung beim Zahnarzt meines Vertrauens machen.
Werden die Kosten der Leistungen übernommen, wenn ich vor der Behandlung eine Zahnzusatzversicherung mit Sofortschutz abschließe?
Vielen Dank!!