Du kannst soviele 4 auf deinem Zeugnis haben wie möglich aber du bleibst nicht sitzen ABER mit 4X die Note 5 auf dem Zeugnis (höchstens eine 5 in Fächergruppe1) bleibst du sitzen --- und auch wenn du nur eine 6 in irgendeinem Fach z.B. : Kunst hast bleibst du auch sitzen!
Er hatte dazu noch etwas im Fernseh gesagt (das er das Verhalten nur TESTEN wollte) und damit ist er für mich nicht straffällig.
Wenn sie vorhatte diese einzusammeln dann ja. Hausaufgaben zu erledigen sind PFLICHT jedes Schülers. Bei vergessener Hausaufgabe kann es sogar eine Missbilligung geben.
Ja , sicher ist sicher!
Ja , denn gute Leistungen sind eine Rückmeldung ob man sich auf das Thema vorbereitet hat (dazu muss man lernen), wenn man gelernt hat behält man sich die entsprechenden Dinge im Kopf = = die Intelligenz steigt mit dem Wissen das du dir z.B. in der Schule aneignest.
Es ist nicht okay sondern strafbar nach §1631 BGB:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1631.html
Ich liebe Toon-Decks da sie den Gegner direkt angreifen können , außerdem gibt es mitlerweile ganz viele neue Toon Karten !
http://www.yugioh-wiki.de/wiki/Toon
Pegasus , Kaiba , Yugi , Joey und Tristan :D
Monster : Gilford die Legende
Zauber : Nachladen
Falle : Eisenschrott-Vogelscheuche
8 bedeutet im Alphabet "H" , 88=HH , das heisst H*il Hitler wenn das öffendlich ausgesprochen wird ist das Strafbar (§86 StGB) aber im Privaten Raum erlaubt!
Stimmt es steht dann Aussage gegen Aussage aber der , der beleidigt wurde kann ein Kontaktverbot fordern = der Richter entscheidet dann ob es durchgesetzt wird.Wenn ja , darf der Täter sich dem Opfer NICHT nähern ansonsten muss der Täter Strafe zahlen!
Handgreiflichkeiten von deinem Vater sind unzulässig ( §1631 BGB Abs.2 ) , Essen und Trinken darf dein Vater dir nicht verbieten ( §171 StGB) ansonsten bricht er seine Erziehungspflicht und Fürsorgepflicht. Hausarrest und Handy darf er dir Verbieten denn das ist sein Erziehungsrecht , ACHTUNG :das kann deinem Vater durch das Jugendamt entzogen werden !
Jugendamt oder Polizei wäre ein Weg
Deine Eltern dürfen dich weder schlagen noch dürfen sie andere würdeverletzende Dinge mit dir machen ( §1631 BGB Abs.2 ) wenn dir der Vorschlag "Jugendamt" nicht gefällt dann rede mit deinem Vertrauenslehrer oder Klassenlehrer um diese Vorfälle = Lehrer können immer gut mit Eltern reden und ihnen klar machen , dass sie eine Anzeige riskieren .
Ich hoffe ich konnte dir helfen:)
Dein Vater darf dich NICHT schlagen (§1631 BGB Abs.2) auch wenn es dafür einen Grund gibt und zu der Sache mit den Kopfschmerzen und dem Schwindelgefühl , entspannen und viel (nein) viel viel viel trinken.
Es kann viele Gründe geben warum diese Leute so würdeverletzend und taktlos mit dir bzw. umgehen vielleicht wollen sie anderen etwas beweisen oder wollen dir die Laune vermiesen .
Beleidigung (§185 StGB),Drohung (§121Abs.1 BGB) und Körperverletzung (§223 StGB) , da kommt vor Gericht mindestens ein Jahr zusammen. Bester Weg meiner Meinung nach diesen Konflickt zu lösen ist diese Leute , beim Nächsten mal wenn sowas passiert , anzuzeigen
Ich hoffe ich konnte dir helfen :)
Es ist dein gutes Recht auf Lohn vom Chef (nach §226a StGB), zahlt dein Chef nicht macht er sich strafbar = Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgeld.Eine Anzeige wäre eine gute Idee , wenn du aber befürchtest dein Chef kündigt dich nach der Anzeige dann lies dir das durch :
http://www.rechtsanwalt-kuendigung-arbeitsrecht.de/kann-mein-chef-mich-einfach-so-kuendigen/
Da kann man auch gerichtlich gegen vorgehen (§185 StGB) , mit dem Arbeitgeber reden ist vielleicht auch eine Lösung.
Es kann zu Hause laufe die "Dinge" nicht wie sie sollen (siehe:§16viele Gründe geben zum Beispiel :
- Beim Mobber laufe die "Dinge" zu hause nicht wie sie sollten (siehe: 1631BGB)
- Das M-Opfer hat etwas was der Mobber nicht hat (vielleicht Geld , ... oder tolles Aussehen , ...)
- Der Mobber und das M-Opfer haben sich mal gestritten und daraus ist dann das geworden
- Das M-Opfer ist vielleicht dick oder hat Eigenschaften die die Mittäter und der Mobber nicht "COOL" finden
- Das M-Opfer kann sich nicht wehren
Ich hoffe ich konnte dir helfen :)
Wegen Mobbing allein leider nicht man braucht "vernünftige Gründe" wurde einer Schülerin gesagt die auch die Klasse wechseln wollte
Erst einmal darf dein Vater dich nicht schlagen (nach § 1631 Abs.2 BGB) dann würde ich auf jeden Fall zum Jugendamt gehen weil ich meine so geht's ja gar nicht und dann wenn du 18 bist wegziehen
Ich hoffe ich konnte deine Frage (auch wenn nicht ganz ) beantworten