Der Bewirtungsbeleg wird vom Kunden ausgefüllt, das ist schon richtig! Mal ganz doof gesagt… dich geht sowas wie der Grund der Bewirtung ja zum Beispiel gar nix an und wenn jemand schummeln will ist es nicht deine Verantwortung, das zu unterbinden, du bist nicht das Finanzamt. (Ich stelle mir das auch praktisch etwas schwierig vor, gehst du bei einem Sechsertisch hin und fragst erst mal alle Namen der Reihe nach ab? Das muss ja alles draufstehen…) Ob zwei Personen nun ein freundschaftliches Essen von der Steuer absetzen und dabei selbst das Finanzamt anlügen, oder dich, damit DU den Zettel falsch ausfüllst, wäre am Ende ja auch egal.
Also wie gesagt: Den Bewirtungsbeleg füllt immer der Kunde aus!
Quelle: Ich arbeite seit vielen Jahren in der Buchhaltung beim Steuerberater. :)