Die ungetrübte Gaumenfreude!
Die Sauce ist halt nur etwas zur Seite geschwappt, weil der Teller nicht gerade gehalten wurde.
Du könntest Holzdübel verwenden.
Am Kallax-Regel an den vier Ecken - je 1 cm von allen Kanten Löcher bohren.
Dann steckt man solche Einsätze rein, die überstehen und obendrauf einen kleinen, spitzen Kegel haben.
Dann die Holzplatte auflegen und andrücken.
Holzplatte abnehmen. Einsätze entfernen.
Auf der Unterseite der Holzplatte sind nun perfekt gegenüber der Löcher im Kallax-Regal die Bohrpunkte für die Holzplatte eingedrückt.
Nun die Löcher in die Holzplatte bohren - daür gibt es Bohrer, an denen kann man einen Ring befestigen, damit man nicht zu weit bohrt. Sowas hier zum Beispiel. https://www.coupang.com/vp/products/6565588493?vendorItemId=81959984494&isAddedCart=
Holzüdbel unten einstecken - diese stehen oben im Idealfall ca. 1cm über.
Holzplatte auflegen.
Hält.
Wenn man es nicht verleimt, bekommt man die Platte (mit etwas Mühe) auch wieder ab - z. B. wenn man das Regal für einen Umzug zerlegen muß.
Es kommt darauf an....
Bei einer Kassiererin sind die genannten Eigenschaften selbstverständlich - wird die Ehrlichkeit jedoch im Arbeitszeugnis explizit erwähnt, dann wirst Du bei einem Personalprofi keinen Job mehr bekommen.
Ferner gibt es die Pflicht, sowohl wohlwollend, als auch ehrlich zu formulieren. Sie darf nicht schreiben, daß du (subjektiv) faul gewesen bist. Sie wird den Punkt daher auslassen. "Beredtes Schweigen".
Ferner wäre noch denkbar, daß die Erstellung von Arbeitszeugnissen nicht zu den Kernkompetenzen der Erstellerin zählt. Dann wird sie für einen Korrekturvorschlag vllt sogar dankbar sein. Lass dir für ca. 70 Euro das Zeugnis prüfen und ggf. mit neuen Formulierungsvorschlägen versehen. Die Erstellerin wird es vllt. ohne Diskussion überarbeiten.
Arbeitnehmer suchen eine Anstellung bei einem Unternehmen -
und verlassen den Vorgesetzten. Das scheint hier auch so zu sein. Du hast Anspruch auf ein einfaches Arbeitszeugnis - dieses qualifierte Zeugnis hier kann der Arbeitgeber jedoch zurückfordern. Der Arbeitgeber kann sich weigern, das qualifizierte Zeugnis zu ändern. Solltest Du tatsächlich ein schlechter Mitarbeiter gewesen sein (was er nicht offen kommuniziert haben wird), so gilt das Prinzip der Zeugniswahrheit mehr, als die Pflicht, wohlwollend zu urteilen. Er ist jedoch gezwungen, ein einfaches Zeugnis zu erstellen. Dieses solltest Du einfordern!
Deine Arbeitsleistungen werden darin nicht bewertet. Das ist hilfreicher, als das obige, vernichtende Zeugnis.
Inhalt und Aufbau eines einfachen Zeugnisses1. Briefkopf mit vollständigen Angaben zum Arbeitgeber
2. Zeugnis als Überschrift
3. Herr Vor- und Zuname
4. Geburtsdatum und Geburtsort
5. Dauer der Beschäftigung
6. Eine genaue Beschreibung der Beschäftigung.
"Mechaniker im Bereich der Motoreninstandsetzung" z. B.
7. Abschlussformulierung
Es gibt hier keinen Anspruch auf "Gute Wünsche" für die Zukunft.
8. Ort und Datum
9. Unternehmen
10. Unterschrift eines Vorgesetzten oder des Vorstands / Chefs, mit dessen Bezeichnung. Die dir gegenüber höhere berufliche Position muß erkennbar sein!
11. Firmenstempel
Alle Fahrkarten innerhalb einer Stadt enthalten 7% VSt (auch, wenn theoretisch über 50km Fahrtstrecke).
Bahntickets innerhalb einer Stadt auch 7% (z.B. Wuppertal-Oberbarmen bis Wtal-Vohwinkel). Über 50km sind es 19%, und zwar für die gesamte Strecke! Habe hier gerade ein Busticket und ein Bahnticket von Freiburg - Wuppertal vorliegen und auch ein Busticket.
Wie im UStG angegeben. Wenn Du USt ausweist, in deinen Rechnungen, dann kannst Du auch die Vorsteuer der Tickets geltend machen. Die Finanzbeamten kennen sich aus.
Die heißen Nike-Free-Run-2-537732-446. Ob rot, gelb, grün oder blau, ein Toyota Corolla bleibt ein Corolla. So ist es auch bei seinen Schuhen. Grzß
Lach. Da gehst zu den "Grünen Jungs", schilderst den Fall - und die führen eine Gefährder-Ansprache durch. Ich meine, das ist deren Jargon.
Wenn Du die drei Hartz4-Kinder auf Links drehst, kassierst Du letztlich eine ordentliche Vorstrafe. Das wäre ein Eigentor.
Nichts zu unternehmen, wäre grundfalsch. Dann fühlen die kleinen Jungs sich sicher und sogar noch bestärkt. Deine Schwester kann auch von den drei Bubis vergewaltigt werden. Wenn Du kein dankbares, deutsches Opfer bist - weißt schon, was dann deine Aufgabe wäre.
Soweit muß es nicht kommen - die brauchen eine ernste Ansprache. Mit Strafanzeige wegen vllt Erpressungsversuch und Bedrohung.
Man kann das auf vielerlei Art sehen.
Heizen ist teuer - und wenn Du, wie die meisten Frauen, 28 Grad brauchst.... deine paar Euro sind da nicht hilfreich. Er wird es auch nicht so dicke haben. Hast Du mal den Heiztank auffüllen lassen? Da sind eben 4-5.000 € weg.
Du gehst / gingst mit einem anderen Typen ins Bett - und erwartest, IN SEINEM Haus weiter wohnen zu dürfen?!?
Behalt deine paar Euros und verschwinde!
Ein Hotelzimmer kostet auch nur 35-40€ pro Übernachtung. Für die 400€, die Du ihm nicht gibst, kommst Du schon 10 Tage aus. Deine Familie wird dich auch unterstützen können.
Behalte IMMER deine eigene Wohnung, auch wenn Du zu einem Typen ziehst. Und freu dich auf die neue Wohnung.
Sobald sie schwanger ist, liegt die Entscheidung ganz alleine bei ihr - du hast nichts mehr zu sagen.
Doch warte ab - wenn das winzige Wesen sich mit der ganzen Hand an deinem kleinen Finger festhält, dann wirst du kaum wissen, wie dir geschieht - vor Glück! Wenn du das Baby auf dem Arm hältst, es seinen Kopf auf deine Schulter legt, wirst Du voller Liebe für das kleine Wesen sein.
"Mein Leben nicht versauen" - deine jetzige Denkweise ist in widerwärtigster Weise egoistisch. Dafür solltest Du dich in Grund und Boden schämen.
Was bedeutet denn "nicht versauen"?!? Dich am Wochenende mit (anderem) Präkariat besaufen? Durch die Clubs ziehen?
Wenn Du ein guter Vater wirst, dann nimmt dich das kleine Kind in einigen Jahren in den Arm nehmen und für sagen, Du bist der beste Papa auf der Welt.
Im Moment bist Du noch eine kleine, jämmerliche, weinerliche Schwu....el. Mach dich gerade und steh aufrecht wie ein Mann!
Ist viel zu früh, klar! Aber steh zu deiner Frau und deinem Kind! Ist das Beste, was dir passieren kann. Euch dreien alles Gute!
Für Frauen gilt: unter 16 schützt sie das Gesetz, über 30 schützt sie Mutter Natur. Dazwischen sind sie zur Jagd freigegeben.
Für Männer gilt: im Grunde das Gleiche. ABER Männer werden mit den Jahren immer wohlhabender, d. h., für viele Frauen immer anziehender.
Ist jedoch ungewöhnlich, daß sie sich ein Kind anstatt einen Mann sucht. Aber wie der Kölner sagt: Jede Jeck ess andärs.
Ich meine, während der EM oder WM 2006 oder 2004 - gabs eine Live-Übertragung irgendeines Fernsehsenders. Darin wurden völlig überfüllte Fans interviewt - und anstatt einen ordentlichen DEEEUTSCHLAAAAAND Gesanges gabs, promillebedingt, nur noch ein SCHLAAAAND - mehr ging nicht.
Das war die absolute Lachnummer - und der singende Metzgergeselle hatte das zum Anlaß genommen, sich darüber lustig zu machen.
Wenn Du etwas verschickt hast, so landet es auf dem Server von whatsapp. Sobald dein Empfänger on ist, wird ihm diese Nachricht zugestellt.
Sieh es wie beim richtigen Brief - sobald er eingeworfen wurde, hast Du die Gewalt über das Geschriebene verloren.
Von der Uni - zwischendurch muß man "ins Berufsleben hineinschnuppern", also an zwei oder drei Stellen zur Probe arbeiten. Das nennt sich Referendariat. Wer zudem die Staatsquote erfüllt, d.h. ein Prädikatsexamen hinlegt (weil die Fragen gekauft wurden oder etliche Prüfungsvorbereitungskurse gekauft wurden), der wird Beamter auf Probe, später ordentlich bestallter Beamter. (kein Schreibfehler).
Wer StA ist, der hat ausnahmslos auch die Befähigung zur Ausübung des Richteramtes. Wer einmal auf ehrliche Weise in einer Kanzlei sein Geld verdient hat, der ist verbrannt, wird niemals als StA tätig sein können. Das führt dazu, daß i.d.R. weltfremde Möchtegern-Weltverbesserer-Trottel als StA's tätig sind.
In England muß man zunächst 3 oder 5 Jahre in einer Kanzlei tätig gewesen sein, um als StA bzw. Richter arbeiten zu dürfen. Bei uns leider nicht. Unsere Beamten kennen das Leben nicht - leben im Juristen-Elfenbeiturm.
Geh einmal in ein beliebiges Amtsgericht, setz dich in die Vorlesungen - und sieh dir diese merkwürdigen Figuren an. Furchtbar!
"Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande" Danach verstehst Du dieses Zitat. Gruß!
Hier eine verspätete Antwort für alle Mitmenschen in ähnlichen Situationen.
Die Richterinnen wollen den Grund sehen und nach eigenem Ermessen entscheiden. Die trauen sich das zu, obwohl sie nur Juristen sind. (I.d.R. mit "Prädikats"-Examen).
Zu deinem und anderen speziellen Fällen kann hier natürlich niemand etwas sagen - wenn Du jedoch an hohem Blutdruck leidest wird ihr das kaum genügen. Auch psychische Probleme genügen in den seltendsten Fällen, wurde mir versichert. Selbst bei Panikattacken könntest Du eine Diazepam (Valium) einmalig einnehmen und zu dem Termin erscheinen. Dem steht nichts entgegen.
Bei Nichterscheinen gibts i.d.R. ein Ordnungsgeld von 200 Euro aufwärts, (günstige Gerichte nehmen nur 100 Euro) ersatzweise 2-4 Tage Ordnungshaft. Wenn Du nicht erscheinst, wird vor der zweiten Runde ein Haftbefehl ausgesetzt - und der wird auch vollstreckt. Am Verhandlungstag oder am Tag zuvor fährst Du ein - (Gewahrsam) und bleibst unter steter Bewachung, bis Du deine Aussage gemacht hast.
Um dem zu entgehen, braucht es kurz zuvor schon einen epileptischen Anfall, einen schizzophrenen Schub, Halluzinationen, einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall, einen anaphylaktischen Schock, oder eine Schuß-/ Stickverletzung. Das ist graue Theorie.
Bei Nichterscheinen muß ein zweiter Verhandlungstermin angesetzt werden - und die Mehrkosten zahlst Du. Gerichtsgebühr, Anwalt, Fahrtkosten - ganz grob zwischen 500 und 1000 Euro.
Erfahrungsert: - Grundgebühr ca. 150 - 300 Euro. - Termin vorort: ca. 300 Euro. (Gerichtstermin) - plus Abwesenheitsgeld von der Kanzlei ca. 50 Euro!! (sehr dubios, deren Gebührenordnung). - Fahrtkosten zum Gericht ca. 25 Cent pro Kilometer.
Ferner hängt es davon ab, wieviele Beratungstermine Du in Anspruch nimmst und wie viele Briefe / Einlassungen / Verteidigungsschreiben an das Gericht gesendet werden. - ca. 150 Euro pro Schreiben. Insgesamt bist Du mit ca. 900 Euro dabei, plus Fahrtkosten.
Ich hatte zwei Termine in derselben Sache, insgesamt waren das 1.400 Euro plus Fahrtkosten. Da Freispruch, wurden die Kosten der Staatskasse auferlegt.
ABER - erst einmal Vorkasse - UND - da der Staatsanwalt in Berufung ging, gabs zunächst keine Zahlungen der Staatskasse. Nach zehn Monaten hatter der "Beamte" (das ist eine Beschimpung!) die Berufung endlich begründet - um sie dann zwei Wochen später zu widerrufen.
Es gibt dann eine Verfügung die dir zugestellt wird - darin steht, daß die Kosten des BERUFUNGSVERFAHRENS der Staatskasse aufgelegt werden, weil der StA die Berufung zurückgenommen hat.
FOLGE: Das erstinstanzliche Urteil gilt - Freispruch. Wenn Freispruch, dann dauert es noch einmal 4-8 Wochen, bis das Geld bei deinem Rechtsanwalt eingeht. Danach wird er dir deine A-Cto-Zahlungen (hoffentlich) erstatten.
Geh zum Amtsgericht, morgens um 8-9 Uhr. Du kannst dich in die meisten Verhandlungen reinsetzen - auch während des Prozesses. Sei leise, geh zu den Stühlen im Zuschauerraum und höre zu.
Die Termine dauern i.d.R. ca. 30-50 Minuten. Vodkadiebstahl, Einbuchdiebstahl, usw. Dabei kannst Du viel lernen. Am Empfangsschalter sitzen Justizbeamte - die kannst Du fragen, wo Verkehrsunfälle verhandelt werden, wo Stafprozessse verhandelt werden - Drogenimport, Diebstahl, Einbuch, usw. Dort gehts Du entsprechend deiner Interessenlage einfach hin.
Nur, wenn Minderjährige beteiligt sind, oder bei Fragen der Haftverkürzung sind die Termine nicht öffentlich.
Ich habe hier im Amtsgericht ca. 10 Tage gesessen, um mich selber vorzubereiten - und es war Gold wert! Jeder Termin hat sich letzlich gelohnt - dem Staatsanwalt habe ich gesagt, er sei offenbar nur ein Referendar, der noch lernen müsse. Der Kerl war zu meinem Erstaunen tatsächlich schon ein Staatsanwalt.
Wenn Du dich so vorbereitest, dann fühlst Du dich auch nicht überrumpelt oder unsicher und weißt was auf dich zukommt.
Wenn die Richterin dich fragt, wer Du bist und warum du schon den 5. Termin verfolgst, dann sagst Du ganz einfach, daß Du selber Angeklagter bist und dich vorbereiten willst. Ich hab mich sogar zu der Richterin gesetzt, die meinen Termin verhandelt hatte. Die war ultra-brutal (sind die meisten Richterinnen) - die tun nur freundlich - benehmen sich zumeist höflich.
Niemand wird dir Probleme machen, weil Du dich vorbereitest. So fair sind die schon. Viel Erfolg!
Diese verspätete Antwort kommt für alle, die vor einer ähnlichen Frage stehen.
Meine Erfahrung im Amtsgericht Kleve: Grundsatz: Zeugen sind verpflichtet, zu dem zu ihrer Vernehmung bestimmten Termin vor dem Richter zu erscheinen. Sie haben die Pflicht auszusagen, wenn keine im Gesetz zugelassene Ausnahme vorliegt.
Die Hauptbelastungszeugin im Prozeß gegen mich erschien nicht - mit einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese genügt jedoch NICHT!!! (Sie könnte ja mit einem gebrochenen Handgelenk immer noch vor Gericht aussagen, jedoch nicht mehr als Eisverkäuferin arbeiten).
Daher beantragte mein Anwalt, ihr ein Ordnungsgeld aufzuerlegen. Resultat: 100 Euro Ordnungsgeld, alternativ zwei Tage Haftstrafe.
Mein Hinweis, daß, wenn ihre Freundin, die Ärztin Anne T. das Attest ausgesteltl habe, es sich um eine Gefälligkeitskrankschreibung handeln würde, haben alle Betreiligten zur Kenntnis genommen. Das Attest kam von der genannten Ärztin.
Es muß die VERHANDLUNGSUNFÄHIGKEIT bescheinigt werden - und die Richter wollen den Grund wissen - und selber beurteilen, ob die Zeugin verhandlungsunfähig ist.
Ferner beantragte mein RA, ihr die Mehrkosten des Verfahrens aufzuerlegen. Der Staatsanwalt rebellierte dagegen. Resultat: Antrag genehmigt. Kosten: 2. Gerichtstermin, Richter, Staatsanwalt, Urkundsbeamter, mein Rechtsanwalt, 250km Fahrtstrecke je für mich und meinen Anwalt, á 25 Cent, summa sumamrum ca. 600-800 Euro.
Jeder Zeuge hat zu erscheinen. Wenn nicht anwesend, dann gibts einen weiteren Termin. Ohne Attest wird er am Abend zuvor oder am Tag der Verhandlung mit Polizeibegleitung abgeholt, bis zum Beginn der Verhandlung in Gewahlsam genommen. Auch in den Verhandlungspausen gibts Gewahrsam.
Also: erst anschwärzen, vllt sogar eine (strafbare) Falschbeschuldigung aussprechen, sich danach drücken - das funktioniert nicht.