Vergesst bitte auf keinen Fall die "Agenda 2010" der SPD, und den damit verbundenen Wählerverrat. Darum ist die (Bundes-)SPD unter anderem dort, wo sie heute ist.

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Ansprechen?

Es ist evolutionstechnisch, menschlich, und geschichtlich schon immer hinterlegt, das die Frauen die Männer anzusprechen haben.

Ich denke du meinst es nicht wirklich ernst. Sonst hättest du es gemacht, oder du bist dir zu fein dafür.

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Ich hatte damals auch nur ein wenig Angst vom Parken, alles andere hatte ich soweit drauf. Ich hatte damals echt Glück, weil es aufgrund eines Staus und Zeitmangels, nicht dran kam. Aber zu 95 Prozent kommt es in jeder Prüfung dran.

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Warum stehst du dann auf solche "Jungs" die so was toll finden? Ich hätte mir doch eher einen vernünftigeren gesucht? Denke, du bist nur auf Schönlinge aus. Kein Wunder, dass du noch nie einen Freund hattest. Lege mal deine Oberflächlichkeit ab, sowas gefällt Jungs gar nicht.

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Du sprichst von Vertrauensbruch? Ihr habt gar kein Verhältnis. Es ist nichts schlimmes daran. Die Frage ist nur warum du dich für das Date schämst?

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Doch bist du. Eigentlich kann jeder, jeder lieben in dem man einfach Gefühle aufbaut. Dieser Junge wird wohl auch was haben, was du gut findest? Also denk mal lieber um, und versuch dich doch in ihn zu verlieben, anstatt ihn zu verletzen. Falls doch, bist du ein (sehr) schlechter Mensch im Umgang mit (männlichen) Menschen meiner Meinung nach.

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Deine eigene Schuld. Interesse signalisieren, und mal Fuß fassen, ist Frauensache! So ist es in der Evolution schon immer gewesen. Dann hast du eben nicht wirklich Interesse denkt er sich, ganz einfach! Ihr Frauen denkt auch manchmal, ihr seit die Königinnen, und euch kommt alles zugeflogen, ohne dafür was zu tun.

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Dich trifft überhaupt keine Schuld. Du hast nach Notwehr § 32 StGB (Strafgesetzbuch) völlig legitim gehandelt.

Gesetzestext:

§ 32 - Notwehr - StGB (Strafgesetzbuch)

"(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

Ich hoffe du hast Sie wegen Falscher Verdächtigung nach § 164 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch) angezeigt, weil sie einfach behauptet hat du wärest angefangen. Dem war ja nicht so.

Die Ermittlungen werden ergeben, das du rechtsmäßig in Notwehr (den Schaden versucht abzuwenden) und straffrei gehandelt hast, eine Strafe hast du überhaupt nicht zu erwarten. Weiteres müsstest du mit deinem Anwalt abklären. Sie hingegen, müsste nach Falscher Verdächtigung § 164 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch) und der Körperverletzung gegen deine Person nach § 223 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch) belangt und verurteilt werden, wenn es nach dem korrekten Rechtssystem geht.

Da fällt mir doch noch ein Sprichwort ein:

"Wer austeilt, muss auch einstecken können."

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"in dubio pro reo" - zu deutsch: Im Zweifel für den Angeklagten.

Also nein, theoretisch ist es sogar eine Straftat, Falsche Verdächtigung nach § 164 Abs. 1 StGB (Strafgesetzbuch).

denn wörtlich heißt es im Gesetz:

"Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

(...)

"spicken" wird ja immer als Betrug gewertet. Betrug ist eine rechtswidrige Tat. Daher ist der oben genannte Straftatbestand vollständig erfüllt. Bieten lassen würde ich mir das nicht. Zum Rektor oder notfalls zum Anwalt.

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