Grundlegend muss man die Gesamtthematik um die Wikinger und ihren Glauben deutlich artikulärer betrachten.
Denn an sich konnte jeder nach Walhalla einkehren, jene Krieger die am Ruhm nagten, den Schlachtestod erlitten, und im Sinne jeweiliger Götter dienten, die einen Hohen Stellwert in Walhalla genossen, konnten sich sicher sein, auch einkehren zu dürfen, wenn sie denn wollten. Im Umkehrschluss heißt das aber nicht das Allen Anderen der Eintritt verbietet wurde. Jene die durch Altersschwäche, Krankheiten, Unfälle oder auch Selbstmorde starben, konnten genauso nach vielen Überlieferungen und Legenden Walhalla betreten.
Jene die nicht nach Walhalla kamen könnten sich bspw in Usjortkhan, Baarrengor Folkvangr, Helheim oder einem beliebigen anderen Totenreich unterlassen. Das war im Glauben der Wikinger wie ihrer Nordtümer gänzlich frei und offen.
Genauso gab es auch nach den Legenden Wiedergeburten, oder jene dessen Seelen an den Grabhügeln, den Friedhöfen und unterschiedlichsten Orten weiterverweilten. Einige Kriegsannalen berichten genauso auch, das die Geisterseelen der Wikinger immer noch weiterhin sich ins Schlachtgeschehen stürzten, oder andere Lebende mit ihrer Energie und Macht beseelten.